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DOSB Mehr Staatsmacht in der Dopingbekämpfung

09.12.2006 ·  Der deutsche Sport will sein Kontrollsystem verbessern und die Strafen für Doper verschärfen. Der Staat wird zur besseren Bekämpfung des kriminellen Umfelds aufgefordert. Gedopte Sportler sollen aber weiter ausschließlich durch den Sport sanktioniert werden.

Von Michael Reinsch, Weimar
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Das staatliche Verbot von Doping einschließlich Blutmanipulationen und die Aktivierung des Bundeskriminalamtes zu dessen Durchsetzung hat Wolfgang Schäuble am Samstag in Weimar angekündigt. „Wir wollen alle Maßnahmen einsetzen, die der Verfassungsstaat zu bieten hat, von der Hausdurchsuchung bis zur Überwachung der Telekommunikation“, sagte der Bundesinnenminister auf der Hauptversammlung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB). Dies sei international das erfolgreichste Muster zur Verfolgung von Doping, da alle aktuell diskutierten Fälle nicht Einzeltäter, sondern Netzwerke beträfen.

„Sportler sind genauso strafbar wie alle anderen“, sagte Schäuble. „Sie können sehr wohl Anstifter wie Mittäter sein.“ Er plant dazu die Verschärfung des Arzneimittelgesetzes. Dieses richtet sich allerdings nicht gegen diejenigen, die dopen und zu diesem Zweck Dopingmittel besitzen, sondern gegen diejenigen, die banden- und gewerbsmäßig mit solchen Substanzen handeln oder sie in Verkehr bringen. Schäuble will den Gesetzesentwurf in wenigen Wochen vorlegen. Er rief die Länder auf, Schwerpunktstaatsanwaltschaften gegen Doping einzurichten.

Streit um die Besitzstrafbarkeit

Mit dieser Haltung beendete Schäuble die heftige Diskussion im Sport, ob der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden solle. Darüber zeigte sich DOSB-Präsident Thomas Bach erfreut: „Der Minister hat ein klares Bekenntnis zur Selbstverwaltung und Subsidiarität des Sports gegeben. Das ist eine glänzende Ausgangsposition für den Schulterschluß mit dem Staat im Kampf gegen Doping.“ Der DOSB verabschiedete am Samstag mit nur einer Enthaltung bei 470 Delegierten ein sogenanntes Aktionsprogramm, in dem unter anderem eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes und eine Kennzeichnungspflicht für zum Doping einsetzbare Medikamente gefordert werden.

Dieses Votum täuscht über den Streit um die Besitzstrafbarkeit hinweg. Sowohl der Bund Deutscher Radfahrer mit Rudolf Scharping als Präsidenten als auch die Triathlon-Union unterstützten den Antrag des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV), die Besitzstrafbarkeit ins Programm zu schreiben. DLV-Präsident Clemens Prokop hatte zuvor den Argumenten von Bach und DOSB-Generaldirektor Michael Vesper widersprochen und den „Staat als Zukunftselement der Dopingbekämpfung“ bezeichnet. Trotzdem stimmten nur 25 Delegierte für den Änderungsantrag. Damit war das Thema Besitzstrafbarkeit, das Schäuble eine theoretische Diskussion nannte, die nur wenige verstünden, vom Tisch.

Bach: Grenzen sachlicher Kritik überschritten

Schäuble und Bach gingen mit ihren kämpferischen Auftritten auf der Vollversammlung, der ersten seit der Fusion von Deutschem Sportbund und Nationalem Olympischen Komitee im Mai, in der öffentlichen Debatte über Doping aus der Defensive in die Offensive über. Schäuble hatte lange gezögert, bis er am Samstag Bachs Weg einschlug. Er warnte den Sport mit Blick auf die Dopingrealität vor dem Verlust der öffentlichen Förderung: „Dies ist keine Kleinigkeit, sondern eine existentielle Bedrohung der Attraktivität unseres Sports.“ Bach hatte sich zuvor gegen Vorwürfe gewehrt, seinem Präsidium gingen Medaillen vor sauberem Sport und er selbst ziele vor allem auf die Wahl zum Präsidenten des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) 2013. Die Grenzen sachlicher Kritik würden überschritten, sagte er, wenn ein einzelnes DOSB-Mitglied – gemeint war Prokop – dem Präsidium das Recht abspreche, für den DOSB zu sprechen. Er warf ihm vor, in der Debatte um die Dopinggesetzgebung gefordert zu haben, daß der Sport vor sich selbst geschützt werden müsse. „Dies hat mit unser aller Selbstverständnis und unser aller Auftrag als gewählte Selbstverwaltung des deutschen Sports nichts zu tun“, rief er.

Der Aktionsplan sei eine Offensive im Kampf gegen Doping, eine Offensive für mehr und bessere Kontrollen, eine Offensive für eine noch härtere Bestrafung der Athleten, eine Offensive gegen die dunklen Machenschaften der Hintermänner des Dopings. Bach ist der Ansicht, daß nur eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes und die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum Ziel führt. Die Besitzstrafbarkeit hält er wegen ihrer angeblichen Unvereinbarkeit mit dem Sportrecht für kontraproduktiv.

Schäuble: Dopende Athleten keine Opfer

Nach der Debatte muß nun die Theorie in die Praxis umgesetzt werden. Für die Gesetzesinitiative steht Schäuble nach eigener Darstellung in enger Abstimmung mit den Bundesministerien für Justiz und Gesundheit. Der Strafrahmen solle so erweitert werden, daß für banden- und gewerbsmäßige Straftaten wie den Handel und den Einsatz von Medikamenten als Doping im Sport weitreichende Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen und die Überwachung von Telefon- und E-Mail-Verkehr möglich sei. Bach lobte: „Die Strafbarkeit von Dopingnetzwerken nähert sich im Strafmaß der von Kapitalverbrechen an.“ Auch Blutdoping – die Abgabe und spätere Zuführung von Fremd- oder Eigenblut zur Leistungssteigerung – werde in die strafrechtliche Verfolgung einbezogen werden, kündigte Schäuble an. Das Arzneimittelgesetz wies in diesem Fall bisher eine Lücke auf. Schäuble machte deutlich, daß er dopende Athleten nicht als Opfer betrachtet. Vielmehr trage derjenige die volle Verantwortung wie alle, die an einem solchen kriminellen Netzwerk beteiligt seien.

Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Danckert von der SPD, wollte sich Bachs Freude über den Auftritt des Innenministers nicht anschließen und beharrte auf den Rechten der Legislative: „Schäuble hat, ohne Einzelheiten zu nennen, Vorschläge angekündigt. Diese Vorschläge wird er uns, den Parlamentariern, vorlegen, nicht der Öffentlichkeit.“

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