17.08.2007 · Der Darmstädter Triathlet Lothar Leder hat eine Einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Veranstalter des Ironman-Triathlons Germany untersagt, Behauptungen aufzustellen, die Leder in Zusammenhang mit Doping rücken.
Der Triathlet Lothar Leder hat vor dem Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, die dem Veranstalter des Ironman-Triathlons Germany untersagt, Behauptungen aufzustellen, die Leder in Zusammenhang mit Doping rücken.
So darf die Firma Xdream, vertreten durch ihre Geschäftsführer Kurt Denk und Kai Walter unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro, nicht länger behaupten, bei den vor dem Ironman am 29. Juni genommenen Blutproben sei im Fall Leder ein auffälliger Wert „nach Meinung namhafter medizinischer Experten eindeutig nicht durch ein Krankheitsbild, sondern nur durch Manipulation erreichbar.“
Ebenso sind die Behauptungen zu unterlassen, nach der Blutprobe bestehe gegen Leder ein dringender Doping-Verdacht und seine Mitwirkung an der Aufklärung sei nicht erkennbar. „Denk“, sagte Leders Anwalt Michael Lehner, „ist damit das Mundwerk gestopft.“ Die Veranstalter des Ironman Germany hatten die Profiathleten vor dem Wettkampf zu einer freiwilligen Blutprobe aufgefordert. Obwohl deren Ergebnis ausdrücklich als vertraulich angekündigt war, veröffentlichte Xdream Leders Blutwerte, die auffällig sind, aber keinen Beweis für Doping liefern.