Vier Monate nach der Beinahe-Insolvenz des Fußball-Bundesligaklubs Borussia Dortmund hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen BVB-Präsidenten Gerd Niebaum und den scheidenden Vereinsmanager Michael Meier eingestellt. Die Ermittlungen hätten keinen Anhaltspunkt für ein strafbares Verhalten der Beschuldigten im Zusammenhang mit dem Börsengang der Borussia Dortmund KGaA ergeben, berichtete die Justizbehörde am Montag in Dortmund.
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Rotter hatte am 24. Februar 2005 eine Strafanzeige erstattet und den BVB-Managern Kapitalanlagebetrug sowie Kurs- und Marktpreismanipulationen vorgeworfen. So sei im Börsenprospekt der Borussia die Sicherungsübereignung diverser Markenrechte an den Gerling-Konzern verschwiegen worden. Später sei außerdem die wachsende wirtschaftliche Bedrängnis des Unternehmens verschleiert und so der Börsenkurs manipuliert worden, behaupteten die Rechtsanwälte. Die Staatsanwaltschaft folgte dieser Darstellung jedoch nicht. Im Börsenprospekt könnten naturgemäß nur die wesentlichen Rahmendaten mitgeteilt werden, die Übereignung der Markenrechte gehöre nicht dazu, befand die Staatsanwaltschaft. Außerdem sei der Börsenprospekt nicht von den Beschuldigten, sondern von einer spezialisierten Anwaltskanzlei aus Frankfurt/Main im Auftrag der Deutschen Bank erstellt worden.