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Sozialstaat Die Kosten der Arbeitslosigkeit

21.05.2009 ·  Trotz zaghafter Besserung der Konjunktur: Dem Arbeitsmarkt steht das Schlimmste noch bevor. Die Politik bläht den Sozialstaat aus Angst vor dem Wähler auf. Auf Dauer geht das nicht gut.

Von Sven Astheimer
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Während es erste Anzeichen für eine Verlangsamung der konjunkturellen Talfahrt in Deutschland gibt, steht dem Arbeitsmarkt das Schlimmste noch bevor. Die Bundesregierung subventioniert zwar bislang noch mit flächendeckender Kurzarbeit gegen den drohenden Beschäftigungsabbau an, gemessen an der offiziellen Arbeitslosenzahl von fast 3,6 Millionen im April mit Erfolg. Doch die expansive Arbeitsmarktpolitik der großen Koalition verschlingt viel Geld. Und in der zweiten Jahreshälfte werden wohl trotzdem deutlich mehr Menschen ihre Arbeit verlieren. Spätestens nach der Bundestagswahl wird die Politik deshalb die Frage beantworten müssen, wer die Zeche zahlen soll.

Dabei hatte sich die früher chronisch klamme Bundesagentur für Arbeit in den vergangenen Jahren, begünstigt durch gute Konjunktur, aber auch dank der Rendite interner Reformen, bis zu Beginn dieses Jahres eine sattes Finanzpolster von 16 Milliarden Euro angespart; obwohl der Beitragssatz und damit die Haupteinnahmequelle binnen kurzer Frist auf 2,8 Prozent mehr als halbiert wurde. Doch die Rezession lässt die Reserven schmelzen wie Eis in der Sonne. Schon zum Jahresende wird auf dem Nürnberger Festgeldkonto nicht mehr viel übrig sein, 2010 droht ein Defizit von fast 20 Milliarden Euro. Nach vier Jahren könnte die Behörde insgesamt mit 55 Milliarden in der Kreide stehen. Man mag das Vertrauen in die Exaktheit ökonomischer Mittelfristprognosen verloren haben. Dass die Arbeitslosenversicherung in den finanziellen Abgrund blickt, daran bestehen jedoch kaum Zweifel. Was also ist zu tun?

Der natürliche Regulator ist der Beitragssatz. Doch diesen mitten in der Beschäftigungskrise zu erhöhen und damit Arbeit zu verteuern, käme dem Feuerwehrmann gleich, der Benzin ins Feuer gießt, statt den Brand zu löschen. Noch mehr Stellen und Beitragszahler gingen verloren, während die Zahl der Leistungsempfänger stiege. Es bleibt also nur der Bund mit seinen stark schrumpfenden Steuereinnahmen, um die Löcher zu stopfen. Das Gesetz sieht vor, dass der Finanzminister der Bundesagentur wenn nötig ein Darlehen gibt, das in besseren Zeiten zurückgezahlt werden muss. Nur sind diese Zeiten vorerst nicht in Sicht.

Gewerkschaften wollen die „Bundeshaftung“ wieder einzuführen

Die Gewerkschaften fordern deshalb, die vor drei Jahren abgeschaffte Bundeshaftung wieder einzuführen. Gliche der Bund wieder automatisch jedes zum Jahresende aufgelaufene Minus aus, wäre das ein falsches Signal. Die Mitarbeiter der Agentur erhielten die Botschaft: Gebt das Geld ruhig aus, am Ende zahlt ohnehin der Bürger. Das erfolgreiche Bemühen der vergangenen Jahre, die mehr als 100.000 Beschäftigten der Arbeitsagentur zu verantwortungsvollem Wirtschaften anzuleiten, würde ad absurdum geführt. Deshalb erscheint der Vorschlag der Arbeitgeber sinnvoller, die unmittelbaren Kosten im Zuge der Wirtschaftskrise in diesem und dem kommenden Jahr durch einen einmaligen Bundeszuschuss zu decken, der zudem über den Tilgungsfonds der Regierung finanziert werden könnte. In den Folgejahren müsste die Behörde dann wieder allein über die Runden kommen.

Die Frage nach der Zukunft der Arbeitslosenversicherung lässt sich aber nicht ohne einen kritischen Blick auf die Leistungsseite beantworten. Hier hat der Bund zuletzt durch die Ausweitung bestehender sowie die Einführung neuer Instrumente die Kosten erheblich nach oben getrieben. Ließ sich die Ausweitung der Kurzarbeit angesichts der Wucht, mit der etwa die Produktionsausfälle in der Autoindustrie auf den Arbeitsmarkt durchzuschlagen drohte, noch gut begründen, sind bei der gerade beschlossenen abermaligen Verlängerung auf 24 Monate schon erhebliche Zweifel angebracht (siehe auch Kabinettsbeschluss: Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate). Zugleich werden die Arbeitgeber größtenteils von den Kosten für die bisher auch bei Kurzarbeit fälligen Sozialbeiträge befreit. Damit entfällt ein Anreiz, mit dem Instrument der Kurzarbeit sorgsam umzugehen. Die Entlastung ist auch deswegen angreifbar, weil die Arbeitgeber wesentlich davon profitieren, wenn sie dann, wenn die Konjunktur wieder anspringt, kein neues Personal suchen müssen. Hier gerät das Verhältnis von Nutzen und Lasten der Kurzarbeit aus dem Gleichgewicht.

Das Versorgungsniveau traut sich niemand anzutasten

Einen eindeutigen Schwenk – weg von einer auf mehr Beschäftigungsteilhabe ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik hin zu paternalistischer Fürsorge – stellen die verlängerte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere und der erleichterte Zugang von Künstlern in die Versicherung dar. Verheerend wäre es, gäbe die Koalition im Wahlkampf dem Anliegen der Gewerkschaften nach und führte die Frührente auf Staatskosten wieder ein.

Bleibt der grundsätzliche Blick auf das Versorgungsniveau der Arbeitslosenversicherung. Wer seine Ausgaben nicht mehr stemmen kann, der muss sich auch im Vergleich mit den ausländischen Nachbarn die Frage stellen, ob die Höhe des Arbeitslosengeldes mit knapp zwei Drittel des letzten Nettolohns zu halten ist. Natürlich wäre ein Eingriff denkbar unpopulär, zumal sozialpolitisch hoch sensibel, denn ein Abstand zur Fürsorgeleistung Hartz IV muss bleiben. Doch wer sich aus Angst vor dem Zorn des Wählers der Ausgabenwünsche nicht erwehrt, setzt sich letztlich selbst unter enormen Handlungsdruck.

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