17.10.2011 · Wie gefährlich ist Gorazd B.? Darüber können die Richter des Münchner Landgerichts nur spekulieren. Sie haben sich deshalb gegen eine Sicherungsverwahrung entschieden. Ein Präzedenzfall.
Von Karin TruscheitRichtlinien für Lesermeinungen
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Da steht also ein Abschiebehaftbefehl im Raum UND es wird darüber versucht Klarheit zu finden ob Sicherheitsverwahrung oder nicht? In Anbetracht des vorliegenden Haftbefehls und der abgesessenen Strafe dürfte doch trotz dem Aufwand den die Abschiebung benötigt, diese die weit günstigere Wahl sein. Des Weiteren vermittelt der Artikel mir den Eindruck, dass B. seine Taten im Affekt begang das Gefahrenpotenzial (sollte es im Affekt gewesen sein) sollte doch ein Sachverständiger einschätzen können.
Mit Verlaub, das ist eine extrem blödsinnige Begründung.
"Man könne nicht wissen, wie das Leben des Mörders
weitergehe" - klar, das kann man nie wissen, na und? Was man mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wissen kann ist jedoch, dass es
- wie im Leben eines jeden Menschen - Enttäuschungen geben wird.
Zudem weiß man, dass der Mörder auf solche Ereignisse mit
extremer und rücksichtsloser Gewalt reagiert.
Fazit: Auch ohne Hellseher ist es nach menschlichem Ermessen als sicher
anzusehen, das der Mörder wieder gewalttätig sein wird.
Vielleicht sollten Deutschlands Richter verpflichtet werden, alle zwei
Jahre einen Kurs "So ist das wirkliche Leben" zu belegen,
könnte helfen ...
Ist doch einfach unglaublich...
...jemand sticht aus Wut einen Fremden, Unschuldigen einfach ab und dann wird ewig diskutiert und ermittelt ob eine psychische Störung vorliegt. Natürlich tut sie das! der Rechtsstaat macht sich lächerlich mit solchen Aktionen. Wie kann man überhaupt für Mord 6 Jahre verurteilt werden? Ich dachte immer Mord gibt Lebenslänglich...
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 08:35 UhrZum damaligen Zeitpunkt ...
... wurde beim Täter Jugendstrafrecht angewendet. Daher kein lebenslänglich.
Eine Frage an die Ausländerrechtsexperten hier: Was nützt eine
Abschiebung nach Slowenien, welches EU-Mitglied ist? Kassiert dann
Slowenien seinen Pass und verbietet ihm die Ausreise? Ansonsten
dürfte er doch als Slowene von der Freizügigkeit profitiere.
Ich kann mich erinnern dass Rumänien dies einmal mit einem
Serientäter getan hat und die Kommission / EuGH dies als
europarechtswidrig wertete.
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