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Sicherungsverwahrung abgelehnt „Das Gericht kann nicht hellsehen“

 ·  Wie gefährlich ist Gorazd B.? Darüber können die Richter des Münchner Landgerichts nur spekulieren. Sie haben sich deshalb gegen eine Sicherungsverwahrung entschieden. Ein Präzedenzfall.

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S Niebergall

Bitte was?

Da steht also ein Abschiebehaftbefehl im Raum UND es wird darüber versucht Klarheit zu finden ob Sicherheitsverwahrung oder nicht? In Anbetracht des vorliegenden Haftbefehls und der abgesessenen Strafe dürfte doch trotz dem Aufwand den die Abschiebung benötigt, diese die weit günstigere Wahl sein. Des Weiteren vermittelt der Artikel mir den Eindruck, dass B. seine Taten im Affekt begang das Gefahrenpotenzial (sollte es im Affekt gewesen sein) sollte doch ein Sachverständiger einschätzen können.

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Horst Delmen

Hellseher?

Mit Verlaub, das ist eine extrem blödsinnige Begründung. "Man könne nicht wissen, wie das Leben des Mörders weitergehe" - klar, das kann man nie wissen, na und? Was man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wissen kann ist jedoch, dass es - wie im Leben eines jeden Menschen - Enttäuschungen geben wird. Zudem weiß man, dass der Mörder auf solche Ereignisse mit extremer und rücksichtsloser Gewalt reagiert.

Fazit: Auch ohne Hellseher ist es nach menschlichem Ermessen als sicher anzusehen, das der Mörder wieder gewalttätig sein wird. Vielleicht sollten Deutschlands Richter verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Kurs "So ist das wirkliche Leben" zu belegen, könnte helfen ...

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Christian Knoche

Ist doch einfach unglaublich...

...jemand sticht aus Wut einen Fremden, Unschuldigen einfach ab und dann wird ewig diskutiert und ermittelt ob eine psychische Störung vorliegt. Natürlich tut sie das! der Rechtsstaat macht sich lächerlich mit solchen Aktionen. Wie kann man überhaupt für Mord 6 Jahre verurteilt werden? Ich dachte immer Mord gibt Lebenslänglich...

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 18.10.2011 08:35 Uhr
Christian Schilling

Zum damaligen Zeitpunkt ...

... wurde beim Täter Jugendstrafrecht angewendet. Daher kein lebenslänglich.

Eine Frage an die Ausländerrechtsexperten hier: Was nützt eine Abschiebung nach Slowenien, welches EU-Mitglied ist? Kassiert dann Slowenien seinen Pass und verbietet ihm die Ausreise? Ansonsten dürfte er doch als Slowene von der Freizügigkeit profitiere.

Ich kann mich erinnern dass Rumänien dies einmal mit einem Serientäter getan hat und die Kommission / EuGH dies als europarechtswidrig wertete.

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Jahrgang 1969, Redakteurin im Ressort „Deutschland und die Welt“.

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