Wie das Statistische Landesamt in Wiesbaden auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, haben bislang 15.000 der anfänglichen 24.000 Zensus-Muffel die Daten für die Gebäude- und Wohnungszählung nachgereicht, nachdem ihnen ein Zwangsgeld von 300 Euro angedroht worden war. Die jetzt noch säumigen Hausbesitzer können die Vollstreckung der Strafe aber abwenden, indem sie den Fragebogen ausfüllen - auch wenn die Frist eigentlich schon abgelaufen ist.
Im vergangenen Frühjahr waren in Hessen rund 1,5 Millionen Eigentümer und Verwalter aufgefordert worden, Auskunft über ihre Gebäude und Wohnungen zu geben. 24.000 waren zunächst ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen. Nach einer Erinnerung antworteten 14.000 von ihnen. Als den Restlichen mit der Vollstreckung gedroht wurde, machten weitere 1.000 Eigentümer ihre Angaben.
Die Gebäude- und Wohnungszählung im Rahmen des Zensus 2011 soll Erkenntnisse zum Wohnungsbestand und seiner Nutzung liefern. Zudem werden anhand der Daten die offiziellen Einwohnerzahlen ermittelt. Diese werden unter anderem gebraucht, um Wahlkreise einzuteilen oder den Länderfinanzausgleich festzulegen.

