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Verbraucher & Versorger Frankfurts Oberbürgermeisterin verteidigt Gaspreis-Erhöhung

05.10.2005 ·  Frankfurts Oberbürgermeisterin Roth hat im Streit um die Erhöhung der Erdgaspreise für die Mainova AG Partei ergriffen. Roth, die auch Vorsitzende des Aufsichtsrats dieses Unternehmens ist, verteidigte die Entscheidung, die Preise am 1. Oktober anzuheben.

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Erstmals hat sich die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth (CDU) zum Streit um die Erhöhung der Erdgaspreise der Mainova AG geäußert. Roth, die auch Vorsitzende des Aufsichtsrats dieses Unternehmens ist, verteidigte die Entscheidung, die Preise am 1. Oktober um durchschnittlich elf Prozent zu erhöhen, mit dem Hinweis, dies habe eine "soziale Komponente". Denn das Unternehmen gebe nur einen Teil der gestiegenen Beschaffungskosten weiter und verzichte mithin auf Einnahmen in Millionenhöhe.

Wenige Tage vor der Sitzung des Aufsichtsrats, in der die Preiserhöhung beschlossen wurde, hatte die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung auch mit den Stimmen der CDU eine Erhöhung um lediglich 7,9 Prozent beschlossen. Roth sagte zu dem abweichenden Votum des Aufsichtsrats, dieser habe sich nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Hessischen Gemeindeordnung zu richten. Roth spielte damit darauf an, daß nach diesen Gesetzen der Aufsichtsrat genauso wie der Vorstand auf die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens zu achten hat. "Wir machen auch Gewinn", äußerte Roth, "das ist ja nichts Unanständiges."

Zur Frage, warum sie sich in der Stadtverordnetenversammlung vor zwei Wochen nicht geäußert habe, als sich abzeichnete, daß eine weitaus geringere Erhöhung beschlossen würde als später vom Aufsichtsrat, sagte Roth, das Parlament habe in diesem Punkt überhaupt nichts zu sagen. Seit der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts sei der Konzessionsvertrag nicht mehr anwendbar. Dieser sieht ein Mitspracherecht der Stadtverordnetenversammlung bei den Preisen für Kleinverbraucher vor. Die Oberbürgermeisterin fügte hinzu, es sei seitens der Stadtverordneten auch keine Bereitschaft zu erkennen gewesen, die entsprechende Vorlage zurückzunehmen. "Das wollten die Parlamentarier nicht und sind deshalb auf diesen Wattepustenpreis gekommen."

Der Vorstandsvorsitzende der Mainova, Ewald Woste, führte aus, daß der regionale Energieversorger mit seiner Kapitalrendite nur im Mittelfeld der Branche liege, seine Monopolstellung mithin nicht ausnutze, um zu einem höheren Gewinn zu kommen. Woste machte erstmals Angaben über die Beschaffungskosten, allerdings nur über den prozentualen Anstieg und nur für das laufende Jahr. Danach stiegen die Einkaufspreise binnen Jahresfrist um 36,4 Prozent (siehe Grafik). Das Unternehmen erwartet einen weiteren Anstieg im ersten Quartal 2006, so daß die Beschaffungskosten dann um 54,2 Prozent höher lägen als Ende 2004. Wie der Vorstandsvorsitzende weiter ausführte, fließen die Beschaffungskosten mit 38 Prozent in den Gaspreis ein; nicht viel geringer sei mit 29 Prozent der Anteil der Steuern und Abgaben. Auch Woste hob hervor, die Erdgaspreise, wie sie jetzt beschlossen worden seien, ließen die Überwälzung nur eines Teils der Mehrkosten zu; der Gewinn der Mainova werde deshalb etwa elf Millionen Euro geringer ausfallen als geplant. Eine Offenlegung weiterer Details der Einkaufspreise lehnte Woste mit Hinweis auf die Konkurrenz ab. Er erinnerte zugleich daran, daß das Wirtschaftsministerium seit der Anstrengung des Kartellverfahrens die Kalkulation kenne und einer sogar weitaus stärkeren Erhöhung, um 15 Prozent, zugestimmt habe. Der Vorstandsvorsitzende gab zu, daß das Unternehmen in der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber den Kunden Fehler gemacht habe.

Roth bekräftigte, trotz der hohen Kosten der Mainova sei nicht daran gedacht, die Zahl der Beschäftigten über das ohnedies schon beschlossene Maß hinaus zu verringern. Zur Frage, warum die offene Stelle im Mainova-Vorstand nicht ausgeschrieben worden, sondern ohne ein derartiges Verfahren an Constantin Alsheimer vergeben worden sei, der bisher Büroleiter des Frankfurter Kämmerers Horst Hemzal (CDU) ist, äußerte die Politikerin, ein derartiges Verfahren sei bei Stellenbesetzungen nicht vorgeschrieben (mak.).

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