21.06.2008 · Die Geschäfte der privaten Wettbüros gehen während der Fußball-EM augenscheinlich glänzend. Dabei dürften sie streng nach dem Gesetz gar nicht geöffnet sein. Sie werden aber geduldet, bis es eine eindeutige Rechtsprechung gibt. Der Verwaltungsgerichtshof will „demnächst“ urteilen.
Von Thorsten WinterErst seit einer halben Stunde stehen die Türen der sogenannten Sportsbar offen, doch schon tummelt sich ein gutes halbes Dutzend junger Männer im Lokal. Dem Fußballspiel, das im Fernseher über den Köpfen der Gäste läuft, schenkt kaum einer Beachtung. Das Thema ist der Sieg der deutschen Elf über Portugal am Vorabend.
„Ein Cristiano Ronaldo ist so gut wie die ganze deutsche Nationalmannschaft, spielerisch gesehen. Die spielen Scheiße und haben Glück“, sagt der Mann hinter der Theke, und sein Gegenüber nickt. Andere im Lokal blicken kurz auf, lachen – und beugen sich dann wieder über zwölf dicht bedruckte weiße Blätter: das Wettprogramm des Tages mit den Quoten für die anstehenden Spiele bei der Fußball-Europameisterschaft, der Weltpokal-Qualifikation in Afrika oder auch für Amateurspiele in Norwegen.
Private Sportwetten gelten in Hessen als illegal
Bei der „Sportsbar“ im Frankfurter Gallusviertel handelt es sich im Grunde um ein Wettbüro, wie bei vielen anderen Lokalen gleichen Namens auch. Wer sie betritt, denkt weniger an ein Bier mit Freunden als an die Möglichkeit, sein Glück zu versuchen. Schließlich zahlen Wettbüros deutlich höhere Quoten als der staatliche Anbieter Oddset. So winken, Stand vom Freitag, dem, der auf einen Sieg der russischen Elf gegen die Niederländer gesetzt hat, fünf Euro für den Einsatz vom einen – ein Sieg der Fußballer in Orange ist dagegen nur 1,75 Euro wert. Zum Vergleich: Oddset zahlt 1,65 Euro, falls die Niederländer die Oberhand behalten, und vier Euro im umgekehrten Fall.
Die Wetten für die Partie Spanien–Italien am Sonntag stehen beim privaten Anbieter übrigens fast fifty-fifty: Für einen Sieg der Spanier gibt es 1,80 Euro, sollte die Squadra Azzurra gewinnen, werden 1,90 Euro ausgezahlt. Wem das zu wenig ist, kann auch auf den Sieg Tansanias gegen Kamerun bei der Weltpokal-Qualifikation setzen. Sollte es dazu kommen, wird der Einsatz verzwanzigfacht.
Das Erstaunlichste an der regen Geschäftstätigkeit: Private Sportwetten gelten in Hessen nach wie vor als illegal – das steht zumindest im Glücksspielgesetz vom Dezember 2007: „Das Land Hessen ist allein befugt, innerhalb seines Staatsgebiets Sportwetten zu veranstalten“, heißt es darin. Demnach darf nur die staatliche Lotterie-Treuhandgesellschaft mit Sitz in Wiesbaden Sportwetten anbieten. Damit keine Zweifel aufkommen, was darunter zu verstehen ist, hat der Gesetzgeber eine Definition mitgeliefert: „Sportwetten sind Wettbewerbe mit Voraussagen zum Ausgang sportlicher Ereignisse.“ Das gilt für Tipps zu Spielen der Fußball-EM allemal.
Warum Wettbüros weiter ihre Dienste anbieten
Die Wirklichkeit ist aber wesentlich komplizierter. Juristen streiten unter anderem über die Frage, ob das neue Glücksspielgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben und dem Europarecht entspricht. Der Europäische Gerichtshof hatte geurteilt, private Sportwetten dürften aus Ländern der Europäischen Union sehr wohl in ein anderes Mitgliedsland vermittelt werden. Dabei ging es zwar um die Wettenvermittlung nach Italien, doch daraufhin hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht die Meinung vertreten, der Richterspruch könne nicht ohne Folgen für Deutschland bleiben. Um möglichst Klarheit in dieser Frage zu erlangen, haben Verwaltungsgerichte den Europäischen Gerichtshof angerufen. Zudem steht ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel zum neuen Glücksspielrecht aus.
Nach Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts in Hessen hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht dem Ordnungsamt mitgeteilt, das Gesetz sei als nicht europarechtskonform anzusehen, wie es bei der städtischen Behörde schon im Frühjahr hieß. „Wir haben immer noch den alten Stand. Wir stehen vor dem Problem, dass es zwar ein neues Gesetz gibt, aber keine obergerichtliche Entscheidung dazu“, verlautet in diesen Tagen in der Behörde auf die Frage, warum Wettbüros weiter ihre Dienste anbieten könnten.
Signal vom Verwaltungsgerichtshof erwartet
Das Risiko, gegen Wettenvermittler vorzugehen, die Schließungsverfügungen aber vom Gericht aufgehoben zu bekommen und auch womöglich noch Schadensersatz zahlen zu müssen, ist dem Amt zu hoch: Es wartet auf ein Signal vom Verwaltungsgerichtshof, wo auch ein Frankfurter Verfahren anhängig ist. Die Tage der Unsicherheit dürften jedoch gezählt sein. Der Verwaltungsgerichtshof wird sich „demnächst“ äußern, wie Pressesprecher Harald Pabst sagt.
Derweil nutzen Wettbüros in Frankfurt, Butzbach oder Gießen die juristische Grauzone. Zum Jahreswechsel hatte es in Frankfurt rund 35 dieser Etablissements gegeben, inzwischen zählt das Ordnungsamt nicht mehr. Nur so viel erscheint sicher: „Zur EM haben noch einige aufgemacht.“