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Service Zehn Fragen zum neuen Jahr - und die Antworten

 ·  Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag zum 1. Januar von 7235 auf 7664 Euro. Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Die Folge: Die meisten müssen weniger Steuern zahlen.

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1. Steuern sinken, die Pendlerpauschale auch - wer gewinnt, wer verliert?

Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag zum 1. Januar von 7235 auf 7664 Euro. Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Die Folge: Die meisten müssen weniger Steuern zahlen. Beispiel: Bei einem Jahresbrutto von 40000 Euro (Steuerklasse 1) spart ein Lediger gut 550 Euro im Jahr. Tendenziell spart man in absoluten Zahlen um so mehr, je mehr man verdient. Prozentual sparen diejenigen mit einem Einkommen von mehr als 84000 Euro oder von weniger als 36000 Euro überdurchschnittlich.

Im Gegenzug wird die Pendlerpauschale auf einheitlich 30 Cent je Kilometer Entfernung vom Arbeitsplatz gekürzt. Bisher können Arbeitnehmer für die ersten zehn Kilometer 36 Cent und für jeden weiteren Kilometer 40 Cent geltend machen. Wer 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt, kann künftig pro Arbeitstag 3,20 Euro weniger geltend machen - bei 220 Arbeitstagen und einem Grenzsteuersatz von 33,4 Prozent (30000 bis 60000 Euro Bruttoeinkommen) kommt auf ihn eine Mehrbelastung von 118 Euro im Jahr zu.

Für die meisten bedeutet die Kombination dieser Veränderungen unter dem Strich eine Entlastung. Arbeitnehmer, die weit entfernt von der Arbeitsstätte wohnen und Familien, die demnächst bauen wollen, können sich jedoch sogar verschlechtern. (sibi.)

2. Wie kann ich bei Krankenkassen, Ärzten und Apotheken sparen?

Wer sich gesundheitsbewußt verhält, kann Punkte sammeln und wird dafür finanziell belohnt. Entsprechende Programme bieten fast alle Krankenkassen. Bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse in Hessen zum Beispiel gibt es für das Sportabzeichen 500 Punkte, 2000 Punkte im Jahr für den regelmäßigen Besuch eines qualitätsgeprüften Fitneß-Studios, 500 Punkte für die Grippeschutzimpfung und weitere 1000 für die Krebsvorsorge. Für 4000 Punkte erhält der Versicherte beispielsweise ein Blutdruckmeßgerät, für 7000 ein Laufband. Ein Bonus kann auch die Befreiung von der Praxisgebühr in Höhe von zehn Euro sein.

Ansonsten ist dieser Betrag mindestens einmal im Quartal fällig. Dann spart die Überweisung die Gebühr für weitere ärztliche Konsultationen. Eine Überweisung kann grundsätzlich jeder Arzt ausstellen, ein Augenarzt also beispielsweise auch zum Orthopäden, ein Gynäkologe zum Kardiologen. Eine Überweisung von einem Facharzt zu einem Kollegen derselben Disziplin allerdings ist nur mit einem gezielten Auftrag möglich, zum Beispiel, weil die bisherige Diagnose oder Behandlung nicht ausreicht. Wer zu Beginn eines Quartals einen Augenarzt aufsucht, sich sonst aber gesund fühlt, ist gut beraten, trotzdem vorsorglich eine Überweisung zum Hausarzt mitzunehmen. Dieser kann dann gegebenenfalls weiter überweisen. Für die Gebühr von zehn Euro erhält jeder Patient eine Quittung. Dieses Dokument sollte er künftig wie der Autofahrer den Führerschein immer bei sich haben. Denn im Notfall befreit die Vorlage der Quittung von weiteren Zahlungen. Als einziges Bundesland greift diese Regelung in Hessen auch, wenn der Notarzt mehrmals in Anspruch genommen wird. Um einen Mißbrauch des Notdienstes zu verhindern, wird möglicherweise jeder Besuch dort abgestempelt.

Während es sich auszahlt, bei der Kasse nach Zusatztarifen, Bonusmodellen, Selbstbehalten und Beitragsrückerstattungen zu fragen, läßt sich die Zuzahlung von maximal zehn Euro je rezeptpflichtigem Arzneimittel von Patienten kaum günstig beeinflussen. Im Internet sind nach Erhebungen der Stiftung Warentest nur sogenannte Lifestyle-Mittel wie Viagra oder Schlankheitspräparate günstiger zu haben. (rig.)

3. Wer trägt die Kosten für eine Brille?

Erwachsene, die keine schwerwiegende Sehbehinderung haben, müssen die Kosten nun in der Regel selbst tragen, das Gesetz zur "Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" legt das so fest. Ausgenommen sind von dieser Regelung Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Menschen, die beispielsweise eine schwerwiegende beidseitige Sehbeeinträchtigung haben oder auf einem Auge blind sind. Ein Anspruch auf therapeutische Sehhilfen besteht etwa nach Angaben der Techniker Krankenkasse für alle Versicherten, wenn die Hilfen der Behandlung von Verletzungen oder akuten Erkrankungen dienen. (jor.)

4. Was ändert sich für Rentner?

Starke Einschnitte bringt das neue Jahr für Rentner. Wesentlichste Neuerung: 2004 gibt es eine Nullrunde. Das heißt, die turnusmäßige Erhöhung der Altersbezüge wird auf 2005 verschoben. Folge: Da die Inflationsrate zur Zeit bei knapp zwei Prozent liegt, müssen Rentner de facto mit einer Verknappung ihrer finanziellen Mittel rechnen. Zweite schlechte Nachricht: Rentner müssen vom 1. Januar den vollen statt bisher den halben Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen, das heißt 1,7 Prozent statt 0,85 Prozent ihrer Rente. Bei der Krankenversicherung dagegen zahlen sie weiterhin nur den halben Satz. Ausnahme: bei Betriebsrenten, Einkünften aus selbständiger Tätigkeit und bei Lebensversicherungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurden, müssen sie künftig sowohl bei der Pflege- als auch bei der Krankenversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 3487,50 Euro den vollen Satz zahlen. Wer von April an Rentner wird, der bekommt außerdem seine Rente immer erst am Monatsende statt am Anfang ausgezahlt. Wer bereits Rente bezieht, für den ändert sich der Auszahlungszeitpunkt nicht. (sibi.)

5. Wird Rauchen teurer?

Zumindest nicht sofort. Die Erhöhung der Tabaksteuer ist noch nicht zum 1.Januar wirksam geworden. Sie soll in drei Stufen um 1,2 Cent je Zigarette angehoben werden, und zwar aller Voraussicht nach zum 1.März 2004, zum 1. Dezember 2004 und zum 1. August 2005. (sibi.)

6. Was kostet mich die Strompreiserhöhung?

Auf Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel kann man sich inzwischen verlassen. Auch 2004 wurden die Preise wieder durchweg angehoben (siehe Tabelle). Bei der Mainova, die die Frankfurter mit Strom versorgt, muß jemand, der 2300 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, von diesem Jahr an ungefähr 1,50 Euro mehr im Monat zahlen als 2003. Größere Haushalte mit einem Verbrauch in Höhe von 4000 Kilowattstunden kommen auf Mehrkosten von 3,50 Euro im Monat, wie das Unternehmen berechnet hat. Wer dieses Geld und vielleicht noch mehr sparen will, kann sich nach günstigeren Lieferanten umsehen, denn die Zeiten, in denen man seinen Strom nur vom örtlichen Monopolisten bekommen konnte, sind vorbei. Weil in den vergangenen Jahren aber nur wenige Menschen die Möglichkeit des Wechsels nutzten und der Druck auf die Stromversorger daher gering ist, halten sich auch die Vorteile in Grenzen. Einen Überblick kann man beispielsweise auf der Homepage der Heidelberger Verivox GmbH gewinnen (www.verivox.de), die vom Abschluß solcher Verträge lebt. Wer beispielsweise in Frankfurt 2300 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, zahlt bei der Mainova nach Auskunft ihrer "Serviceline" 454,23 Euro. Der Verivox-Rechner listet als günstigstes Angebot das der Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerke Bergstraße AG aus, die den Strom auf Wunsch ebenfalls in den Frankfurter Haushalt liefern, dafür aber nur 411,78 Euro berechnen würde. Der Stromanbieter Yello würde hingegen mit 439,94 Euro nur unwesentlich unter der Mainova liegen. Doch auch wer nicht gleich den Stromanbieter wechseln will, kann unter Umständen Geld sparen. Die Versorger bieten durchweg unterschiedliche Tarife für Wenig- und für Vielverbraucher an. Tabellen sind im Internet zu finden, zum Beispiel unter www.mainova.de, www.suewag.de und www.entega.de. (mak.)

7. Kann ich leichter gekündigt werden?

In der Regel nicht. Nur wer neu in einem Unternehmen anfängt, das zehn Beschäftigte oder weniger hat, muß fortan ohne den sonst üblichen Kündigungsschutz auskommen. Entschließt sich ein Unternehmen allerdings zu betriebsbedingten Kündigungen, ändern sich die Regeln der Sozialauswahl. Künftig sollen junge Mitarbeiter, die dem Betrieb besonders wichtig sind, nicht zwangsläufig als erste gehen müssen. (mak.)

8. Muß ich für meinen Tod mehr Vorsorge treffen als bisher?

Wer sicher gehen möchte, daß er mit seinem Tod niemand anders Kosten verursacht, schon. Denn mit dem Jahresbeginn ist das Sterbegeld gestrichen worden, das zuletzt noch 525 Euro betragen hatte. Auch damit ließ sich freilich nur noch ein kleiner Teil der Beerdigungskosten abdecken. In Frankfurt kostet allein eine Bestattung in einem Reihengrab 1700 Euro, wie es bei Pietät Mayer im Frankfurter Gallusviertel heißt. Weitere 1400 Euro fielen mindestens beim Bestattungsinstitut an, bei einem Eichensarg seien es leicht 1800 Euro. (mak.)

9. Was droht mir beispielsweise bei zu schnellem Fahren?

Im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten kann der Führerschein unter Umständen für ein halbes Jahr eingezogen werden. Bislang lag die Frist bei maximal drei Monaten. Mit dem Verlust der Fahrerlaubnis müssen Auto- und Motorradfahrer beispielsweise dann rechnen, wenn sie innerorts mehr als 60 Stundenkilometer über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder außerhalb geschlossener Ortschaften über 70 Stundenkilometer darüber liegen und "erwischt" werden. Eine sogenannte Brötchentaste an Parkautomaten soll es demnächst ermöglichen, in Städten bis zu einer halben Stunde kostenlos zu parken, wo eigentlich Gebühren zu entrichten wären. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß der Parkautomat über eine solche Taste verfügt. Im Laufe des ersten Halbjahres soll der Bußgeldkatalog für Verkehrssünder noch in etlichen weiteren Punkten verschärft werden. Beispielsweise soll das Telefonieren im Auto ohne eine Freisprechanlage "teurer werden" und mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet werden. (jor.)

10. Kommt der Aufschwung?

Wahrscheinlich ja. Das Hessische Statistische Landesamt und die landeseigene Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen haben für 2004 prognostiziert, daß das Bruttoinlandsprodukt Hessens um 1,8 Prozent wachsen wird. Das ist viel, wenn man bedenkt, daß die gleichen Verfasser für das abgelaufene Jahr den Zuwachs mit gerade einmal 0,1 Prozent angeben haben (bei allen Zahlen ist die Inflation stets herausgerechnet). Aber es ist wenig, wenn man auf Wachstumsraten vergangener Zeiten blickt. Im Jahr 2000 zum Beispiel waren es in Hessen weit mehr als drei Prozent. Auch ist der Unterschied zur Entwicklung in Deutschland insgesamt fast dahin. Der Konjunkturmotor Hessens war über lange Zeit hinweg der Dienstleistungssektor, dazu zählen beispielsweise Banken und Versicherungen. In der gegenwärtigen Krise hat dieser Sektor der Studie der beiden Institutionen zufolge an Dynamik verloren, was man zuletzt auch am Anstieg der Arbeitslosigkeit im Rhein-Main-Gebiet sehen konnte, das von Unternehmen der verschiedenen Dienstleistungsbranchen dominiert wird. Die Arbeitslosenquote ist hier binnen Jahresfrist um 1,0 Prozentpunkte gestiegen, in Hessen insgesamt jedoch nur um 0,8 Prozentpunkte. Für das neue Jahr sagen das Statistische Landesamt und die Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft für den Dienstleistungssektor zwar ein Wachstum in Höhe von 2,5 Prozent voraus. Er wird sich damit besser entwickeln wird als beispielsweise das produzierende Gewerbe mit einem Anstieg von 0,8 Prozent. Doch bleiben die Impulse alles in allem zu schwach, als das damit der Arbeitslosigkeit beizukommen wäre: "Die insgesamt nur geringen konjunkturellen Wachstumskräfte dürfen den angespannten Arbeitsmarkt in Hessen kaum entlasten", heißt der traurigste Satz in der Konjunkturprognose für Hessen 2004. (mak.)

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Geben und nehmen

Von Matthias Alexander

Wer immer nach der Landtagswahl im September Finanzminister wird, steht mit Blick auf den kommunalen Finanzausgleich vor einer undankbaren Aufgabe. Schon bis Ende 2015 muss ein neues Modell gefunden sein. Mehr 1

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