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Neue Verpackungsverordnung Neue Zwischentöne im Supermarkt

10.04.2009 ·  Mineralwasser in der 1,4-Liter-Flasche, Schokolade als 93-Gramm-Tafel - beim Verpacken ist von diesem Samstag an erlaubt, was den Herstellern gefällt. Damit werden Preisvergleiche schwieriger. Selbst aufgeklärte Verbraucher werden überfordert, wie Experten bemängeln.

Von Petra Kirchhoff
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Bisher musste sich die Lebensmittelindustrie an bestimmte Einheitsgrößen halten. Tafelschokolade mit mehr als 85 Gramm Gewicht etwa durfte nur in Mengen zu 100, 125, 150 und anderen geraden Gramm-Beträgen verkauft werden. Mit der neuen Verpackungsverordnung, die am 11. April europaweit in Kraft tritt, sind nun auch Zwischenformate möglich. Hersteller dürfen fortan Zucker, Milch, Butter, Bier und Mineralwasser in beliebig großen oder kleinen Verpackungen verkaufen. Auch krumme Maße sind also erlaubt. Feste Vorgaben gibt es nur noch für Wein, Sekt und Spirituosen.

Bricht nun das Preis-Chaos im Supermarkt aus, wie Verbraucherschützer befürchten? Es sei eine der „überflüssigsten Neuregelungen der zurückliegenden Jahre“, moniert der Bundesverband. Zum einen werde der Preisvergleich schwieriger, zum anderen hätten Hersteller nun die Möglichkeit, den Inhalt bei gleichbleibendem Preis geringfügig zu verringern. „Damit wird versteckten Preiserhöhungen weiter Vorschub geleistet“, sagt Andrea Schauff von der Verbraucherzentrale Hessen. Klaus Pankow, Abteilungsleiter in der Hessischen Eichdirektion, hat bereits eine „gewisse Aufbruchstimmung“ im Einzelhandel ausgemacht. „Es gerät viel in Unordnung. Wir haben erste Beweise dafür, dass die neue Regelung von Herstellern für verdeckte Preiserhöhungen genutzt wird.“

Gleicher Preis, weniger Windeln

Das Prinzip ist einfach: Der Hersteller packt weniger rein, belässt bei Verpackung und Preis jedoch alles beim Alten - oder verändert die Verpackung nur unmerklich. Mogelpackung nennt man in der Kontrollbehörde die Ordnungswidrigkeit, wegen der in Hessen laut Pankow jedes Jahr im Durchschnitt rund 200 Mal Bußgelder verhängt werden. Nach dem Gesetz müssen Fertigverpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist.

Die Verbraucherzentrale Hamburg sammelt schon seit längerem Beispiele für Tricksereien. Auf der Internetseite www.vzhh.de können Verbraucher nachlesen, worüber sich andere geärgert haben. Jüngstes Beispiel: Die Pampers-Packung „Pampers baby dry“ (Windelgröße 17 bis 18 kg) von Procter & Gamble. Bei solchen Produkten waren schon bisher krumme Zahlen erlaubt - und das Unternehmen hat dies genutzt. Doch jetzt sind statt 44 Stück nur noch 40 in der Verpackung, während der Preis mit 8,95 Euro im Drogeriemarkt gleich blieb. Das macht, wie die Verbraucherschützer ausgerechnet haben, eine heimliche Preiserhöhung von zehn Prozent - bereits die zweite „auf diese Art und Weise“ in weniger als drei Jahren, wie es heißt. Ein anderes Beispiel: Die CD-Seife „Avocado“. Statt 150 Gramm bringt das Seifenstück für 65 Cent nur noch 125 Gramm auf die Waage. Macht eine Preiserhöhung von 20 Prozent. 21 Seiten umfasst die Liste der Verbraucherzentrale, die auch die Hersteller-Reaktionen veröffentlicht. So verweist der Frankfurter Süßwarenhersteller Ferrero - kritisiert dafür, dass die Pralinenpackung „Die Besten“ bei gleichem Preis nur noch sechs statt acht Kugeln „Rocher“ enthält -, auf die Transparenz der Verpackung und darauf, dass für die Preisgestaltung im Supermarkt nicht der Lieferant, sondern der Händler verantwortlich sei.

Rechenkünstler bevorzugt

Der Verbraucher wird also beim Einkaufen künftig genauer hinschauen müssen. Die Preise für ein Viertelpfund Butter, das Standardmaß, waren bisher schnell verglichen. Der Vergleich des 180-Gramm-Stücks mit der 230er-Variante freilich verlangt dem Verbraucher schon einiges an Rechenkünsten ab (siehe Kasten). Dreisatz im Supermarkt - so weit muss es allerdings nicht kommen. Denn seit dem Jahr 2000 sind zusätzliche Angaben für Mengeneinheiten, etwa für 100 Gramm oder für einen Liter, vorgeschrieben. Die sogenannten Grundpreise stehen in der Regel im Kleingedruckten auf dem Preisschild am Regal.

Klaus Pankow von der Hessischen Eichdirektion sieht selbst aufgeklärte Verbraucher durch die Liberalisierung der Verpackungsverordnung schlichtweg überfordert. Selbst wenn Grundpreise genau studiert würden: „Wer kann sich die Zahlen schon auf Dauer merken und die Preisentwicklung verfolgen?“ Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt Einkäufern, Preise und Füllmengen über längere Zeit zu notieren und fehlende oder unleserliche Grundpreise bei der Marktleitung zu beanstanden.

Entwarnung kommt derweil von Herstellerseite. Der Lebensmittelkonzern Nestlé etwa rechnet nicht damit, dass Verpackungsgrößen erheblich durcheinandergeraten werden. Am Markt hätten sich bestimmte Größen durchgesetzt, sagt ein Unternehmenssprecher in Frankfurt. Außerdem erforderten andere Maße auch eine Umstellung von Maschinen.

Dreisatz für Anfänger

Der 110 Gramm schwere Osterhase „Harry“ in der Süßwarenabteilung der Galeria Kaufhof in Frankfurt kostet 1,99 Euro, sein 55-Gramm-Kollege 1,19 Euro, die kleinen Brüder à 15 Gramm in der Drillingspackung wiederum kosten 1,59 Euro. Wo ist die Schokolade am günstigsten? Hier hilft der Dreisatz. Die Formel lautet:

Preis durch Gewicht mal 100 = Grundpreis für 100 g.

Es geht aber auch einfacher, indem der Verbraucher die Grundpreise auf dem Preisschild am Warenregal vergleicht. Danach sind die Drillinge mit 3,53 Euro pro 100 Gramm nahezu doppelt so teuer wie der ganz Große, der mit 1,81 Euro die günstigste Schokolade hat. Nahezu alle Süßwaren im Frankfurter Kaufhof sind aber entsprechend ausgezeichnet. Dass der 110-Gramm-Kamerad in zwei unterschiedlichen Regalen zwei unterschiedliche Grundpreise auswies - in einem Fall fälschlicherweise 1,66 Euro - ist in der für Süßwarenabteilungen hektischen Osterzeit zu entschuldigen. Im Zweifelsfall - siehe oben - hilft der Dreisatz weiter. (hoff.)

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