11.06.2009 · Nach dem Sieg vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im Streit um Internet-Sportwetten von Bwin will Lotto Hessen nun Auskunft über die Umsätze des österreichischen Anbieters mit hessischen Kunden.
Von Thorsten WinterNach dem Sieg vor dem Oberlandesgericht Frankfurt im Streit um Internet-Sportwetten von Bwin will Lotto Hessen nun Auskunft über die Umsätze des österreichischen Anbieters mit hessischen Kunden. Wie eine Lotto-Hessen-Sprecherin sagte, bezieht sich dies auf die Zeit seit Januar 2008. Das Gericht hat Bwin untersagt, ohne amtliche Erlaubnis über das Internet in Hessen Sportwetten „einzugehen oder abzuschließen“. Handelt Bwin dieser Vorgabe zuwider, droht dem börsennotierten Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Nach dem Lotteriestaatsvertrag müssen Glücksspiele staatlich genehmigt werden.
Nach dem Urteil muss Bwin seine seit Januar 2008 in Hessen erzielten Umsätze der staatlichen Lotteriegesellschaft mit Sitz in Wiesbaden mitteilen. Auf dieser Basis will Lotto Hessen Schadensersatzansprüche geltend machen. Bwin kann den Beschluss des Oberlandesgerichts aber vor dem Bundesgerichtshof anfechten.
Die Lotteriegesellschaft darf ihr „Musik-Ding“ nicht mehr anbieten
Kurz vor dem Frankfurter Urteil hatte Lotto Hessen vor dem Wiesbadener Landgericht eine einstweilige Verfügung hinnehmen müssen, die der Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen erwirkt hat. Nach diesem Beschluss darf die Lotteriegesellschaft ihr „Musik-Ding“ nicht mehr anbieten. Dabei handelt es sich um ein Kombi-Angebot aus Lottoschein und Karte für das Wiesbadener Konzert von Rod Stewart zum Preis von 100 Euro. Laut Gericht wirkte das auf Werbeplakaten für das „Musik-Ding“ verwendete Bild des Rocksängers als Spielanreiz – und so etwas ist nach dem Glücksspielrecht unzulässig.
Das „Musik-Ding“ war als Aktion anlässlich des 60. Jahrestags der Gründung von Hessen-Lotto gedacht. Die Lotteriegesellschaft will zwar vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen, doch bis zum 11. Juli, an dem Tag wird Stewart auftreten, „wird es hier nicht zu einer Entscheidung kommen“, wie es heißt. Als Konsequenz aus der einstweiligen Verfügung bietet Lotto Hessen für das „Musik-Ding“ vorgesehene Konzertkarten im freien Verkauf an. Die Lotteriegesellschaft hat nach eigenen Angaben fast drei Viertel aller Tickets für den Wiesbadener Auftritt von Stewart erworben „und damit das Konzert erst garantiert“.