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Nach Lehman-Urteil gegen Fraspa „Sagen wir mal, einverstanden“

24.07.2009 ·  Wie eine Fünfundachtzigjährige zu Lehman-Zertifikaten für 102.000 Euro kam: Das neueste Urteil gegen die Frankfurter Sparkasse in dieser Angelegenheit bietet einen bemerkenswerten Einblick in die Praxis eines Kundenberaters.

Von Manfred Köhler
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Es lässt sich jetzt nicht behaupten, es sei richtig gut gelaufen für die Frankfurter Sparkasse bei jener Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt im Mai. Gegen das Kreditinstitut geklagt hatte eine 85 Jahre alte Kundin, weil sie meinte, es sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, als ihr im Februar vergangenen Jahres in ihr Depot Zertifikate der inzwischen insolventen Investmentbank Lehman Brothers eingebucht worden waren zu einem Kaufpreis von 102.000 Euro. Wie waren sie dorthin gelangt?

Außer Frage steht, dass einige Tage vor dem Kauf ein Berater der Frankfurter Sparkasse bei ihr zu Hause war, dass Berater und Kundin zweieinhalb Stunden über Geldanlage redeten. Aber hatte es dabei einen Kaufauftrag für Lehman-Zertifikate in diesem doch beachtlichen Volumen gegeben? Darauf kam es bei der Verhandlung Ende Mai an, und es scheint, als habe der Berater, als Zeuge geladen, dort nicht die beste Figur gemacht. Erst sagte er, die Kundin sei, „sagen wir mal, einverstanden“ gewesen mit dem Kauf der Lehman-Produkte, „sie hat mir zurückgespiegelt, dass sie damit einverstanden war“. Auf Nachfragen gab er zu Protokoll, „ob ihr der Umfang des Kaufs klar war, kann ich heute nicht mehr sagen“. Er wisse nicht mehr, was er genau gesagt habe.

Betagte Kundin stark sehbehindert

Das reichte den Richtern des Landgerichts Frankfurt, die all das in der schriftlichen Begründung des Urteils zitieren, um die Frankfurter Sparkasse zum Ersatz des Schadens zu verurteilen, der der Kundin durch den Kauf der inzwischen wertlosen Zertifikate entstanden war, zuzüglich Zinsen und Anwaltskosten. Nach der offenbar wenig überzeugenden Vorstellung des Beraters glaubten die Richter der alten Dame, sie habe sich in dem stundenlangen Gespräch mit keiner der ihr angebotenen Anlageformen einverstanden erklärt und somit auch keinen Kaufauftrag für Lehman-Zertifikate erteilt.

Im Urteil heißt es, der Sparkassen-Berater habe nicht ansatzweise darstellen können, woraus er die Schlussfolgerung gezogen habe, die Frau wolle die Lehman-Zertifikate, die er wenige Tage später für sie kaufte. Dass die langjährige Kundin zu 100 Prozent sehbehindert ist, dass sich in ihrem mehrere hunderttausend Euro schweren Depot verschiedene Aktien- und Rentenfonds und bereits drei andere Zertifikate befanden, scheint bei dem Urteil keine Rolle gespielt zu haben – auch nicht, dass sie sich nach Angaben der Bank in die Risikoklasse vier hatte einstufen lassen, der dritthöchsten, was bedeutet, dass sie grundsätzlich zu riskanten Geschäften bereit war.

Schon Prozess im April verloren

Das Urteil ist wie jedes andere, das bereits zu Lehman-Zertifikaten gesprochen wurde, ein spezielles, das kaum Rückschlüsse auf andere Verfahren erlaubt. In der Regel ging es in den Prozessen bisher um die Frage, ob die Kreditinstitute bei Beratungsgesprächen auf die Risiken einer Geldanlage in Zertifikaten ausreichend hingewiesen hatten. Im April hatte die Frankfurter Sparkasse einen Prozess vor dem Landgericht Frankfurt verloren. Auch damals war es um ein Lehman-Zertifikat gegangen, allerdings war die Klage schon vor der Pleite der Investmentbank eingereicht worden.

In diesem Fall wurde die Sparkasse zur Zahlung von 50.000 Euro verurteilt, weil der Berater von einem nur geringen Risiko bei solchen Papieren gesprochen hatte. „Wenn er eine solche Entwicklung für wahrscheinlich hielt, dann hätte er dies als persönliche Meinung kenntlich machen müssen, er durfte sie nicht als ,nahezu gesichert‘ hinstellen“, schrieben die Richter, die den Beratungsfehler in der „in ihrer Absolutheit unvertretbaren Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Anlage“ sahen.

Im Juni wiederum sprach das Landgericht Hamburg einem Lehman-Opfer Schadenersatz in Höhe von 10.000 Euro zu, weil dem Kunden der Hamburger Sparkasse verschwiegen worden sei, dass Zertifikate nicht unter die deutsche Einlagensicherung fielen und ein ausreichender Hinweis auf die eigenen Gewinninteressen der Sparkasse gefehlt habe.

Fraspa will in Berufung gehen

Mit all diesen Fragen mussten sich die Richter im Falle der betagten Frankfurterin gar nicht befassen, da schon der Kaufauftrag umstritten war. So fällt denn auch das Urteil mit sieben Seiten kurz aus. Von der Frankfurter Sparkasse hieß es, sie werde Berufung einlegen. Das Kreditinstitut hält daran fest, dass ein Kaufauftrag erteilt worden sei, den der Berater am Tag nach dem Hausbesuch auch in der EDV erfasst habe. Außerdem hebt die Sparkasse hervor, der Emittent Lehman Brothers habe in der Entscheidung des Gerichts keine Rolle gespielt.

In dem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut hatte man die Hoffnung gehegt, mit der Bekanntgabe einer Kulanzregelung endlich aus den Schlagzeilen zu kommen. Es scheint aber vielmehr so zu sein, dass die Beratungspraxis des Kreditinstituts in den nächsten Monaten noch so manches Mal durchleuchtet wird. Der Wiesbadener Rechtsanwalt Ralf Plück, der die Fünfundachtzigjährige vertritt, ist nach eigenen Angaben von noch weiteren 30 Lehman-Opfern der Frankfurter Sparkasse beauftragt, und in den meisten Fällen läuft es auf einen Prozess hinaus, wie er sagte. Und er ist keineswegs der einzige Anwalt, der Lehman-Opfer vertritt.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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