20.11.2008 · Musik aus dem Internet ist beliebt und günstig. Wer beim Surfen nicht aufpasst, wird jedoch schnell zum Raubkopierer und bekommt Ärger.
Von Monika WelkerFabian, 43, interessiert sich für das neue Album „Hurricane“ von Grace Jones. 14,95 Euro müsste der Frankfurter für die CD bei Wom im Karstadt-Haus an der Zeil zahlen. Im Internet bekommt er die Musik günstiger, wenn auch nicht kostenlos, schließlich lebt die Musikindustrie davon, dass Hörer für Musik bezahlen. Aus diesem Grund ist Musik meist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kostenlos aus dem Internet geladen werden.
Musicload und iTunes sind Musikportale, von denen sich Fabian Musik auf legale Weise im digitalen Format herunterladen kann. 9,95 Euro kostet das im Fall des Grace-Jones-Albums bei Musicload, iTunes nimmt pro Album pauschal 9,99 Euro, also spart Fabian in beiden Fällen knapp fünf Euro.
Verbraucherzentrale: Von Tauschbörsen besser die Finger lassen
Und so funktioniert’s: Bei Musicload etwa, dem Portal von T-Online, kann er Ausschnitte einzelner Songs und vollständiger Alben probehören. Entscheidet er sich für den Kauf, legt er seine Auswahl mit einem Klick in den virtuellen Warenkorb und geht zur Kasse: T-Online-Kunden können sich den Betrag auf die monatliche Telefonrechnung setzen lassen, alle anderen Käufer können unter anderem wählen zwischen Lastschrift und Kreditkarte. Nach der Registrierung auf dem Portal kann die gewünschte Musik im Dateiformat MP3 oder M4A geladen und auf der Festplatte gespeichert werden. Wenn Fabian die Musik auf einem CD-Player abspielen möchte, brennt er sie mit einem Brennprogramm wie Nero auf einen Rohling, ansonsten kann er die Dateien auf seinen MP3-Stick übertragen. Ähnlich funktioniert der Musikshop iTunes von Apple.
Natürlich geht es noch günstiger. Bei Tauschbörsen im Internet wie emule, Torrent oder KaZaa werden viele Musikdateien unentgeltlich angeboten. Allerdings ist es für den Nutzer meistens nicht ersichtlich, ob die Dateien unter Urheberschutz stehen oder frei verfügbar sind. Lädt man sich die private Aufnahme eines Hobbymusikers oder Musik herunter, die der Künstler offiziell freigegeben hat, ist das erlaubt. Doch hauptsächlich sind auf diesen Seiten Songs zu finden, die nicht kostenlos verbreitet werden dürfen, so auch die Musik von Grace Jones.
Dazu kommt, dass man während des Downloads von Songs von diesen sogenannten Filesharing-Portalen anderen Nutzern automatisch die Musikdateien anbietet, die schon auf der eigenen Festplatte gespeichert sind. Zwar kann diese Funktion meist auch ausgeschaltet werden, doch dann dauert der eigene Download sehr lange. Juristen sind sich nicht einig darüber, ab welcher Anzahl von heruntergeladenen urheberrechtlich geschützten Dateien man sich strafbar macht. Eindeutig verboten ist es aber, sie einer unüberschaubaren Menge von Personen zur Verfügung zu stellen. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, von Tauschbörsen grundsätzlich besser die Finger zu lassen. Einige Unternehmen hätten sich auf die professionelle Ermittlung und Verfolgung von Verstößen spezialisiert und verlangten dafür einige tausend Euro an Schadenersatz. Das sei kein Einzelfall.
Früher war alles ganz einfach
Auf der anderen Seite gibt es auch kostenpflichtige Tauschbörsen. Bei Filesharing-Portalen wie Firstload könnten Nutzer für einen monatlichen Festpreis eine bestimmte Menge an Gigabyte kaufen und dann im „Usenet“ in Form von Musik- und Videodateien herunterladen. Usenet ist eigentlich ein weltweites Netzwerk, in dem sich Nutzer in Diskussionsforen, sogenannten „Newsgroups“, austauschen. Inzwischen werden in diesem Netzwerk aber auch Dateien ausgetauscht. Sie sind oft geschützt, aber die Betreiber übernehmen keine Verantwortung für das unüberschaubare Angebot. Geld hat man nur für den Zugang zum Netzwerk gezahlt und damit nicht das Besitzrecht der einzelnen Songs erworben. An das Album von Grace Jones kommt Fabian auf diese Weise also auch nicht legal.
Früher war alles ganz einfach: Man nahm mit dem Kassettenrekorder Musik aus dem Radio auf. Das Radio lief, und wenn ein Song kam, der einem gefiel, drückte man auf die Record-Taste. Dieses Vorgehen war und ist legal, teilt die Verbraucherzentrale Hessen mit. Eine digitalisierte Variante stellt die Software dar, mit der Musik aus Webradios aufgenommen werden kann, wie der No23 Recorder. Das Programm zeichnet jedes Signal auf, das der Rechner aussendet – das sind außer dem eingeschalteten Webradio leider auch die Geräusche von Mausklicks oder Fehlermeldungen, die deshalb vermieden werden müssen. Bevor man die virtuelle Aufnahmetaste drückt, gibt man den gewünschten Dateinamen und den Speicherort an. Der Ton in der Lautstärkeregelung des Betriebssystems muss dabei angeschaltet sein, sonst ist das Ergebnis geräuschlos. Für eine Aufnahme von CD-Qualität sollten nur Sendungen gewählt werden, die mit mindestens 192 kbit/s ausgestrahlt werden. Bei einer guten Codierung der Songs reichen auch 128 kbit/s.
Doch wie oft hört man das komplette Album eines Interpreten im Radio? Um alle neun Lieder der CD „Hurricane“ zu sammeln, müsste Fabian einen Sender finden, der Grace Jones oft spielt oder idealerweise ihr neues Album in voller Länge vorstellt, zum Beispiel als „CD der Woche“. Und dann müsste er geduldig vor dem Rechner sitzen und warten, bis der Song gespielt wird, wie früher bei einem analogen Radio. Für Fabian bleibt also die Erkenntnis: Wenn er unkompliziert und legal an Musik kommen will, muss er sie bezahlen.
Bagatellklausel
Florian D (iPhoneuser)
- 21.11.2008, 02:02 Uhr
Journalistische Realität, Schwachsinn... jeder 8-Kls.ist weiter als der Autor!
John Smith (necrom)
- 21.11.2008, 21:08 Uhr