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Landesarbeitsgericht Hessen Krank nach Hormontherapie: Anspruch auf Lohnfortzahlung

30.01.2009 ·  Mit Erfolg hat eine Krankenschwester vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt Lohnfortzahlung nach einer Hormonbehandlung erstritten. Die Arbeitnehmerin hatte sich zur Behebung ihrer Unfruchtbarkeit einer Therapie unterzogen, die allerdings Folgeerkrankungen nach sich zog.

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Mit Erfolg hat eine Krankenschwester vor dem hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt Lohnfortzahlung nach einer Hormonbehandlung erstritten. In dem am Freitag bekanntgewordenen Urteil wiesen die Richter die Berufung des Arbeitgebers gegen ein gleichlautendes Urteil des Arbeitsgerichts zurück (AZ 6/18 Sa 740/08).

Die Arbeitnehmerin hatte sich zur Behebung ihrer Unfruchtbarkeit einer Hormonbehandlung unterzogen. Danach traten allerdings zahlreiche Folgeerkankungen auf, so dass die Frau viermal längere Zeit krankgeschrieben war. Das Krankenhaus weigerte sich, die Lohnfortzahlung in Höhe von 2600 Euro zu übernehmen. Die Arbeitnehmerin habe die Krankheiten infolge ihrer freiwilligen Hormonbehandlung selbst verschuldet, so dass nicht gezahlt werden müsse.

Die Richter kamen jedoch zum Ergebnis, dass die Teilnahme an einer solchen Behandlung zu ihrer „privaten Lebensverwirklichung“ gehöre, die nicht zu beanstanden sei. Wer seine Unfruchtbarkeit mit Hilfe einer unter ärztlicher Anleitung vorgenommenen Hormonbehandlung beheben wolle, verstoße „in keiner Weise gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten“, heißt es in der Entscheidung.

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