Gut drei Monate ist es erst her, da sorgte die Kombination H5N1 für viel Unruhe und Unsicherheit. Der Grund: Nachdem das aggressive Vogelgrippe-Virus auf der Ostseeinsel Rügen bei Schwänen und Gänsen entdeckt worden war, durften Gänse, Hühner, Puten und anderes Mastfedervieh in der Folge nicht mehr ins Freie. Halter von Freilandgeflügel sahen nachhaltige deutliche Umsatzeinbußen auf sich zukommen. Vor allem ökologisch wirtschaftende Betriebe wie zu Bioland oder Demeter-Verbund zählende Unternehmen wähnten sich von der Stallpflicht besonders betroffen. Ihre Befürchtungen haben sich jedoch nicht bewahrheitet. Wirtschaftliche Nachteile der Stallpflicht sind bei den fleischproduzierenden Betrieben in Hessen anders als in Norddeutschland „schwer greifbar“, wie es beim Gefügelwirtschaftsverband Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg heißt.
Die vergangenen Wochen sind „glimpflich verlaufen“, sagt etwa Reinhard Wever von der Ohäuser Mühle in Stadtallendorf im Landkreis Marburg-Biedenkopf, die wie die Domäne Mechthildshausen in Wiesbaden-Erbenheim zum Bioland-Verbund gehört. Zwar seien Hühner aufgrund der staatlich verordneten Stallpflicht aggressiver als üblich gewesen, es habe auch einige Fälle von Kannibalismus unter den Tieren gegeben. Doch hat die Ohäuser Mühle keine Schwierigkeiten gehabt, Gefügel zu verkaufen, wie er sagt. Der Absatz von Hühnern sei gut gewesen und stabil, gleiches gelte für die Eier. Wie vor dem Auftreten der Vogelgrippe in Deutschland, kann der Betrieb nach seinen Worten täglich alle 750 bis 800 Eier, die seine 1000 Hennen durchschnittlich legten, unter die Kundschaft bringen.
„Wenn schon Stall, dann wenigstens ,bio'“
„Wir haben die Bio-Klientel, die sehr gut informiert ist und nicht überreagiert hat“, führt Wever als Begründung an. Zudem habe die Diskussion um die Stallpflicht und eine mögliche jahrelange „Kasernierung“ von Geflügel eine Reihe von Verbrauchern hellhörig werden lassen. Viele hätten nach dem Motto gekauft „Wenn schon Stall, dann wenigstens ,bio'“. Dazu paßt Wevers Aussage, herkömmlich wirtschaftende Gefügelbauern hätten zum Teil deutliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen.
Dies ist allerdinds nicht die Regel. Der Geflügelhof Friedrich in Brombachtal hat nur geringfügige Einbußen zu verkraften. Monika Friedrich von dem Odenwälder Familienbetrieb, der Hähnchen und Puten im Stall aufzieht und Gänse gemeinhin unter freiem Himmel hält, beziffert das Minus auf zehn Prozent. Allgemein sind die Erzeugerpreise zwar zwischenzeitlich in der Breite um ein Viertel gefallen, haben sich aber erholt, wie Friedrich Strauß, Vorsitzender des Gefügelwirtschaftsverbands Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sagt. Nur bei Puten sei der Markt weiter im Keller. Dies liege zum einen am längeren Zuchtzyklus. Während Hähnchen nach sechs Wochen schlachtreif seien, ließen Puten erst nach 25 Wochen ihr Leben. Mithin werde es erst zur Jahresmitte mehr Klarheit bei den Preisen geben. Zweitens hätten Fleischverarbeiter Pute im Februar aus dem Programm genommen und so die Preise gedrückt.
Kein Fall von Vogelgrippe bei Zuchtgeflügel
Mit Blick auf die neue Gänsemastsaison, die im Juli beginnt, herrscht bei dem Gefügelhof Friedrich, der seine Tiere direkt vermarktet, nach wie vor Unsicherheit: „Man weiß nicht so recht, wie man kalkulieren soll“, sagt Friedrich. Denn bisher habe es keinen Fall von Vogelgrippe bei Zuchtgeflügel in der Region gegeben. Sollte dieser Fall aber eintreten, weil das Virus über Wildvögel in einen Bestand gerät, würden Verbraucher verunsichert - und wohl Abstand von Geflügel nehmen. Vor diesem Hintergrund will der Betrieb zwar wie im Vorjahr wieder Gänse, die als Weidetiere im Grunde auf die Wiese müssen, fürs Weihnachtsgeschäft aufziehen - allerdings weniger als zuletzt.
Auch Friedrich Strauß verweist auf das weiter bestehende Risiko durch Wildvögel und die damit verbundene Furcht unter Züchtern vor dem Vogelgrippe-Virus H5N1. Deshalb sei es richtig, in Vogelbrut- und Rastgebieten in Hessen wie längs von Rhein und Main sowie in Teilen der Wetterau an der Stallpflicht festzuhalten. Ansonsten können die Landkreise nach einer Verordnung des Bundes vom 9. Mai Ausnahmegenehmigungen erlassen, weshalb zum Beispiel das Federvieh der Ohäuser Mühle wieder ins Freie darf. Doch dürften Gänse und Enten bei Freilandhaltung nicht über denselben Grund wie anderes Gefügel laufen. Denn da sie im Fall der Infektion keine Krankheitszeichen zeigen und deshalb oftmals als Virusträger nicht erkannt werden, „stellen sie ein hohes Risiko für eine mögliche Übertragung von Geflügelpestviren dar“, urteilt das hessische Landwirtschaftsministerium.

