Der Vorsitzender der Kommission für Anlagensicherheit, Christian Jochum, über das Ticona-Urteil, daß weiterhin gestattet, daß Flugzeuge das Ticona-Chemiewerk überfliegen.
Die Störfallkommission, wie das Gremium damals noch hieß, hatte im Februar 2004 unter Ihrem Vorsitz gegen die geplante Landebahn im Nordwesten des Frankfurter Flughafens votiert und dies unter anderem mit der Seveso-II-Richtlinie der EU begründet. Nun hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof diese Richtlinie, die unter anderem einen Sicherheitsabstand zwischen Störfallbetrieben wie Chemiewerken und Verkehrswegen fordert, im Falle von Ticona bei Flugrouten für nicht anwendbar erklärt. Muß die Störfallkommission ihr Votum überdenken?
Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Auffassung, daß Flugrouten keine Verkehrswege im Sinne der Seveso-II- Richtlinie seien. Das muß man sicher bei Landebahnen anders sehen, um die es in unserem Votum ging.
Die hessischen Richter sind aber überdies der Auffassung, die Verantwortung für die Gefahren, die sich nach einem Flugzeugabsturz entwickeln könnten, lägen bei dem Störfallbetrieb und nicht bei den Fluglinien oder den Flughäfen. Die Betriebe als solche und ihre Mitarbeiter seien durch die Seveso-II-Richtlinie der EU nicht geschützt. Akzeptieren Sie diese Auslegung?
Der VGH scheint von der abwegigen Meinung auszugehen, ein Chemiewerk könne sich gegen einen Flugzeugabsturz schützen. Da dies nicht der Fall ist, waren die potentiell über 100 Toten am Standort der Ticona für das Votum der Störfallkommission entscheidend. Die Verhinderung eines solchen Störfalls ist auch das Ziel der Seveso-II- Richtlinie.
Wie beurteilen Sicherheitsexperten anderer Länder die Pläne, in Frankfurt nahe einem Chemiewerk eine neue Landebahn zu bauen?
Die weltweit wohl einzigartige Nähe der geplanten Landebahn zu einer potentiell gefährlichen Chemieanlage stößt überall auf großes Unverständnis.
Wird sich die Störfallkommission noch einmal mit dem Ausbau des Frankfurter Flughafens befassen?
Die Kommission für Anlagensicherheit, in die die Störfallkommission inzwischen übergegangen ist, wird hierüber Anfang November beraten.
Was ist der Anlaß für die Kommission, noch einmal zu beraten? Das Urteil oder neue inhaltliche Erkenntnisse? Schließlich liegt das Votum schon zweieinhalb Jahre zurück.
Die Kommission tritt Anfang November routinegemäß zusammen. Ich werde über die neueste Entwicklung im „Fall Ticona“ unterrichten. Mein Vorschlag wird sein: Es besteht auch nach dem Urteil kein Handlungsbedarf, aber natürlich liegt die Entscheidung darüber bei der Kommission. Das Gremium hat sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich über die Entwicklungen bei den Ausbauplanungen des Frankfurter Flughafens informiert, aber keinen Anlaß gesehen, das damalige Votum zu revidieren.

