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Insolventer Textilfarbenhersteller 350 Dystar-Mitarbeitern droht Freistellung

24.11.2009 ·  Die rund 350 Frankfurter Mitarbeiter der Dystar Textilfarben GmbH & Co. KG müssen mit ihrer Freistellung in der nächsten Woche rechnen. Gleiches gilt für die rund 900 Beschäftigten in Brunsbüttel, Geretsried, Leverkusen und Ludwigshafen. Der Grund: Es fehlt ein Insvestor für das insolvente Unternehmen.

Von Thorsten Winter
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Die rund 350 Frankfurter Mitarbeiter der Dystar Textilfarben GmbH & Co. KG müssen mit ihrer Freistellung in der nächsten Woche rechnen. Gleiches gilt für die rund 900 Beschäftigten in Brunsbüttel, Geretsried, Leverkusen und Ludwigshafen. „Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine feste Investorenzusage für Dystar“, teilte der vorläufige Insolvenzverwalter des Traditionsunternehmens, Stephan Lauberau, mit. Die „Liquiditätslage“ lasse es nicht zu, die Gehälter nach der für den 1. Dezember erwarteten Eröffnung des formellen Insolvenzverfahrens zu zahlen, führte er zur Begründung aus.

Die Dystar Textilfarben GmbH & Co. KG ist die mit der Produktion befasste Tochterfirma des Frankfurter Textilfarbenherstellers, der einst aus der Hoechst AG hervorging. Sie hatte ebenso wie die Dystar Textilfarben GmbH, die sich um den Vertrieb kümmert, Mitte September einen Insolvenzvertrag gestellt.

Insolvenzgeld

Die Dystar Textilfarben GmbH wird dagegen den weltweiten Geschäftsbetrieb fortsetzen und ihre 70 Festangestellten am Stammsitz Frankfurt weiter beschäftigen können. Dies gilt auch für die Zeit nach der Eröffnung des formellen Insolvenzverfahrens, wie Rechtsanwalt Miguel Grosser mitteilte. Dieses Tochterunternehmen profitiert von den Geschäften der nicht zahlungsunfähigen Auslandstöchter, die rund 2.000 Mitarbeiter zählen. „Wir haben genügend Liquidität, um die Löhne und Gehälter vorerst auch weiter pünktlich zu zahlen“, so Grosser.

Der Anspruch der Mitarbeiter der deutschen Dystar-Gesellschaften auf Insolvenzgeld läuft Ende des Monats aus. Danach müssen die Insolvenzverwalter für diese Kosten aufkommen. Die Freistellung der Beschäftigten der GmbH & Co. KG kann laut Lauberau jedoch widerrufen werden, falls sich im Dezember ein Investor findet.

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