21.01.2005 · Der Korruptionsskandal in der Frankfurter Immobilienwirtschaft erhält eine immer größere Dimension. Die Staatsanwaltschaft ermittelt mittlerweile gegen mehr als 80 Beschuldigte. Die Behörde sei von „Lawine“ überrollt worden.
Der Korruptionsskandal in der Frankfurter Immobilienwirtschaft erhält eine immer größere Dimension. Gegen mehr als 80 Beschuldigte werde inzwischen ermittelt, sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner am Freitag in Frankfurt. Beim Kauf von Gewerbeimmobilien seien zwischen großen Fonds und Baukonzernen, Maklern oder Architekten Sach- und Geldleistungen im Wert von rund 15 Millionen Euro Schmiergeld geflossen.
Zwischen zehn und zwölf Millionen Euro Steuern sollen hinterzogen worden sein. Die Ermittlungen reichten bis nach Österreich, Luxemburg, Belgien, Großbritannien, Rumänien, in die Schweiz und in die Niederlande, erläuterte Schaupensteiner. Bundesweit wurden rund 85 Objekte untersucht. Gegen 23 Menschen erging Haftbefehl. Sie seien alle inzwischen jedoch wieder auf freiem Fuß, da die meisten ein Geständnis abgelegt hätten.
Schmiergelder bei 30 Groß-Immobilien geflossen
Betroffen von den Schmiergeldzahlungen sind nach den Worten Schaupensteiners 30 Groß-Immobilien aus dem In- und Ausland mit einem Wert von drei bis vier Milliarden Euro. Zu den Beschuldigten gehören frühere Manager der Immobilienfonds von Deutscher Bank und DekaBank. Es handle sich jedoch dabei um eine Hand voll von „Einzelfällen“, auf die die betroffenen Unternehmen inzwischen reagiert hätten.
Die Schmiergeldzahlungen wurden nach den Ermittlungen „auf professionelle Weise“ über fingierte Rechnungen verdeckt. Dabei seien hohe Beträge für „Beratungsleistungen“ ausgestellt worden. Der Fiskus sei wiederum über die Ausweisung dieser „Leistungen“ als „Verlustvorträge“ geschädigt worden.
Kein Ende der Ermittlungen absehbar
Nach den Worten des Korruptionsermittlers ist noch kein Ende der Ermittlungen in der Immobilienaffäre abzusehen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft sei von einer „Lawine“ überrollt worden. Wegen der begrenzten personellen Kapazitäten sei die Behörde noch weit davon entfernt, Anklageschriften zu erstellen. Bei Bestechlichkeit oder Betrug können Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden.