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Hessen Kirchlich-gewerkschaftliches Bündnis für Mindestlohn

07.08.2009 ·  Diakonie, Verdi, NGG, katholische Arbeitnehmer und Arbeiterwohlfahrt in Hessen wollen Armut trotz Arbeit verhindern. Deshalb bilden sie ein Bündnis für einen Mindestlohn. Auf einen konkreten Lohn als Untergrenze verzichten sie aber bewusst.

Von Jochen Remmert
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Unter Federführung des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau und des Landesbezirks der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich in Frankfurt ein Bündnis formiert, das einen Mindestlohn durchsetzen will. „Wir brauchen nicht nur einen Schutzschirm für Banken und Unternehmen, sondern gerade auch einen für Menschen, die von ihrer Hände Arbeit leben müssen“, sagte Pfarrer Wolfgang Gern, Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werks in Hessen und Nassau und Sprecher der Nationalen Armutskonferenz Deutschland.

Das Bündnis für einen Mindestlohn nennt bewusst keinen konkreten Stundenlohn als Untergrenze. Es will vielmehr zunächst einen breiten Konsens darüber erreichen, dass ein gesetzlich festgelegter Mindestlohn notwendig sei, um vor Lohndumping und einem Einkommen zu schützen, das trotz Vollzeitbeschäftigung nicht ohne Aufstockung vom Staat, also aus dem Steueraufkommen, zum Lebensunterhalt ausreicht, wie Jürgen Bothner, Bezirksleiter von Verdi Hessen, sagte.

7,50 Euro im Visier

Gleichwohl sind sich die Bündnisbeteiligten einig, dass in der Praxis eine Höhe von 7,50 Euro die Untergrenze sein sollte. Burkhard Siebert von der Landesbezirksleitung der Gewerkschaft Nahrung- Genuss-Gaststätten (NGG) gestand allerdings ein, dass es den Gewerkschaften selbst nicht in jedem Fall gelinge, einen solchen Mindestlohn durchzusetzen. Das von Unternehmerverbänden oft gegen den Mindestlohn vorgebrachte Argument, dass dadurch Jobs vernichtet beziehungsweise ins Ausland verdrängt würden, hält das Bündnis nicht für stichhaltig.

Denn in aller Regel hätten nicht in der Produktion beschäftigte Männer und Frauen derart niedrige Stundenlöhne, dass sie aufstocken müssten, sondern Beschäftigte der Dienstleistungssparten. Das sei beispielsweise eher in der Hotellerie, der privaten Pflege oder bei Friseuren der Fall, also vor allem bei Dienstleistungen am Menschen. Und diese könnten nicht ins Ausland verlagert werden. Auch die Gefahr, dass ein Mindestlohn Unternehmer dazu veranlassen könnte, dann weniger Leute zu beschäftigen und die Arbeit auf die verbliebenen zu verlagern, sehen die Bündnisbeteiligten nicht.

800 Euro netto für Pflegehelferin

Etwa in der Pflege schützten davor strenge Kontrollen, sagte Willy Jost, Vorsitzender der Arbeiterwohlfahrt Hessen-Süd. Allerdings führe ein fehlender Mindestlohn beispielsweise in privaten und nicht tarifgebundenen Altenpflege-Einrichtungen dazu, dass einer in Vollzeit beschäftigten Pflegehelferin nicht mehr als 800 Euro netto im Monat blieben.

Die Landesseniorenvertretung Hessen beteiligt sich an der Mindestlohn-Aktion, weil sich die niedrigen Entgelte in jüngeren Jahren zwangsläufig in einem entsprechend niedrigen Rentenanspruch niederschlügen, wie Renate Klingelhöfer vom Vorstand der Seniorenvertretung sagte.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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