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Handel Beim Ladenschluß liegt Hessen vorn

03.01.2006 ·  Hessen vorn - diesmal stimmt es. Das Land will zur Fußball-WM Einkaufen rund um die Uhr ermöglichen. Die Überlegungen in den benachbarten Bundesländern sind noch nicht so weit gediehen. Das könnte zu veränderten Käuferströmen führen.

Von Manfred Köhler
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Hessen vorn - diesmal stimmt es. Während sich die Landesregierung in Wiesbaden in der Woche vor Weihnachten nicht nur auf die Ladenschlußregelungen während der Fußball-Weltmeisterschaft, sondern sich auch den Ladenschluß der Zukunft überhaupt festgelegt hat, ist man in den benachbarten Bundesländern noch nicht annähernd soweit. Dabei wird es für die Einzelhändler im Rhein-Main-Gebiet nicht unwichtig sein, wann in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Bayern die Geschäfte geöffnet sein werden. Denn wenn das zu unterschiedlichen Zeiten der Fall ist, setzen Käuferwanderungen ein. Die Frankfurter können dies stets an Allerheiligen beobachten. In Bayern und damit in der Gegend um Aschaffenburg ist das ein Feiertag, in Hessen aber nicht, so daß die Bayern in großer Zahl beim Einkauf auf der Frankfurter Zeil zu finden sind.

Zu derlei Kundenströmen könnte es in Zukunft häufiger kommen - wenn die Landesregierung von Rheinland-Pfalz bei ihrer Haltung bleibt, den Ladenschluß an Werktagen unverändert zu lassen, während in Hessen jedwede Regelungen für die Tage von Montag bis Samstag wegfallen sollen. Die Länder werden in Zukunft für dieses Thema zuständig sein, weil der Bund auf diese Kompetenz verzichtet.

Baden-Württemberg will Hessens Beispiel folgen

Im Sozialministerium von Rheinland-Pfalz heißt es, es solle dabei bleiben, daß die Geschäfte nur bis 20 Uhr öffnen dürfen. Allerdings fügt eine Sprecherin hinzu, daß die Debatte noch andauert und die FDP, die in Rheinland-Pfalz gemeinsam mit der SPD die Regierung stellt, anderer Meinung sei. Sollte es bei einer restriktiven Regelung bleiben, könnten die Wiesbadener Einzelhändler die Mainzer Kundschaft, die es über den Rhein nicht weit hat in die hessische Landeshauptstadt, mit abendlichen Öffnungszeiten locken.

An der südhessischen Grenze sind derartige Kundenströme nicht zu erwarten. Beim Sozialministerium in Stuttgart heißt es, Baden-Württemberg wolle unter der Woche ebenso wie Hessen den Ladenschluß freigeben. Die Bayern wiederum stehen mit ihren Überlegungen für die Zeit, in der der Landtag über den Ladenschluß entscheiden kann, nach Auskunft des dortigen Soziaministeriums erst am Anfang.

Dies gelte, so eine Sprecherin, auch für die Frage der Sonntagsöffnung. In allen vier Bundesländern soll hier auch in Zukunft zurückhaltend verfahren werden. In München mochte man sich zu Details überhaupt noch nicht äußern. Das Sozialministerium von Rheinland-Pfalz möchte daran festhalten, daß die Gemeinden vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr genehmigen können. Diese Regelung ist auch in Hessen beabsichtigt. Baden-Württemberg will nach Auskunft des dortigen Sozialministeriums die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage auf zwei bis drei reduzieren. In der Frage, wie mit dem ersten Advent umgegangen werden soll, hat sich bisher nur die hessische Landesregierung festgelegt: Sie will in Zukunft verhindern, daß an diesem Tag geöffnet wird - auch dann, wenn dieser Tag in den November fällt. Weiter sind die benachbarten Bundesländer in der Frage, wie während der Fußball-Weltmeisterschaft vom 9. Juni bis zum 9. Juli zu verfahren ist.

Hessen hat sich hier weit vorgewagt: Während der viereinhalb Wochen wird der Ladenschluß im gesamten Bundesland gelockert, an den Werktagen fällt jede Beschränkung, an den Sonntagen wird die Öffnung der Geschäfte von 14 bis 20 Uhr erlaubt. In Rheinland-Pfalz wurden die Aufsichts- und Dienstleistungsbehörden, die den hessischen Regierungspräsidien vergleichbar sind, von der Landesregierung aufgefordert, Anträge der Gemeinden aus dem gesamten Bundesland auf eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten großzügig zu genehmigen, wie es im Sozialministerium heißt.

Mainz rät zu Gespräch mit Kirchen und Gewerkschaften

Dies gelte auch für Sonntagsöffnungen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat den Stadtverwaltungen zugleich geraten, rechtzeitig das Gespräch mit den Kirchen und den Gewerkschaften zu suchen. In Baden-Württemberg ist die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten während der Weltmeisterschaft Sache der Kommunen, wie es im zuständigen Ministerium heißt. In Bayern hat das Sozialministerium eine Regelung getroffen, wonach ebenso wie in Hessen während der WM an Werktagen die Geschäfte in ganz Bayern öffnen dürfen, wann sie wollen. Für die Sonntage und den Feiertag Fronleichnam ist man jedoch nicht soweit gegangen wie die hessische Landesregierung. Öffnen dürfen nur die Einzelhändler in den beiden Austragungsorten München und Nürnberg, und zwar nur, wenn auch tatsächlich Spiele stattfinden, wie es im Sozialministerium heißt.

Daß die Einzelhändler künftig die Türen ihrer Geschäfte auch zu ganz anderen Zeiten aufschließen dürfen als bisher, bedeutet aber keineswegs, daß sie dies auch tun werden. Beim Hauptverband des Deutschen Einzelhandels wird erwartet, daß Geschäfte mit Öffnungszeiten rund um die Uhr die Ausnahme bleiben.

Quelle: F.A.Z., 03.01.2006, Nr. 2 / Seite 47
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Jahrgang 1961, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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