04.03.2008 · Private Glücksspielvermittler kratzen nicht nur bei Sportwetten am Monopol. Lottospieler können nun in Frankfurt auch an Automaten eines bayerischen Anbieters tippen.
Von Thorsten WinterRiesig ist der Bonus nicht gerade. Aber immerhin fünf Euro in Form eines Lottogutscheins erhält, wer sich am Selbstbedienungs-Terminal erstmals registriert, seine persönlichen Daten und eine Girokontonummer hinterlässt. Fortan könne der Tipper „immer sicher und bequem spielen“. So verspricht es die Happy-Tipp Service GmbH auf Reklamekärtchen, die bei einer Reinigung im Frankfurter Gallusviertel ausliegen. Im selben Laden steht auch gleich ein Lottoautomat, bei dem der Kunde das Angebot annehmen kann.
Um den Lottospielern dies schmackhaft zu machen, gelobt das Unternehmen, Gewinne automatisch auf das angegebene Konto zu zahlen und die Glücklichen per SMS oder E-Mail zu benachrichtigen. Dadurch geht kein Gewinn mehr verloren – und zusätzliche Gebühren sind nicht fällig, wie es bei dem privaten Anbieter heißt. Wie bei Hessen-Lotto auch zahlten Tipper demnach 75 Cent je Kästchen und eine Bearbeitungsgebühr von 25 Cent, bei den sogenannten Systemscheinen auf 50 Cent erhöht.
Innenministerium: Happy-Tipp hat keine Genehmigung
Dabei handelt es sich bei Happy-Tipp keineswegs um ein Tochterunternehmen der staatlichen Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen in Wiesbaden. Beide Anbieter arbeiten auch nicht zusammen. Hessen-Lotto kooperiert allein mit der börsennotierten Tipp24 AG und der Staatlichen Lotterie-Einnahme Boesche e.K., die beide in Hamburg sitzen und mit Genehmigung des Innenministeriums in Wiesbaden Lotterien vermitteln dürfen. Dafür erhalten sie jeweils Verkaufsprovisionen; diese belaufen sich dem Vernehmen nach auf rund fünf Prozent.
Happy-Tipp verfügt dagegen nicht über die Erlaubnis, zwischen Kassel und dem Odenwald, dem Vogelsberg und Limburg öffentlich um Lottospieler zu werben und Tippgelder einzusammeln. Das hessische Innenministerium hat der Gesellschaft mit Sitz in Oberhaching in Bayern nach eigenen Angaben „definitiv“ keine Genehmigung erteilt, die es nach dem seit Jahresbeginn geltenden Lotteriegesetz brauchte. Das wiederum verwundert nicht, hat sich doch die CDU-Landesregierung für den Fortbestand des staatlichen Glücksspielmonopols starkgemacht – trotz aller Proteste privater Sportwettenvermittler und der Einwände der Europäischen Kommission.
„Mit der Durchführung der vom Land Hessen veranstalteten Sportwetten und Lotterien ist die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen beauftragt“, heißt es im Glücksspielgesetz. Und: Die vom Land veranstalteten Lotterien dürften nur von zugelassenen Annahmestellen vermittelt werden. Zugelassen ist nach dieser Lesart nur, wer einen privatrechtlichen Vertrag mit der Lotterie-Treuhandgesellschaft in der Tasche hat.
Zahl der privaten Wettbüros nimmt wieder zu
Nun ist das neue Glücksspielrecht noch nicht von den Gerichten dahin gehend geprüft worden, ob es den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht. Angesichts dessen nimmt nicht nur die Zahl der privaten Wettbüros in Frankfurt und andernorts im Rhein-Main-Gebiet wieder zu, nachdem sie zwischenzeitlich fast alle per Gerichtsbeschluss oder amtlicher Verfügung geschlossen worden waren. Auch die Zahlenlotterie scheint für Unternehmen wie Happy-Tipp wirtschaftlich interessant genug zu sein, das Risiko einzugehen, Ärger mit der Obrigkeit zu bekommen.
Anders dürfte die auf der Internetseite von Happy-Tipp verbreitete Werbung nicht zu deuten sein: „Möchten Sie eine eigene Lottoannahmestelle?“, heißt es dort, an die Adresse von Einzelhändlern gerichtet. Die bayerische Gesellschaft vergibt demnach „bundesweit an geeignete Unternehmen Lottoannahmestellen“. Die Frage nach der Rechtsgrundlage beschied eine Sprecherin der Oberhachinger mit den Worten: „Jo mei, das prüfen unsere Anwälte gerade.“
„Wir prüfen, ob wir gegen Happy-Tipp vorgehen“, heißt es bei Hessen-Lotto. Im Gegensatz zum Freistaat Bayern wollen die Wiesbadener den privaten Mitbewerber aber nicht allein verklagen, sondern in Abstimmung mit Lottoanbietern anderer Bundesländer. Derweil kann über Happy-Tipp weiter Lotto gespielt werden. Wer an den Automaten der Bayern spielt, erhält eine Quittung mit der vollständigen Adresse von Happy-Tipp. Wie es heißt, werden die eingetippten Zahlenreihen an die Lottogesellschaft Baden-Württembergs weitergeleitet, die zum staatlichen Lottoblock zählt. Und zwar nicht auf Papier, sondern übers Internet. „So wie bei anderen Lottoannahmestellen auch.“