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Glücksspiel Hessen geht gegen private Wettsalons vor: Erste Schließungen

03.02.2005 ·  Ordnungsämter schließen erste Wettschalter in Hessen. Bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt stapeln sich immer mehr Strafanzeigen gegen Betreiber von Wettbüros. Doch wieviele solcher Firmen es gibt, weiß niemand.

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Die hessischen Behörden verschärfen ihren Kampf gegen private Wettbüros. Während sich bei der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt immer mehr Strafanzeigen gegen die Betreiber der Büros stapeln, schließen die Ordnungsämter erste Wettschalter. Auf durchaus wackliger Rechtsgrundlage, wie zumindest die Anwälte der meist ausländischen Wettfirmen meinen.

Doch auch das Bundesverfassungsgericht und der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols, was zumindest die Stadt Frankfurt zu einem vorsichtigeren Vorgehen veranlaßt hat.

Einbußen bei staatlicher Lotteriegesellschaft

Wie viele private Wettbüros es in Hessen gibt, weiß niemand so genau: Das Innenministerium in Wiesbaden kennt etwa 170, die Staatsanwaltschaft rechnet mit höchstens 250. Das Angebot der ganz offen agierenden Büros ist vielfältig und für die Wetter bisweilen attraktiver als das staatliche Glücksspiel mit Oddset und Toto. Da sie weder Lotteriesteuer noch Konzessionsabgaben zahlen, können die Privaten höhere Quoten bieten.

Die hessische Lotto-Gesellschaft hat wegen der privaten Konkurrenz im vergangenen Jahr bereits bei Oddset Umsatzverluste von rund 15 Prozent verbucht. Zahlreiche aus Lotto-Mitteln unterstützte Verbände wie der Landessportbund oder der Paritätische Wohlfahrtsverband fürchten um ihre Etats.

Juristisch unsicheres Terrain

„Strafrechtlich ist die Sache ganz einfach“, sagt die Leitende Oberstaatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich Glücksspiele veranstalte, wird mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Tut er es gewerblich, drohen bis zu fünf Jahre. Werde der Staatsanwaltschaft ein Betreiber eines illegalen Glücksspiels bekannt, sei sie gesetzlich zu Ermittlungen gezwungen.

Die meisten der bislang rund 100 Anzeigen, die nun bei der Generalstaatsanwaltschaft einheitlich für ganz Hessen geführt werden, stammen von der staatlichen Lottogesellschaft. Das Land hat mehr als 170 Büros zur Einstellung des Betriebs aufgefordert, und in Südhessen hat die Polizei Mitte Januar 35 einschlägige Lokale geschlossen.

Nur Genehmigungen für Pferdewetten

„Wir verfolgen die rechtlich klaren Fälle“, erklärt Becker-Toussaint. Den meisten Betreibern sei schon bei Eröffnung völlig klar gewesen, daß sie eine Konzession benötigten. Wer dies einfach ignoriert habe, müsse nun mit einer Strafe rechnen. Wann die erste Anklage fertig sein wird, könne sie aber noch nicht sagen.

Behördliche Konzessionen gibt es in Hessen nur für die auf Pferdewetten spezialisierten Buchmacher, alle anderen agieren ohne hessische Genehmigung. Einige Büros berufen sich auf Lizenzen aus DDR-Zeiten, andere kommen aus dem EU-Ausland, wo sie legale Wettgeschäfte betreiben. Diese Büros können sich nach Einschätzung des Duisburger Anwalts Guido Bongers die meisten Hoffnungen auf eine nachträgliche Legalisierung ihres Angebots machen.

Verwaltungsgerichtshof bestreitet Monopol des Staates

Der Verwaltungsgerichtshof hatte nämlich in einem Kasseler Fall bereits entschieden, daß Wettanbieter aus dem EU-Ausland nicht in ihrer Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt werden dürften. Erst als sich herausstellte, daß die britische Insel Man nicht als EU-Ausland gilt, revidierte das Kasseler Gericht seine Entscheidung. Gleichzeitig bekräftigten die Richter unter Berufung auf den Europäischen Gerichtshof (EUGH) ihre grundsätzliche Auffassung, daß der Staat künftig kein Monopol mehr auf Lotterien und Sportwetten haben dürfe. „Für uns ist die Rechtslage unverändert“, meint hingegen Innenministeriumssprecher Michael Bußer.

Das alles hat das Ordnungsamt der größten hessischen Stadt Frankfurt vorsichtig werden lassen. „Wir haben uns einen rausgepickt, um das Ganze einmal durchzuexerzieren“, sagt der Leiter für Ordnungsangelegenheiten, Klaus Diekmann. „Sonst bleiben wir eventuell auf Gerichts- und Anwaltskosten aus 50 Verfahren sitzen.“ Die privaten Frankfurter Wettbüros bleiben so bis auf weiteres offen.

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