18.08.2006 · Die größeren Unternehmen sind überwiegend gut gerüstet, wie es bei Frankfurter Industrie- und Handelskammer heißt. Für viele kleinere Firmen könnte das gerade in Kraft getretene Gleichbehandlungsgesetz aber zu Problemen führen.
Die Personalabteilungen der größeren Unternehmen seien überwiegend gut gerüstet, meint Hans Petermann, Geschäftsführer bei der Frankfurter Industrie- und Handelskammer. Für viele kleinere Unternehmen aber könne das neue „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, das gerade in Kraft getreten ist, doch allerhand Schwierigkeiten und Umstellungen mit sich bringen.
Besonders eine genaue Dokumentation der Entscheidung bei Personaleinstellungen sei künftig notwendig - damit man bei Streitfällen nachweisen könne, nicht gegen das neue Gesetz verstoßen zu haben. „Zu solcher Prävention können wir nur sehr raten“, sagt Petermann.
Angaben zu Alter und Geschlecht tabu
Das Gleichbehandlungsgesetz schützt vor Benachteiligung aufgrund bestimmter Merkmale: Niemand darf wegen seiner Religion, seiner Hautfarbe, seines Geschlechts oder seiner ethnischen Herkunft in seinem beruflichen Werdegang behindert werden. Auch sexuelle Vorlieben, die Weltanschauung, eine Behinderung oder das Alter dürfen am Arbeitsplatz keine Rolle spielen. Wer künftig Anzeigen „dynamischer Mitarbeiter, 25 bis 35 Jahre, gesucht“ schalte, bekomme Schwierigkeiten, meint Petermann: „Das sind gleich zwei Verstöße, einer wegen des Alters und einer wegen des Geschlechts.“
Angesichts der Aufmerksamkeit, die das neue Gesetz in der Öffentlichkeit habe, sei künftig in solchen Fällen mit mehr als nur Beschwerden zu rechnen: „Die ersten Anwälte stehen schon in den Startlöchern“, sagt Petermann. Mit „amerikanischen Verhältnissen“ hinsichtlich möglicher Schadenersatzklagen rechnet er gleichwohl nicht: „Wir haben hier eine andere Rechtskultur.“