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Gesundheitsreform Privatpatienten müssen Arztpraxen retten

05.02.2009 ·  Dank der Gesundheitsreform sind Arztpraxen mehr denn je auf Privatpatienten angewiesen. Denn für die Behandlung der gesetzlich Versicherten bekommen Fachärzte noch weniger als bisher. Wenn es in einer Region an Ärzten mangelt, können die Folgen dieser Gesundheitspolitik drastisch sein.

Von Ewald Hetrodt
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Ein beklemmendes Gefühl beschlich den Aschaffenburger Lungenfacharzt Mathias Rolke an den Tagen vor Neujahr. Unter den Medizinern wurde diesmal besonders viel telefoniert. Dabei mündete der Austausch von guten Wünschen rasch in ernste Gespräche über finanzielle Sorgen. „Ein paar Mal hatte ich Angst, ein Kollege könnte sich das Leben nehmen“, berichtet Rolke.

Dass der zweiundfünfzigjährige Pneumologe gleich das Schlimmste befürchtete, führt er auf zwei Ereignisse zurück. Zum einen habe schon im Jahr 2000 ein Aschaffenburger Hautarzt angesichts seiner scheinbar ausweglosen finanziellen Lage den Freitod gewählt. Und zum anderen sei am 1. Januar eine Honorarordnung in Kraft getreten, die viele Fachärzte ihre berufliche Existenz kosten könne.

„Wenn das so bleibt, sind wir bald pleite

Stephan Schmitz ist einer der Leidtragenden. Seit 2006 betreibt er mit vier Kollegen und 40 Mitarbeitern in Aschaffenburg und Alzenau medizinische Versorgungszentren für Radiologie und Nuklearmedizin. „Der Spessart ist ein radiologisches Schätzkästlein“, sagt er. „Hier sind die Leute, die in die Praxis kommen, nämlich wirklich krank.“ Im Jahr werden 36.000 gesetzlich versicherte Patienten untersucht. Dafür haben Schmitz und seine Kollegen Millionensummen in Großgeräte wie Magnet- und Computerresonanztomographen investiert und sich „bis über beide Ohren verschuldet“, wie er sagt. Um technisch auf dem neuesten Stand zu bleiben, müssen sie nach eigenen Angaben 800.000 Euro im Jahr ausgeben.

Jetzt fragen sie sich, wie sie solche Summen künftig aufbringen und ihre Schulden abtragen sollen. Denn die bayerischen Vertreter von Ärzten und Krankenkassen haben im Rahmen der in Berlin beschlossenen Gesundheitsreform für die Fachärzte sogenannte Regelleistungsvolumen festgesetzt. Je nach Disziplin gibt es eine bestimmte Pauschale pro Quartal und Kassenpatienten – egal, wie oft er in die Praxis kommt. Für Radiologen liegt der Fallwert bei 68 Euro. Schmitz trifft nicht nur der aus seiner Sicht viel zu niedrige Betrag, sondern auch die Vorgabe, dass sich der Satz noch reduziert, wenn die Zahl der Fälle überdurchschnittlich hoch ist. Ebendies ist bei ihm der Fall. In der bayerischen Spessartregion ist ein Radiologe, statistisch gesehen, für rund 44.000 Einwohner zuständig. Der Durchschnitt im Bundesland liegt bei 26.000. Schmitz sagt, dass er mit dem Regelleistungsvolumen nicht einmal seine Kosten decken kann. „Wenn das so bleibt, sind wir bald pleite.“

Ähnlich klagen Gynäkologen. Wilfried Baumgärtner betreibt mit seinem Kollegen Rudolf Lang in Aschaffenburg eine Gemeinschaftspraxis. Er hat ausgerechnet, dass er mindestens 17 Prozent des Gesamtumsatzes der Kassenpatienten einbüßen wird. Das ist für ihn ein Minus von 30.000 Euro im Vierteljahr. Die beiden Frauenärzte bekommen eine Pauschale von 15,90 Euro im Quartal. Von diesem Fallwert profitiere man, wenn man nur ein Rezept ausstellen müsse und wenig Patienten habe, sagt Baumgärtner. Aber der Betrag gelte zum Beispiel auch für die Frau, die mit der Angst, Brustkrebs zu haben, in die Praxis komme. Und er steige nicht, wenn sich der befürchtete Befund tatsächlich ergebe und eine weitere entsprechende Betreuung nach sich ziehe.

Diskussion über das Vergütungssystem

Die Klagen der beiden Frauenärzte relativieren sich dadurch, dass sie fast 30 Prozent ihres Umsatzes mit Privatpatienten machen. Für sie gilt die neue Honorarordnung nicht. Allerdings ist ihr Anteil in der Praxis der beiden Gynäkologen überdurchschnittlich hoch. Der Lungenexperte Rolke beispielsweise spricht von nur fünf Prozent Privatpatienten. Viele rekrutierten sich aus der Beamtenschaft. Doch die sei am Bayerischen Untermain bei weitem nicht so stark vertreten wie beispielsweise in Würzburg oder Wiesbaden.

Eine zweite Möglichkeit, die Folgen des Regelleistungsvolumens abzumildern, sind freie, nicht budgetierte Leistungen wie Operationen. Doch diese Chance steht nicht allen Medizinern offen. Götz Erik Trott zum Beispiel ist Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapeut. Er schätzt, dass er ein Drittel seines Honorars einbüßen wird, und beobachtet gleichzeitig, dass nichtärztliche Psychotherapeuten künftig nicht mehr 60, sondern 80 Euro pro Stunde berechnen könnten. Dafür beschäftigten sie sich zum Beispiel mit den Befindlichkeitsstörungen von Menschen, die Urlaubserlebnisse in der Toskana verarbeiten müssten. Er selbst hingegen behandle für eine Quartalspauschale von 52 Euro schwer behinderte Kinder.

Als unzureichend bezeichnen die Mediziner eine vorläufige Vereinbarung, auf die sich vor zwei Wochen nach einer Intervention des bayerischen Gesundheitsministers Markus Söder (CSU) die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen geeinigt haben. Sie wollen die Einbußen erst einmal auf höchstens fünf Prozent begrenzen. Das reiche nicht aus, weil schon die im vergangenen Jahr gezahlten Honorare nicht angemessen gewesen, meinen die Fachärzte. Eigene Vorschläge für ein anderes Vergütungssystem haben sie nicht. Nur so viel: „Wir wünschen uns eine bürgerliche Gesundheitspolitik.“

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Jahrgang 1963, Korrespondent der Rhein-Main-Zeitung in Wiesbaden.

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