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Gesundheit Sozialgericht untersagt AOK Werbung für Versandapotheken

15.08.2006 ·  Das Sozialgericht Frankfurt hat der AOK Hessen die Werbung für Versandapotheken untersagt. Die AOK darf demnach Versicherte etwa in Telefonaktionen nicht auffordern, Medikamente bei namentlich benannten Versandapotheken zu beziehen.

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Das Sozialgericht Frankfurt hat der AOK Hessen die Werbung für Versandapotheken untersagt. Nach dem am Dienstag veröffentlichten Urteil ist es unzulässig, Versicherte etwa in Telefonaktionen aufzufordern, Medikamente bei namentlich benannten Versandapotheken zu beziehen.

Die AOK hatte mit günstigeren Preisen und daraus folgenden Einsparungen für alle Versicherten argumentiert. Der Hessische Apothekerverband hatte geklagt. Gegen das Urteil (Az.: S 21 KR 429/06 ER) ist Beschwerde möglich.

Chance auf niedrigere Preise

Erst in der vergangenen Woche hatte das Landgericht Saarbrücken der Versandapotheke Doc Morris erlaubt, eine Filiale im Saarland zu betreiben. Die Patienten-Beauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, sieht in der Gerichtsentscheidung für die niederländische Versandapotheke Doc Morris die Chance auf niedrigere Preise für Medikamente.

„Die Richterentscheidung ermöglicht den Patienten, die genau wissen, was sie brauchen, eine kostengünstigere Arzneimittelversorgung“, sagte die SPD-Politikerin der „Berliner Zeitung“ vom Donnerstag. „Das ist gut zum Beispiel für chronisch kranke Menschen und gut für alle Versicherten, weil es Geld spart und für mehr Wettbewerb sorgt.“ Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach sagte, die Aufhebung des Mehr- und Fremdbesitzverbotes wird zu einer besseren Versorgung der Patienten und mittelfristig zu Einsparungen von mindestens einer Milliarde Euro führen.“

Apotheker leisten Widerstand

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken vom Mittwoch darf der umstrittene Anbieter DocMorris sein Deutschlandgeschäft von einer Filiale in Saarbrücken aus betreiben. Das Gericht hatte den Antrag einer niedergelassenen Apothekerin zurückgewiesen, die im Juni ausgesprochene Betriebserlaubnis aus Wettbewerbsgründen zu kassieren.

Das könnte nach Einschätzung von Experten ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer größeren Bedeutung des Arzneiversandhandels und der Entstehung von Apothekenketten sein. Die Apotheker leisten zwar erbitterten Widerstand. Doch immer mehr Politiker fordern einen Systemwechsel.

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