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Garantie-Verträge Teurer Extraschutz

11.05.2009 ·  Garantie-Verträge sollen Verbraucher beim Kauf von Fernsehgerät und Computer besonders gut und lange absichern. Fraglich ist, ob sie sich lohnen.

Von Petra Kirchhoff
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Wer bei Saturn im neuen Einkaufszentrum an der Frankfurter Zeil die Preise studiert, wundert sich. Zusätzlich zur Verkaufssumme gibt es noch einen Garantiepreis. Mit 369 Euro etwa ist das Grundig-Flachbildschirmgerät ausgezeichnet, mit 70 Euro das zusätzliche Garantiepaket für fünf Jahre. Damit kostet das Gerät immerhin knapp ein Fünftel mehr. Naiv gestellte Frage an den Verkäufer: „Lohnt sich das?“ Verkäufer: „Das ist durchaus zu überlegen.“

Das Beispiel zeigt: Die Elektronikbranche hat das Geschäft mit sogenannten Garantieverlängerungen entdeckt. Egal ob Waschmaschine, Kamera, Fernsehgerät oder Computer - nahezu jedes Elektrogerät ab einem gewissen Wert können Verbraucher inzwischen gegen Aufschlag zusätzlich und über die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinaus versichern (siehe Info-Kasten).

Für die Anbieter, die mit Versicherungen zusammenarbeiten oder sie auf eigenes Risiko anbieten, ist das nach Auskunft von Brancheninsidern ein lukratives Geschäft. Die Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ berichtete kürzlich unter Berufung auf konzernnahe Kreise, jeder fünfte Media-Saturn-Kunde greife inzwischen beim Kauf eines versicherbaren Gerätes zur Garantieverlängerung.

„Alles, was von alleine kaputtgehen kann“ versichert

Die Preise der Händler dafür sind recht unterschiedlich, grundsätzlich aber nach Höhe des Kaufpreises gestaffelt. Conrad Electronics an der Konstablerwache etwa bietet 48 Monate Langzeit-Garantie im Fall eines Laptopkaufs im Wert von 800 Euro für 39 Euro an. Damit sind Hardware-Schäden oder, wie es ein Verkäufer ausdrückt: „alles, was von alleine kaputtgehen kann“, zwei weitere Jahre nach der gesetzlichen Gewährleistungsfrist versichert. Kosten für Software einschließlich Betriebssystemen decken Garantien in der Regel nicht.

Bei Saturn und Media-Markt, die zum selben Konzern gehören, kosten vier Jahre kostenlose Reparaturen bei Material- und Produktionsfehlern in der 800-Euro- Preisklasse 130 Euro. Bei Flachbildschirmen und Haushaltsgeräten gibt es noch ein Jahr mehr inklusive Heimservice bei sperrigen Geräten. Zusätzlich mit Schutz gegen Akkuverschleiß sowie Schutz bei Unfall- und Stoß-, Wasser- und Sandschäden sowie Diebstahl werden 190 Euro fällig. Safety Pack Plus heißt das Sicherheitspaket beim Apple-Händler Gravis, der für drei „sorgenfreie“ Jahre je nach Gerät 69,99 bis 129,90 Euro verlangt.

„Selbstbehalt“ zu beachten

Doch was heißt schon „sorgenfrei“? Um genau herauszufinden, was ein Garantievertrag ein- und, noch viel wichtiger, ausschließt, muss der Kunde das Kleingedruckte im Internet studieren oder sich, wenn er denn die Nummer findet, bei einer Hotline informieren. Einzig der Foto-Filialist Kamera hat nach einer Stichprobe dieser Zeitung ein aussagekräftiges Garantie-Faltblatt parat.

„Selbstbehalt“ ist ein Wort, bei dem Verbraucher in jedem Fall aufhorchen sollten. Schutz gegen Diebstahl etwa bedeutet beim Apple-Händler Gravis, dass bei der Verwahrung seines Apple-Gerätes im Auto zwischen 22 und 6 Uhr keiner besteht. Während des Tages wird dem Kunden und Garantienehmer ein Selbstbehalt von 536 Euro zugemutet. Für Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers gilt dasselbe. Um ungerechtfertigte Garantiefälle auszusortieren, soll, wie berichtet wird, Hersteller Apple inzwischen Feuchtigkeitsfühler in seine Geräte einbauen - weiße Kügelchen, die sich bei Kontakt mit Wasser lila färben.

Bei Saturn ist man offenbar kulant. Ein Verkäufer in der Computer-Abteilung, der eine Garantieverlängerung fairerweise nur für teure, mobile Geräte empfiehlt, berichtet von unkomplizierter Schadensabwicklung - etwa bei einem Studenten, der seine Laptoptasche bei Regen nicht geschlossen und daraufhin einen Laptopschaden hatte. In einem anderen Fall habe eine Tochter ein Glas Saft über die Tastatur des Notebooks ihres Vaters geschüttet. In beiden Fällen habe die Versicherung anstandslos die Reparaturkosten übernommen. Auch in Internetforen gibt es positive Stimmen von Saturn-Garantienehmern. Allerdings, einen Selbstbehalt gibt es für solche Fälle - abhängig vom Alter des Gerätes - auch bei Saturn.

Besser Geld für Neukauf zurücklegen

Verbraucherschützer sind skeptisch beim Thema Garantieverlängerung. Die Faustformel laute: „Grundsätzlich nur das versichern, was einem das Genick brechen kann“, meint Peter Lassek, Jurist und Berater bei der Verbraucherzentrale Hessen. Versicherungen für Brillen und MP3-Player gehörten mit Sicherheit nicht dazu.

Die Entwicklung in der Elektrobranche sei zudem sehr schnell. Oft lohne es nicht mehr, ein fünf Jahre altes Gerät zu reparieren. Statt Geld für eine Garantieverlängerung auszugeben, sollten es Verbraucher besser für einen späteren Neukauf zurücklegen. Im Übrigen sei Diebstahl oft schon durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Manchmal wundern sich Verbraucher, was alles möglich ist. Ein neuer Gartenstuhl mit lädiertem Fuß wurde kürzlich - ohne Quittung - im Möbelmarkt anstandslos ersetzt. Ebenso ein nicht erblühtes Mandelbäumchen im Baumarkt. Soll heißen: Kulanz gibt es in bestimmten Fällen auch ohne Garantie.

Verbrauchers Rechte beim Reklamieren

Verbraucher sind seit 1. Januar 2002 im Fall einer Reklamation deutlich besser gestellt als zuvor. Mit der Schuldrechtsreform wurde die gesetzliche Gewährleistung von sechs Monaten auf zwei Jahre verlängert. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Garantie, wie Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen, betont. Hier die wichtigsten Regeln:

Die Gewährleistung ist eine gesetzlich geregelte und auf zwei Jahre festgesetzte Sachmängelhaftungsfrist. Das heißt: Ein Kunde kann defekte Geräte binnen zwei Jahren reklamieren. Der Händler muss nachbessern oder umtauschen. Die Gewährleistung gilt allerdings nur für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einer Ware bestanden, der allgemein übliche Verschleiß ist davon ausgenommen. Außerdem wird nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf davon ausgegangen, dass der Mangel schon bei Übergabe des Artikels vorlag. Nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass dem so war. Dies ist nach Erfahrung von Rechtsanwalt Lassek oftmals schwierig. Gleichwohl empfiehlt er Verbrauchern, den Verkäufer bei Reklamation auf die Haftungsfrist aufmerksam zu machen und die Instandsetzung einzufordern, wobei am besten gleich eine Frist von zehn bis vierzehn Tagen gesetzt werden sollte.

Die Garantie geht über die gesetzliche Gewährleistung hinaus und wird per Vertrag beim Kauf abgeschlossen. Garantien sind freiwillige Versprechen der Verkäufer oder Hersteller, für die Waren über die gesetzlichen Regeln hinaus einzustehen, etwa bei Stoßschäden und Diebstahl. Bei der Festlegung ihrer Bedingungen können die Garantie-Anbieter daher auch völlig frei agieren, was etwa Dauer und Umfang der Leistung angeht. So unterliegen Produkte häufig nicht als Ganzes der Garantie, Verschleißteile wie Akkus etwa sind meist ausgenommen. Verbraucherschützer kritisieren solche Angebote jedoch als oft überteuert und unnötig. Allenfalls lohne sich Extra-Sicherheit für sehr teure Geräte. (hoff.)

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