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Finanzkrise Lehman-Geschädigte wollen Prozesskostenfonds

28.11.2008 ·  Hohe Summen haben manche Menschen verloren, die in Lehman-Zertifikate investiert hatten. Juristisch stehen ihre Chancen auf Entschädigung schlecht. Jetzt suchen sie in Gruppen Hilfe von der Politik.

Von Tim Kanning
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Es ist eisig vor der Filiale der Frankfurter Sparkasse. Die Berger Straße ist schon weihnachtlich geschmückt, doch Besinnlichkeit kommt unter den vielleicht 30 Männern und Frauen, die sich auf dem Platz vor der Zweigstelle versammelt haben, nicht auf. Es herrscht Wut. Sonja und Peter Kyritz halten ein Transparent hoch, ihre Kinder Sina, Sebastian und Sarah ein zweites. „Vorsicht: Die Frankfurter Sparkasse betrügt“, steht darauf.

Familie Kyritz ist Lehman-Geschädigte, die Personifizierung der Finanzkrise. 8000 Euro hatten sie angelegt – Geld, das die Urgroßmutter über Jahre für ihre Urenkelin gespart hatte. Im nächsten Jahr sollte davon der Führerschein finanziert werden. Im März hatte ihnen der Berater der Frankfurter Sparkasse ein Lehman-Zertifikat verkauft, „das sah aus wie ein ganz normales 1822-Produkt“, wie Peter Kyritz berichtet. Mit der Insolvenz des amerikanischen Investmenthauses Lehman Brothers am 15. September sind nun mit hoher Sicherheit die 8000 Euro verloren.

Niemand habe sie auf das Risiko hingewiesen

Eine alte Dame kommt vorbei und schimpft, die Leute sollten die Frankfurter Sparkasse in Ruhe lassen. Sie seien selbst schuld, wenn sie nur Profite gejagt und dabei nicht auf das Risiko geachtet hätten. Sonja Kyritz muss sich zusammenreißen. Niemand habe sie auf das Risiko hingewiesen. „Hätte mein Berater auch nur mit einem Sterbenswörtchen gesagt, dass auch nur mit 0,001 Promille Wahrscheinlichkeit das Risiko besteht, dass alles weg ist, hätte ich die Finger davon gelassen“, sagt sie – und sie muss es vielen Passanten sagen, die sie ähnlich wie die alte Dame beschimpfen.

Aber was Kyritz noch schlimmer findet: Vor Gericht wäre sie diejenige, die eine Falschberatung beweisen müsste. Nur wenn sie nachweisen kann, dass sie von ihrer Bank nicht ausreichend über die Risiken informiert wurde, hat sie auch die Chance, Geld von der Frankfurter Sparkasse zurückzubekommen. Doch wer setzt schon ein Gesprächsprotokoll auf und lässt es sich von seinem Bankberater unterschreiben? „Dem muss man doch so weit vertrauen können“, sagt sie.

Familie Kyritz steht an diesem Tag auch in der Kälte, weil es schwer sein dürfte, den Banken Mängel in der Beratung rechtswirksam nachzuweisen. Deswegen hat sie sich der „Interessengemeinschaft der durch Lehman-Brothers-Zertifikate geschädigten Personen“ angeschlossen. Einer Art Selbsthilfegruppe, die der Bad Vilbeler Immobilienmakler Marek Brükner gegründet hat. Er selbst hat nach eigenen Angaben 200.000 Euro durch Lehman-Zertifikate verloren, die er bei der Citibank gekauft hatte.

Mit seiner Vereinigung – in den lokalen Gruppen in mehreren deutschen Städten haben sich Brükner zufolge inzwischen an die 800 Menschen angeschlossen – hofft er nun, Druck auf Politiker ausüben zu können. Es könne nicht so bleiben, dass die Privatanleger beweisen müssten, was sie nicht beweisen könnten. Auch eine Verlängerung der Verjährungsfrist sei nötig. 1998 wurde die Frist, innerhalb deren Bankkunden gegen Fehler bei der Anlageberatung klagen können, von 30 Jahren auf drei herabgesetzt – gezählt vom Kauf eines Produktes und nicht etwa von dem Zeitpunkt an, zu dem ein Schaden einsetzt.

Hohe Prozesskosten

Seit dem 17. Oktober sammelt Brükner zudem Unterschriften für eine Petition an den Bundestag. Darin fordert er einen Prozesskostensicherungsfonds. Denn viele der Betroffenen trauten sich nicht, gegen ihre Bank zu klagen oder auch nur Gutachter einzusetzen, weil all das Geld koste.

2000 Euro, so hat ein Anwalt der Familie Kyritz vorgerechnet, müsste sie zahlen, wenn sie einen Prozess verlöre. „So viel haben wir als fünfköpfige Familie nicht mal eben so über“, sagt Peter Kyritz. Je höher der Betrag, um den geklagt wird, desto höher auch die Prozesskosten. Auch Erika Pitts, die sich ebenfalls auf den Platz gestellt hat, lässt erst einmal von der Rechtsschutzversicherung prüfen, ob Prozesskosten wegen der 21 000 Euro, die sie verloren hat, übernommen werden.

Die Frankfurter Sparkasse hat indes bekanntgegeben, dass sie in einzelnen Härtefällen einen finanziellen Ausgleich prüfe – mit der Betonung, dass das Angebot nicht als Schuldanerkenntnis verstanden werden solle, sondern aus sozialer Verantwortung geschehe. Ob Beratungsfehler gemacht wurden, müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden.

Brükner und seine Gruppe wollen auch heute wieder auf die Straße ziehen. Während auf dem Frankfurter Börsentag wieder Turbozertifikate beworben werden, will die Interessengruppe davor stehen und ihre Plakate hochhalten.

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Jahrgang 1982, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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