14.02.2006 · Der Stromversorger OVAG Energie AG ist mit seiner Klage auf höhere Strompreise vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Gießen wies einen Eilantrag des Unternehmens gegen das Wirtschaftsministerium zurück.
Der mittelhessische Stromversorger OVAG Energie AG ist mit seiner Klage auf höhere Strompreise vorerst gescheitert. Das Verwaltungsgericht Gießen wies einen Eilantrag des Unternehmens gegen das Wirtschaftsministerium zurück. Damit wollte die OVAG die von ihr geplanten Preiserhöhungen um 4,6 Prozent durchsetzen, die Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) nicht genehmigt hatte.
Das Unternehmen habe nicht glaubhaft gemacht, daß ihm ohne höhere Preise ernster Schaden oder gar der Konkurs drohe, erklärte das Gericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß.
Rhiel (CDU) freute sich über die Entscheidung als „weiteren Erfolg für die Stromverbraucher“. OVAG-Vorstand Rainer Schwarz sprach dagegen von „Wettbewerbsverzerrung“. Es sei Augenwischerei zu glauben, sein Unternehmen könne die Einnahmeverluste bei einer späteren Tariferhöhung nachholen. „Wir befinden uns voll im Wettbewerb und wären dann mit unseren Preisen nicht mehr wettbewerbsfähig.“
„Kampf gegen überhöhte Energiepreise“
Als erstes Bundesland hat Hessen eine von den Betreibern für Amfang 2006 geplante Strompreiserhöhung für nicht zugelassen. „Die Strompreise für 3,7 Millionen private und gewerbliche Kunden werden nicht erhöht, sondern bleiben stabil“, erklärte der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel kurz vor Weihnachten.
Seine Entscheidung bezeichnete der Minister als „Teil des Kampfes gegen überhöhte Energiepreise in Deutschland. Nach den Preissteigerungen für Benzin und Diesel, für Heizöl und Gas sind vielen Haushalten weitere Belastungen nicht mehr zuzumuten“.