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Das neue „P-Konto“ Pfändungsschutz leicht gemacht

08.07.2010 ·  Mit dem neuen „P-Konto“, das automatisch knapp 1000 Euro vor dem Zugriff von Gläubigern schützt, sind Schuldner jetzt bessergestellt. Das soll Gerichten die Arbeit erleichtern. Einige Banken lassen sich das aber gut bezahlen.

Von Petra Kirchhoff
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Ein Girokonto ist die Grundlage für jede wirtschaftliche Existenz. Ohne Bankverbindung bekommt der Verbraucher heutzutage keinen Handyvertrag, keine Wohnung und auch keinen Job. Gleichwohl sollen nach Schätzungen von Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen eine halbe Million Menschen in Deutschland unfreiwillig kein Girokonto haben. Als häufigste Gründe dafür werden Kontopfändungen und negative Einträge bei der Schufa genannt.

Allein die Finanzämter in Hessen haben im vergangenen Jahr 120.000 Forderungspfändungen ausgesprochen, meistens für Bankkonten, wie eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion sagt. Anders als andere Gläubiger, die eine Kontopfändung nach bestimmten Mahnfristen vor Gericht durchsetzen müssen, haben öffentlich-rechtliche Gläubiger direkten Zugriff.

Das Problem: Ist ein Konto erst einmal blockiert, kommen schnell neue Probleme hinzu. Daueraufträge und Lastschriften werden nicht mehr ausgeführt, und der Automat spuckt kein Geld mehr aus. So kommt die Schuldenspirale in Gang.

Geld für Wohnung, Strom und Essen sicher

Damit sichergestellt ist, dass Inhaber gepfändeter Konten trotzdem ihre Wohnung, Strom und Essen bezahlen können, gab es auch bisher ein Existenzminimum, das vor dem Zugriff geschützt war. Allerdings mussten Einkünfte wie Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen vom Gericht auf Antrag zugesprochen werden - ein bürokratischer und zeitaufwendiger Akt.

Um die Gerichte zu entlasten und Verbraucher vor weiterer Verschuldung zu schützen, wurde daher zum 1. Juli das Pfändungsschutzkonto, das sogenannte P-Konto, eingeführt. Es garantiert automatisch einen Existenzsicherungsbetrag von knapp 1000 Euro (siehe Info-Kasten). Weitere Freibeträge können anhand entsprechender Belege bei der Bank beantragt werden. Erst im Zweifelsfall wird wie früher das Amtsgericht eingeschaltet. Das alte System wird es noch eineinhalb Jahre parallel geben.

Ziel: Arbeitserleichterung für die Gerichte

Schuldnerberater und Verbraucherschützer beurteilen den automatischen Pfändungsschutz grundsätzlich positiv. Es stehe nicht zur Debatte, dass der TV-Händler ein Recht darauf habe, das Geld für das gekaufte Fernsehgerät zu bekommen, sagt Josephine Holzhäuser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Aber es geht auch darum, Familien zu schützen, die nicht durch hemmungslosen Konsum, sondern durch einen Schicksalsschlag in Schieflage geraten sind.“ Ulrich Winter, Teamleiter der Schuldnerberatung der Stadt Frankfurt, empfiehlt das P-Konto vor allem Selbständigen mit unregelmäßigen Einkommen.

Wie groß die Arbeitserleichterung für die Gerichte ist, muss sich erst noch zeigen. Nach den ersten Erfahrungen des Amtsgerichts Frankfurt sehen die Banken die Zuständigkeit wohl weiter beim Gericht, wenn es darum geht, zusätzliche Freibeträge für Unterhalt über den festgesetzten Betrag hinaus zu genehmigen. Nach dem Gesetz könnten die Banken in zweifelsfreien Fällen selbst entscheiden.

So oder so scheinen einige Institute bereits vorgesorgt zu haben. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen in Berlin hat zum Teil satte Preisaufschläge ausgemacht und kritisiert, dass damit das Ziel der Gesetzgeber konterkariert werde. Für den Raum Frankfurt lässt sich das so nicht bestätigen. Die Frankfurter Sparkasse verlangt mit 6,90 Euro für das P-Konto genau so viel Geld wie für das Privat-Konto Komfort. „Das ist sehr fair“, sagt selbst Schuldnerberater Winter.

Unterschiedliche Preise für P-Konto

Auch bei der Nassauischen Sparkasse liegt das P-Konto mit monatlich 7 Euro im Mittelfeld und ist damit genau so teuer wie das Guthabenkonto ohne Dispo, das „Girokonto für jedermann“, das Sparkassen in Hessen nach dem Gesetz anbieten müssen - es sei denn, die Geschäftsbeziehung ist aufgrund der Vorgeschichte des Kunden oder anderer Gründe nicht zumutbar. Die Taunus-Sparkasse verlangt ebenfalls für beide Kontoarten denselben Preis: 8 Euro. Bei der Deutschen Bank kostet das P-Konto 8,99 Euro und liegt damit ebenfalls im Mittelfeld.

Richtig teuer wird das P-Konto dagegen in ländlicheren Regionen. Die Kreissparkasse Groß-Gerau etwa verlangt 12 Euro, das Girokonto für jedermann kostet dagegen nur 6,60 Euro. Auch für Nordhessen nennt Verbraucherschützerin Eva Raabe Gebühren von 12 Euro (Sparkasse Grebenstein). Bei der Kasseler Bank, einer Raiffeisenbank, bekam Raabe erst gar keine Auskunft. Nach Beobachtung von Verbraucherschützern fassen die Genossenschaftsinstitute das P-Konto mit besonders spitzen Fingern an.

Das „P-Konto“

Seit 1. Juli hat jeder Verbraucher das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln zu lassen. Damit ist es jeden Monat automatisch bis zum Grundfreibetrag von 985,15 Euro vor Gläubigern geschützt. Bei Unterhaltspflichten (Ehegatten, Kinder) erhöht sich der Betrag auf bis zu 2182,15 Euro (fünf und mehr Personen).

Zusätzlich pfändungsfrei sind einmalige Sozialleistungen (etwa Kosten für Klassenfahrt) oder das Kindergeld, das auf das gepfändete P-Konto fließt. Wird das pfändungsgeschützte Guthaben in einem Monat nicht aufgebraucht, wird der Guthabenrest auf den Folgemonat übertragen und steht dann zusätzlich zur Verfügung. Jede Person darf immer nur ein P-Konto führen. Die Schufa wird darüber informiert.

Anders als bisher muss der Kontoinhaber die erhöhten Freibeträge nicht mehr beim Amtsgericht einfordern, als Nachweis bei der Bank reichen auch geeignete Unterlagen, wie die Lohnabrechnung oder Bescheinigungen vom Arbeitgeber. Erst im Zweifelsfall wird das Vollstreckungsgericht angerufen. (hoff.)

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