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Bestattungsgebühren Im Taunus kann der Tod besonders teuer werden

13.08.2010 ·  Der Bund der Steuerzahler Hessen und der Verein Aeternitas haben die Bestattungsgebühren in hessischen Städten verglichen und sind auf dramatische Unterschiede gestoßen. Dabei zeigt sich, dass nicht etwa die größten Städte auch die teuersten sind.

Von Jochen Remmert, Wiesbaden
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Die beiden größten Städte Hessens, Frankfurt und Wiesbaden, liegen im Mittelfeld oder sogar darunter, was die Gebühren für Gräber und Bestattungen betrifft. Der Steuerzahlerbund und der Verein für Bestattung und Grabgestaltung Aeternitas haben gestern einen Vergleich der Gebühren in Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern bei Erdbestattungen vorgelegt.

So schlagen in Frankfurt die von der Stadt verlangten Gebühren für eine solche Bestattung im Reihengrab und einer Nutzungsdauer von 20 Jahren mit 1714 Euro zu Buche, in Wiesbaden mit 1240 Euro. Am teuersten liegt der oder die Verblichene in Bad Soden im Taunus (siehe Tabelle). Aarbergen und Haiger sind nicht nur, was das Erdreihengrab betrifft, am günstigsten, sondern auch dann, wenn es um die Beisetzung in einer Urne im Reihengrab geht. Frankfurt liegt dabei mit 1047 Euro an neunzehnter Stelle im Vergleich, Wiesbaden mit 890 auf Platz 26. In allen Fällen handelt es sich bei den Beträgen ausschließlich um die Gebühren der Städte. Die Branche gibt an, dass diese Gebühren etwa ein Drittel der gesamten Kosten einer Bestattung ausmachen.

Nicht nachvollziehbare Gebührenunterschiede

Ulrich Fried, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes in Hessen, sagte bei der Vorlage der Ergebnisse, dass es durchaus stichhaltige Gründe für unterschiedliche Gebühren gibt, die Untersuchung aber auch viele Fälle von teils drastischen Unterschieden der Gebührenhöhe bei vergleichbaren Leistungen zutage gefördert habe. Und da seien die von den Friedhofsbetreibern gelieferten Erklärungen längst nicht immer überzeugend.

So sei es beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass bei einer Urnenbestattung in Urnenwänden oder Urnennischen in Hanau gut 2600 Euro fällig werden, im wenige Kilometer entfernten Maintal dagegen lediglich 477 Euro.

Das Tabu wird langsam gebrochen

Da stelle sich dann schon die Frage, ob es sich hier tatsächlich um eine Kostendeckung handele, wozu eine Gebühr diene, oder um die Absicht, einen Gewinn zu erzielen, wofür eine Gebühr eben nicht benutzt werden dürfe. Um hier Vertrauen zu schaffen, sei mehr Transparenz nötig, hieß es am Donnerstag.

Zwar ist die Frage der Kosten im Fall des Todes eines Angehörigen häufig nach wie vor ein Tabu. Es gibt andererseits durchaus Trends, die zeigen, dass Leute inzwischen sehr wohl auch beim letzten Akt auf den Preis achten. So ist die Nachfrage nach der günstigeren Urnenbestattung in den vergangen Jahren deutlich angestiegen. Nach Angaben des Aeternitas-Vorsitzenden Hermann Weber liegt die Quote der Urnenbeisetzungen in Hessen vielerorts bei 60, in Großstädten sogar bei 70 Prozent. Die Folge davon seien immer mehr ungenutzte Friedhofsflächen. Weber schätzt, dass sich deren Gesamtfläche in Hessen auf 1100 Hektar beläuft. Für Pflege und Unterhalt dieser sogenannten Überhangflächen nimmt er einen Aufwand von etwa 27 Millionen Euro jährlich an. Diese Kosten trage aber niemand anders als der Gebührenzahler.

Gebühren werden nur selten geändert

Auf den beschriebenen Trend zur Urne haben die Städte nach Auskunft von Weber längst reagiert, indem sie die Gebühren für die Urnenbeisetzung denen für Erdbestattungen eines Leichnams angeglichen haben. Darin aber sieht der Vereinsgeschäftsführer einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Gebührenrechtes. „Ungleiches wird hier gleich behandelt, das darf nicht sein“, sagte Weber. Er hält es daher für angebracht, dass die Kommunalaufsicht bei Gebühren, deren Höhe nicht plausibel zu erklären ist, tätig wird.

Eine andere Verfahrensweise, die mutmaßlich zu übermäßiger Belastung der Gebührenzahler führt, resultiert Weber zufolge daraus, dass Städte zu selten ihre Kosten für den Friedhofsbetrieb und die daraus begründete Höhe der Gebühren neu kalkulieren. So habe beispielsweise in Rüsselsheim die Stadtverordnetenversammlung vor mehr als acht Jahren die letze Änderung der Gebührenordnung beschlossen, in Frankfurt basierten die Gebühren auf einer gut sieben Jahre alten Kalkulation. Das führe dann zu gewaltigen Sprüngen in den Gebührensätzen, die neuen Gebührenzahler müssten so die Kostenunterdeckung der vergangenen Jahre mittragen. Zu vermeiden ist das Weber zufolge nur dadurch, dass ein Turnus, in dem die Kosten neu zu kalkulieren sind, per Gesetz vorgeschrieben wird.

Schlecht informierte Bürger

Verbrauchern raten Fried und Weber, im Zweifel nachzufragen, ob es mit der Gebührenhöhe seine Richtigkeit hat. Nicht selten resultierten falsche Gebührenbescheide aus unbeabsichtigten Fehlern in der Verwaltung. So gebe es beispielsweise in Frankfurt mehr als 90 im Zusammenhang mit der Friedhofsnutzung relevante Gebührensätze in der Gebührenordnung, die für einen Normalbürger kaum zu überblicken seien.

Allerdings sieht Weber auch eine verständliche, aber im Zweifel teure Abneigung der Bevölkerung, sich mit dem ernsten Thema zu befassen.

Das Ergebnis einer Befragung über die Gesamtkosten einer Beisetzung zeige zudem, dass das Gros der Bundesbürger nicht nur über die Friedhofsgebühren schlecht informiert sei, sondern über die Kosten eines Todesfalls überhaupt. So schätzen die meisten Befragten die gesamten Kosten einer Bestattung auf rund 4000 Euro. Tatsächlich seien rasch mehr als das Doppelte zu zahlen.

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