15.04.2010 · Bahnreisende nutzen fleißig ihre neuen Rechte bei Verspätungen. Die Beschwerdestellen haben gut zu tun. Häufig geht es dabei auch um Ärger über das Bahncard-Abo.
Von Petra KirchhoffSeit Juli vergangenen Jahres gelten in Deutschland neue Fahrgastrechte. Und zwar für alle Züge, von der S-Bahn bis zum ICE, unabhängig davon, welches Eisenbahnunternehmen die Züge auf die Schiene setzt. Bis dahin handelte jedes Unternehmen für sich. Nun haben sich die Deutsche Bahn und rund 70 andere Unternehmen nach einer EU-Verordnung auf ein einheitliches Verfahren geeinigt.
Zu den nennenswerten Vorteilen der neuen Regeln gilt: Es gibt nur noch ein Formular für den Antrag auf Erstattung bei Verspätung (siehe Info-Kasten). Zudem zählen jetzt auch Verspätungen, die durch Zubringerzüge ausgelöst werden. Das heißt, für die Fahrt mit dem ICE, der mit nur zehn Minuten Verspätung in Berlin ankommt, gibt es auch dann ein Viertel des Fahrpreises zurück, wenn der Fahrgast seinen Anschlusszug in Frankfurt etwa aufgrund der Verspätung des Regionalzugs aus Darmstadt verpasst hat und eine spätere Bahn nehmen musste. Voraussetzung sind eine Verspätung von mindestens einer Stunde und eine Fahrkarte für die gesamte Strecke.
Zehn-Minuten-Garantie im RMV
Nach wie vor haben Verkehrsverbünde zusätzliche Regeln, wie etwa der Rhein-Main-Verkehrsverbund mit einem Bonusprogramm für Inhaber von persönlichen Jahreskarten (Mobilitätsgarantie). Zehn-Minuten-Garantie heißt das Programm, wonach sich Fahrgäste in U-Bahn, Straßenbahn und Bus in bestimmten Tarifgebieten schon bei einer Verspätung von zehn Minuten das Geld für die Fahrkarte erstatten lassen können oder abends 15 Euro für die Taxifahrt.
Bahnfahrer wissen offenbar Bescheid und nutzen ihr Recht. Das Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt, wo alle schriftlichen Anträge auf Erstattung einlaufen, meldet einen deutlichen Anstieg. Und auch die neue Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr in Berlin, kurz Söp, die immer dann gefragt ist, wenn sich Kunde und Beförderungsunternehmen (auch Fluggesellschaften) nicht einig werden, bearbeitet zurzeit 15 bis 20 Streitfälle am Tag, das seien mehr als erwartet, sagt Geschäftsführer Heinz Klewe. Zusätzlich gibt es noch regionale Schlichtungsstellen für den Nahverkehr.
„Wir hatten mal einen Fall, da ging es um 23 Sekunden“
Die für den Fernverkehr zuständige Schlichtungsstelle in Berlin muss Streitfragen klären wie die, ob eine zugefrorene Weiche schon ein Fall von höherer Gewalt oder nur ein technischer Defekt ist. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder der Blockade der Gleise durch ein defektes Fahrzeug haftet die Bahn nämlich nicht. Auch um Verspätungszeiten wird gezackert. „Wir hatten mal einen Fall, da ging es um 23 Sekunden“, sagt Klewe.
Weniger Ärger über Zugausfälle und Verspätungen als über das Bahncard-Abo sind es, weswegen sich Bahnfahrer zurzeit häufig bei der Verbraucherzentrale in Mainz melden. Die rheinland-pfälzischen Verbraucherschützer bieten in einem Pilotversuch eine Telefonsprechstunde zum Thema Fahrgastrechte an. „Die meisten Fragen drehen sich bei uns um die Bahncard“, sagt Beraterin Monika Hecken. Das Problem: Mit dem Antrag auf eine Bahncard schließen Kunden ein Abo ab. Automatisch vor Ablauf der gültigen Karte wird eine neue zugeschickt - so spät, dass eine Kündigung des Abos nicht mehr möglich ist. Die Bahn weise darauf nur im Kleingedruckten hin, außerdem behalte der Antragsteller keinen Durchschlag. „Die Kunden fühlen sich hinters Licht geführt“, monierte Hecken. Dieses Manko könne die Bahn aber mit kleinem Aufwand beheben.
Mehr Rechte für Bahnkunden
Die Regeln: Nach dem Fahrgastrechtegesetz müssen alle Eisenbahnunternehmen ab 60 Minuten verspäteter Ankunft ein Viertel und ab 120 Minuten die Hälfte des Fahrpreises erstatten. Neu ist, dass auch Verspätungen der Zubringerzüge mitzählen, wenn der Kunde eine Fahrkarte für die Gesamtstrecke besitzt. Bei Abfahrt mit mindestens einer Stunde Verzögerung kann der Kunde auf die Fahrt verzichten und sich das Fahrgeld komplett zurückholen. Wer zwischen 24 und 5 Uhr auf der Strecke bleibt, darf ein Taxi nehmen. Erstattet werden 80 Euro. Wer nachts wegen einer Stunde Verspätung keinen Anschluss mehr bekommt, hat Anspruch auf eine kostenlose Übernachtung im Hotel.
Die Ausnahme: Bei Verzögerung aufgrund besonderer Umstände, etwa Unwetter oder Suizid auf der Strecke, muss die Bahn nicht zahlen. Auch gibt es keinen Anspruch auf Erstattung von Beträgen bis vier Euro. Inhabern von Zeitkarten, für die Extra-Regeln gelten, wird empfohlen, Fälle gesammelt einzureichen.
So funktioniert es: Der einfachste Weg, um schnell an Geld zu kommen, ist, sich direkt im Zug vom Personal die Verspätung mit Zugnummern-Stempel auf der Fahrkarte bestätigen zu lassen und damit bei Ankunft ins Reisezentrum zu gehen. Hier gibt es Bargeld, eine Gutschrift aufs Konto oder einen Gutschein. Eine Bestätigung (bis zu fünf Tage danach) übernehmen auch die Mitarbeiter am sogenannten Servicepoint am Zielbahnhof. Wem es pressiert, dem hilft das Fahrgastrechte-Formular weiter. Dieses gibt es im Zug, am Servicepoint und im Internet unter www.fahrgastrechte.info. Es kann im Reisezentrum abgegeben oder an das Servicecenter geschickt werden. Und zwar bis zu einem Jahr nach Gültigkeit der Fahrkarte. Im Streitfall hilft die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (www.soep-online.de).
Adressen: Ausführlich über die neuen Regeln informieren die Internetseite www.fahrgastrechte.info und die Bahn (www.bahn.de, Stichwort Fahrgastrechte). Unter www.rmv.de (Stichwort Service) informiert der RMV und stellt auch ein Erstattungsformular bereit. Rückfragen beim Servicecenter Fahrgastrechte sind unter der Nummer 0 18 05/20 21 78 möglich. Die Fahrgastrechte-Hotline der Verbraucherzentrale in Mainz ist freitags von 10 bis 12 Uhr besetzt: 0 61 31/28 48 19. Für schriftliche Anfragen gilt die E-Mail-Adresse: mobilitaet@vz-rlp.de. (hoff.)