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Freitag, 10. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Arbeitswelt Gericht: Urlaub darf nicht eigenmächtig verlängert werden

18.01.2008 ·  Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs ist stets ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt nach einem Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nachträglich triftige Gründe für die Verlängerung nennt.

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Die eigenmächtige Verlängerung des Urlaubs ist stets ein Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Das gilt nach einem Urteil des Arbeitsgericht Frankfurt auch dann, wenn der Arbeitnehmer nachträglich triftige Gründe für die Verlängerung nennt. Die Richter wiesen in der am Freitag bekanntgewordenen Entscheidung die Klage einer Serviererin gegen eine Restaurant-Kette zurück (Az.: 1 Ca 2483/07).

Die Arbeitnehmerin hatte den ursprünglich für zwei Wochen genehmigten Urlaub in ihrer Heimat Bangladesch um zwei weitere Wochen überzogen. Ihr Vater habe einen Schlaganfall erlitten und kurze Zeit später sei die Tochter krank und reiseunfähig geworden. Die Firma hielt dennoch an ihrer fristgerechten Kündigung fest.

Laut Urteil hätte die Arbeitnehmerin zumindest telefonisch rechtzeitig den Vorgesetzten Mitteilung über ihre plötzlichen Schwierigkeiten machen müssen. Auch eine vorherige Abmahnung sei überflüssig. Jeder Arbeitnehmer müsse von vornherein wissen, dass eine eigenmächtige Urlaubsverlängerung schon im Hinblick auf die betriebliche Organisation nicht geduldet werden könne.

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Von Rainer Schulze

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