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Arbeitslosengeld-II Umzüge dämpfen die Hartz-IV-Kosten wohl kaum

09.10.2006 ·  Als das Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt wurde, herrschte noch eine gewisse Großzügigkeit. Damit ist es nun vorbei. Die Kommunen kontrollieren die zulässigen Mietobergrenzen für Hilfeempfänger inzwischen recht genau.

Von Jochen Remmert
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Gerhard Schuhmacher wohnt zu teuer. 680 Euro Warmmiete sind zuviel für den 58 Jahre alten Speditionsfachmann und seine Frau. Das sagt nicht er, sondern sein Berater bei der Mainarbeit GmbH, der Arbeitsgemeinschaft der Stadt Offenbach und der Bundesagentur für Arbeit, die in Offenbach Arbeitslosengeld-II-Empfänger betreut. Der Berater richtet sich dabei nach der „Angemessenheitstabelle“, die in der Regel auf dem örtlichen Mietspiegel basiert.

Als im Januar 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt und in die Verantwortung der Arbeitsgemeinschaften oder in die der Optionskommunen kamen, herrschte zunächst vielleicht noch eine gewisse Großzügigkeit. Damit ist es spätestens seit dem unerwarteten starken Anstieg der Aufwendungen für das Arbeitslosengeld II vorbei. Schuhmacher und seine Frau zählen zu den etwa 9400 Bedarfsgemeinschaften in Offenbach, die diese aus Steuern finanzierte Hilfe bekommen. Gut 150 Euro liege ihre Miete jenseits der Obergrenze, habe man ihnen beschieden, und dann, nach sechs Monaten, auch tatsächlich die Zahlungen um diesen Betrag gekürzt.

Strikte Einhaltung des Mietlimits

In Offenbach haben im vergangenen Jahr rund 500 Bedarfsgemeinschaften entsprechende Nachricht von der Mainarbeit GmbH bekommen, wie Geschäftsführer Matthias Schulze-Böing sagt. Auch die Mainarbeit hat zunächst noch Limitüberschreitungen von bis zu 30 Prozent hingenommen. Inzwischen wird die Angemessenheitstabelle aber strikter angewendet. Allerdings gibt es in Offenbach auch eine Beratungsstelle, die beispielsweise dabei hilft, mit Vermietern einen gewissen Mietnachlaß auszuhandeln, damit die Arbeitslosen möglicherweise doch in ihrer Wohnung bleiben können.

Auch Schuhmacher, der 30 Jahre in leitender Funktion im Logistikgewerbe und zuletzt als Subunternehmer tätig war, will aus seiner 74 Quadratmeter großen Wohnung nicht ausziehen. Seit gut 13 Jahren lebe er dort mit seiner Frau, habe nach einem billigeren Domizil gesucht, aber nichts gefunden. Und in einer 48 Quadratmeter großen Wohnung, die für den bewilligten Betrag zu mieten sei, bekomme er die Möbel, die er sich mit seiner Frau im Laufe der Jahre angeschafft habe, nicht unter. Um bleiben zu können, muß er nun die gekürzten 150 Euro auf anderem Weg finanzieren. Das Gesetz läßt eine Untervermietung zu, regelmäßige Zuwendungen von Verwandten würden dagegen auf das Einkommen angerechnet. Ein Ein-Euro-Job wäre eine weitere Möglichkeit.

Große Summen wird die öffentliche Hand wohl kaum dadurch sparen, daß sie auf der strikten Einhaltung des Mietlimits besteht. Jedenfalls berichtet Wolfgang Hessenauer (SPD), Sozialdezernent in Wiesbaden, daß sein Haus lediglich 122 Mal eine Mitteilung wegen einer Überschreitung der Mietobergrenze verschickt habe, 50 Bedarfsgemeinschaften seien tatsächlich umgezogen. Die übrigen haben das Geld demnach anders aufgebracht. „Angesichts von 15.000 Bedarfsgemeinschaften sehen Sie, daß das keine Massenerscheinung ist“, sagt der Dezernent der Landeshauptstadt, die sich in Eigenregie um die Arbeitslosengeld-II-Empfänger kümmert.

Beurteilt wird nach dem aktuellen Mietspiegel

Eine Mietobergrenze für die vom Staat alimentierten Männer und Frauen gibt es ohnedies nicht erst seit den Hartz-IV-Reformen. Die Sozialhilfe kennt ein solches Limit schon lange. Verschärft hat sich die Situation vor allem deshalb, weil mit dem Verschmelzen von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Arbeitslosengeld II auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verkürzt wurde. Wer seinen Job verliert, kann seither schneller an den Punkt geraten, an dem der Mietzins, den er für seine Wohnung gezahlt hat, über den Grenzen liegt, die die Regelungen der Hartz-IV-Reformen festlegen. Solche Fälle sind es nach Hessenauer auch in Wiesbaden meistens, in denen die Stadt einen zu hohen Mietzins bei Hilfebeziehern rügen muß. Eine zweite Gruppe, die rasch an die Mietobergrenze stößt, sind Selbständige, deren Geschäft plötzlich und auf längere Frist einbricht. So berichtet Harald Rein vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum von einem Architekten, verheiratet, zwei Kinder, mit einer Wohnung im Frankfurter Westend, der - ohne Anrecht auf Arbeitslosengeld I - direkt unter die Arbeitslosengeld-II-Regelung fiel. Die Miete lag Rein zufolge ganze 400 Euro über dem zulässigen Höchstbetrag.

Im Hochtaunuskreis haben zuletzt 260 von 4400 Bedarfsgemeinschaften die Mitteilung erhalten, daß der Kreis ihre Miete nicht mehr in vollem Umfang tragen werde. Wie viele Bedarfgemeinschaften dort tatsächlich ihre Wohnung aufgegeben haben, erfaßt der Kreis nicht. „Wir haben das von Beginn an recht strikt durchgezogen“, sagt Wolfgang Müsse (FDP), Erster Kreisbeigeordneter des Hochtaunuskreises. Freilich seien besondere Situationen wie schulpflichtige Kinder oder Behinderungen zu berücksichtigen, wegen der Brisanz habe der Kreis dies immer als Chefsache behandelt.

Angesichts des Mietniveaus im Kreis halten Kritiker die Beträge in der Tabelle, die der Kreistag im Januar 2002 beschlossen hat und die heute noch gilt, für zu niedrig. Eine Wohnung für drei Personen wird darin mit 494 Euro, wenn das Haus nach 1978 gebaut wurde mit 526 Euro Kaltmiete veranschlagt. Auch in Frankfurt gibt es solche Mahnungen an Hilfebezieher wegen zu teurer Wohnungen. Wie viele es sind, weiß Robert Standhaft, Geschäftsführer der Rhein-Main-Jobcenter GmbH, nicht - eine solche Statistik werde nicht geführt. In letzter Zeit sei es aber „öfter dazu gekommen“. In Frankfurt gilt der aktuelle Mietspiegel als Grundlage für eine Beurteilung. Eingerechnet werden dabei auch potentielle Umzugskosten. Wenn das Limit also nur geringfügig überschritten wird, könnte in der Gesamtkalkulation schlußendlich die etwas zu teure Wohnung die billigere Lösung sein.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftsredakteur in der Rhein-Main-Zeitung.

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