Home
http://www.faz.net/-gzj-126qg
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Anwaltsgebühren Vor dem Mandat über Kosten reden

26.04.2009 ·  Anwaltsgebühren sind kompliziert. Nur wer gut informiert ist, stellt die richtigen Fragen und erlebt später keine böse Überraschung.

Von Petra Kirchhoff
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Der Vermieter droht mit Kündigung, die Autoversicherung will nicht zahlen, die Geschwister fechten das Erbe an - es gibt viele Probleme, die sich nicht ohne professionellen Rat lösen lassen. Die Hemmschwelle, einen Anwalt aufzusuchen, ist bei vielen Verbrauchern jedoch hoch.

Geschäftsmodelle, die dies ändern sollten, sind gescheitert. Die Discountkette Juraxx etwa musste 2007 Insolvenz anmelden, nachdem sie sich mit der Idee verhoben hatte, über günstige Gebühren für Erstgespräche in attraktiver Innenstadtlage Laufkundschaft zu ködern.

Drei Anwälte, die damals dabei waren, sind an der Frankfurter Kaiserstraße unter dem Slogan „Anwalt geht auch anders“ als Bauer & Kollegen GbR noch aktiv. Sie hätten die Niederlassung seinerzeit im Zuge der Insolvenz übernommen, sagt Heiko Neuhausen, einer der drei. Das Konzept von damals sei im Prinzip geblieben. „Anders“ heißt in diesem Fall laut Neuhausen: Die Kanzlei ist montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr geöffnet. Wenn möglich, bekommen Ratsuchende an der Anmeldung spontan einen Termin.

Stundensatz wird mit 150 bis 300 Euro

„Anders“ heißt bei Bauer & Kollegen auch, dass die Gebühr für die sogenannte Erstberatung mit 50 bis 80 Euro vergleichsweise niedrig ist. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können Anwälte für ein erstes Beratungsgespräch bis zu 190 Euro netto verlangen - und sogar 250 Euro, wenn in einem Folgegespräch weitere Fragen geklärt werden müssen. Entscheidend sei jedoch, wie es mit den Gebühren nach dem Erstgespräch weitergehe, heißt es bei der Verbraucherzentrale Hessen. Oft sei ein Problem damit nicht gelöst, und erst danach werde es teuer.

Um grundsätzlich mehr Transparenz in die Gebührenstruktur zu bringen, wurde vor knapp drei Jahren das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geändert. Danach soll der Anwalt bei außergerichtlichen und zivilrechtlichen Fällen vor der Beratung mit seinem Mandanten darüber sprechen, was seine Leistung kostet, und, wenn gewünscht, ein Honorar vereinbaren. Das geht etwa als zeit- und aufwandsunabhängige Pauschale oder auch auf Stundenbasis. Ein Pauschalhonorar dürfte sich vor allem bei langfristigen Aufträgen und hohen Gegenstandswerten für den Verbraucher rechnen. Bei niedrigeren Streitwerten fährt er unter Umständen mit der gedeckelten Vergütungsgebühr besser.

Ein Problem: Damit ein Anwalt die Beratungskosten abschätzen kann, muss er in Grundzügen wissen, worum es geht. Die Bundesrechtsanwaltskammer empfiehlt Mandanten daher, den Anwalt zu bitten, die Zeit für die Erläuterung der Sache nicht in Rechnung zu stellen. Auch sollten Honorarvereinbarungen immer schriftlich festgehalten werden. Bei einem Zeithonorar sollte klar sein, wie der Nachweis über den Zeitaufwand geführt wird. Zudem wird Mandanten empfohlen, sich eine detaillierte Aufstellung der Tätigkeiten und der dazu benötigten Zeit in regelmäßigen Abständen vorlegen zu lassen. Für Pauschalhonorare gilt: Es muss vorher festgelegt werden, welche Leistungen die Vereinbarung umfasst und welche später gesondert abgerechnet werden können.

Für ein Zeithonorar entscheidend ist der Stundensatz, den ein Anwalt nimmt. Verbraucher sollten sich nicht scheuen, gezielt danach zu fragen, empfiehlt Barbara Wilsing, Gebührenreferentin der Anwaltskammer Frankfurt. „Wenn ich zum Friseur gehe, frage ich schließlich vorher auch, was es kostet.“ Die Frankfurter Anwaltskammer vertritt 17 000 Anwälte in der Rhein-Main-Region. Der durchschnittliche Stundensatz wird mit 150 bis 300 Euro angegeben, bei spezialisierten Kanzleien mit bis zu 500 Euro.

Ob ein Rechtsanwalt überhaupt zu einem passt, hängt nach Wilsings Ansicht nicht nur vom Preis ab. Nicht jeder fühle sich bei einem Porschefahrer wohl, meint die Gebührenreferentin, andere wollten genau dies: die schicke Kanzlei in bester Westend-Lage. Nachfragen im Freundes- und Bekanntenkreis nach persönlichen Erfahrungen könnten bei der Suche helfen. Unter Umständen finden Verbraucher mit einem überschaubaren Problem auch in Internetforen und bei Online-Dienstleistern die richtige Antwort (siehe Infokasten).

Gebührentabelle - siehe Internet

Um die Kosten beim Anwalt klein zu halten, tun Ratsuchende gut daran, zunächst nur einen Termin zu vereinbaren, um diesen dann, gut sortiert, mit allen Fragen und Unterlagen, wahrzunehmen. Denn ein Erstgespräch liegt schon dann nicht mehr vor, wenn der Mandant weitere Unterlagen beibringen muss oder wenn er, weil sich eine Nachfrage ergeben hat, noch einmal anruft. Dann darf der Anwalt, sofern kein Honorar vereinbart wurde, 250 statt 190 Euro verlangen. Hinzu kommen jeweils die Mehrwertsteuer und maximal 20 Euro für Porto und Telefon.

Geht ein Anliegen über das reine Beratungsgespräch hinaus, und der Anwalt soll nach außen tätig werden, indem er etwa einen Brief an die Gegenseite verfasst, entsteht eine Geschäftsgebühr. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert für den Streitfall, dessen Höhe, wenn es keine klare Forderung an die Gegenseite gibt, nicht immer leicht zu ermitteln ist. Um ein einfaches Beispiel zu nennen: Ein Verbraucher hat sein Auto für 4000 Euro verkauft und wartet vergeblich auf das Geld. Die 4000 Euro sind in diesem Fall der Gegenstandswert. Schaltet der Privatverkäufer einen Anwalt ein, der die Summe einfordern soll, kann dieser 318,50 Euro abrechnen. Dies ergibt sich aus dem Gegenstandswert und dem üblichen Gebührensatz, der bei 1,3 liegt. Über die genauen Beträge gibt die Gebührentabelle für Rechtsanwälte Aufschluss. Sie steht im Internet unter: www.brak.de/seiten/pdf/RVG/Gebuehrentabelle.pdf.

Anders als vor Gericht hat ein Anwalt bei außergerichtlichen Streitigkeiten Spielraum. Welchen Verrechnungssatz er wählt, hängt auch davon ab, in welchen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sein Mandant lebt und wie hoch sein Haftungsrisiko ist. Der Gesetzgeber hat allerdings eine Sperre eingebaut. Besonders viel ist nur in umfangreichen und schwierigen Fällen möglich. Wichtig zu wissen ist: Eine Geschäftsgebühr entsteht nur einmal - egal, wie lang die Briefe sind, die der Anwalt schreibt, oder wie oft hin und her geschrieben werden muss.

Die andere Art der Rechtsberatung

Der Gang zum Anwalt muss bei einem juristischen Problem nicht unbedingt die erste Wahl sein. Es gibt Alternativen:

Beim DMB Mieterschutzverein Frankfurt etwa schließt der Mitgliedsbeitrag von 72 Euro im Jahr auch eine Rechtsschutzversicherung für gerichtliche Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern ein. Der Versicherungsschutz tritt allerdings erst nach einer dreimonatigen Wartefrist ein und gilt nicht für Streitfälle, die bereits bei oder vor dem Eintritt in den Verein schwelten. Weitere Informationen: www.mieterschutzverein-frankfurt.de; Telefon 0 69/5 60 10 57.

Die Verbraucherzentrale Hessen berät Verbraucher, wenn es um außergerichtliche Streitigkeiten mit Versicherungen, Telefonanbietern oder Baufinanzierung geht. Keine Rechtsberatung gibt es zu Themen wie Erb-, Familien-, Steuer- oder Mietrecht. Auf Wunsch und gegen Gebühr helfen Juristen auch bei der Formulierung von Anschreiben oder setzen Briefe auf. Weitere Infos: www.verbraucher.de; Telefon: 0 18 05/97 20 10.

Online-Dienstleister geben im Internet Rat. Bei Frag-einen-Anwalt.de etwa schlägt der Ratsuchende den Preis für den gewünschten Rechtsrat vor. Bietet er zu wenig, bleiben die Angebote aus, oder ein Anwalt erklärt ihm, er möge mehr bieten. Ist der Anwalt einverstanden, veröffentlicht er die Antwort, und zwar sichtbar für alle anderen Besucher der Seite. Das ist das Besondere an dem Portal, das bei „Finanztest“ Testsieger war. Die Zeitschrift hatte im Februar 2008 Internet-Anbietern eine Frage zum Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall gestellt. Bei drei von acht getesteten Portalen lagen die Anwälte falsch.. Bei Frag-einen-Anwalt.de gab es binnen Stundenfrist einen verständlichen und korrekten Rat für 26 Euro. (hoff.)

Die Anwaltskammer Frankfurt vermittelt bei Gebührenstreitigkeiten. Sie nimmt dabei aber nur eine moderierende Stellung ein. Wer mit seiner Rechnung nicht einverstanden ist oder andere Fragen zum Thema Gebühren hat, kann sich unter der Nummer 0 69/17 00 98 34 (in der Regel montags bis donnerstags, 8 bis 16.30 Uhr) informieren oder einen Termin vereinbaren.

Quelle: F.A.Z.
Hier können Sie die Rechte an diesem Artikel erwerben

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Perspektivlosigkeit ist Gift

Von Rainer Schulze

Die Zukunft der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte ist unklar. Das Land will sich von der Beteiligung trennen - Frankfurt hat die Hand gehoben. Eine Entscheidung tut not. Mehr