20.09.2007 · Mit vermeintlichen Gratis-Tests und Gewinnspielen verführen Anbieter arglose Internetnutzer zum schnellen Klick. Der kostet Geld. Grundsätzlich gilt: Wer im Internet surft, sollte vorsichtig sein mit seinen persönlichen Daten.
Von Petra KirchhoffRichtlinien für Lesermeinungen
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Von "nur Unwohl" zu reden, kann nicht so ganz stimmen... ;-) Abgesehen davon, dass mich mal interessieren würde, wie ihr "genaueres Hinsehen" denn abgelaufen ist: Wenn selbst der Oberbürgermeister persönlich mit uns zusammenarbeiten will, können Onlinemagazine (zumindest das, in dem ich tätig bin) so schlecht nicht sein... ;-)
Aber sei's drum, das ist nicht Thema des Artikels, dafür steht Ihnen selbstverständlich mein eMail-Postefach jederzeit zur Verfügung.
Ich will die Verantwortung keineswegs alleine auf die Eltern abschieben, ganz und gar nicht. Nur: Um unbeschränkt im Internet surfen zu können, braucht man eine gewisse "Erfahrung", da sonst einfach zu viele Schäden angerichtet werden können. Es muss "Neulingen" jeden Alters aufgezeigt werden, wie sie sich zu verhalten haben. Sie müssen lernen, damit umzugehen. Den Trial-and-Error-Ansatz, von wegen "Klick dich halt mal durch, mal schauen, was passiert", ist schlichtweg fahrlässig.
Nie in Frage gestellt habe ich, dass die Methoden der Anbieter solcher Abzocker-Seiten zumindest in einer rechtlichen Grauzone stattfinden und in dieser Hinsicht dringend Handlungsbedarf besteht, um solche Angebote bestmöglichst zu verhindern.
Die unseriösen Anbieter im Internet können nur deshalb Erfolg haben, weil die Gerichte die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten nicht voll ausschöpfen. Wenn etwa die Staatsanwaltschaft so argumentiert, dass die Nutzer die Seite herunter scrollen müssen, um Entgeltforderungen und Widerrufsbelehrungen zu suchen, so interpretieren sie das Recht im Sinne der Anbieter.
Man kann das aus Verbraucherschutzgründen auch ganz anders sehen, nämlich so, dass die meisten Internetangebote immer noch kostenfrei sind, sodass der Surfer davon ausgehen darf, dass er deutlich darüber informiert wird, wenn das Angebot auf der betreffenden Seite entgeltpflichtig ist. Eine gute Vorlage bietet hier das Recht der AGB (§§ 305 ff. BGB), wonach an die Geltung von Vertragsbedingungen, die durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden, andere, nämlich höhere Anforderungen gestellt werden, als an Individualvereinbarungen. Mindestens die Regeln für AGB sollten auch für Internet-Verträge zugrunde gelegt werden.
Wenn die deutsche Justiz den online-Abzockern gegenüber allzu entgegenkommend sein sollte, ist Brüssel noch einmal gefordert. Die EU sollte dann die Verbraucherschutzregelung weiter konkretisieren, um den Betrügern das Handwerk zu legen.
gehabtes Recht auch fürs Internet
Es ist nicht möglich alles auf Überwachung von Kindern abzuschieben um ihren komerziellen Missbrauch zu verhindern. Es dürften bei dieser Argumentation auch keine Kinder mehr alleine über die Strasse zum Nachbarn oder in die Schule.
Wer ein Kind mit Täuschung wo anders hin führt - verführt - begeht Entführung, wer Erwachsene mit Täuschung abzockt betrügt, und so ist das auch im Internet zu behandeln. Auch in Onlinemagazinen, die bei genauerem Hinsehen nur Unwohl bieten.
Da ich selbst ehrenamtlich beim größten Onlinemagazin in Süddeutschland mitarbeite, sind mir sowohl die Thematik als auch die Argumente nicht neu.
Grundsätzlich sind zwei Dinge festzustellen. Erstens: Kinder haben im Internet nichts verloren. (Ich rede nicht von 17jährigen "Fast-Erwachsenen", sondern wirklich von "Kindern".) Wer als Elternteil seine Kinder ins Internet lässt, ohne einen Überblick, welche Seiten sie besuchen, wie oft und wie lange die Kinder online sind, handelt meiner Meinung nach fast schon grob fahrlässig. Das Netz ist eine tolle Sache, absolut keine Frage, muss aber definitiv kritisch hinterfragt werden: Allein die schiere Masse an Seiten, die nun mal unbestreitbar NICHTS für Kinder und Jugendliche sind, sollten eigentlich schon zeichen genug für Eltern sein, sich mit ihren Kindern mal zusammensetzen und das Thema "Internetnutzung" ausführlich zu diskutieren. Jugendschutzfilter, Black- und "White-"Lists müssen Standard sein, wenn Kinder Zugang zum WWW haben.
Zweitens: Die Gefahren sind hinlänglich bekannt. Wer irgendwo im Netz einen Haken setzt, ohne das Kleingedruckte wirklich zu lesen, ist selbst schuld (das geht vor allem an die erwachsenen Nutzer). mit gesundem menschenverstand ist schon viel getan.
Problem bleibt, dass der Gesetzgeber nicht vorschreiben will, ob jemand der nicht die ganze Wahrheit sagt, ein kleine Ganove ist.
Mich stört dies schon lange, auch in anderen Bereichen. So darf überall mit dem niedrigsten Preis (z.B. in der Naibensaison geworben werden, oder im Schlussverkauf), faktisch ist das Angebot aber nicht verfügbar oder nur in XXL oder vom 25.11.-6.12. verfügbar.
Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass Bedingungen nicht ins Kleingedruckte gehören, sondern in Großdarstellung auf die Titelseite.
Wenn das Verhalten der Kriminellen, z. B. Gebrüder Schmidtlein, nicht nach geltendem Recht strafbar ist, muß halt ein Gesetz her, was es unter Strafe stellt, einen Service anzubieten, der überwiegend dazu dient sich zu Bereichern und dies insbesondere auf Kosten von Kindern. Dafür wäre der Begriff 'kommerzieller Kindsmißbrauch' zu etablieren. In diesem Fall wäre das Wort "brauch" sogar zu rechtfertigen.
Till
Ich bin auch auf so eine Firma hereingefallen, als ich einen Routenplaner benutzt habe und mich bei einem Tierforum angemeldet habe. www.tiere-infos.de und www.routenplaner-online.de sind einige Seiten, wo man abgezockt wird. Auch hier bekommt man nach einem Monat die Aufforderung per email 59.95 EUR zu bezahlen auf ein Konto lautend auf Online Content Ltd. Eingetragen ist jedoch die Firma Cavella Park, Aldermaston Reading Berkshire, RG7 8NN, United Kingdom
Diese Firma ist auch schon bekannt und man sollte sehr vorsichtig sein. Ich werde nun jede AGBs lesen bevor ich mich anmelde.
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