16.01.2012 · Drei junge Leute, drei völlig unterschiedliche Charaktere: Aber eines ist im Wiesbadener Prozess um die Tötung eines Straßenmusikanten laut Gutachter klar - alle Angeklagten sind voll schuldfähig.
Von Heidi Müller-Gerbes, WiesbadenDrei junge Leute, drei völlig unterschiedliche Charaktere: Im Prozess um den gewaltsamen Tod des litauischen Straßenmusikanten Kestutis V. hat der forensische Psychiater Dieter Jöckel den drei jugendlichen Angeklagten vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden zwar übereinstimmend uneingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert. Die Prognosen des Gutachters hinsichtlich eines möglichen kriminellen Verhaltens der Angeklagten in der Zukunft wichen aber erheblich voneinander ab.
Die Einschätzungen reichten von „nicht zwingend ungünstig“ bis hin zu „hohem Rückfallrisiko“. In einem Fall gilt das nach Auffassung des Gutachters sicher nicht für Kapitalverbrechen, wohl aber mit Blick auf Raubtaten. Im anderen Fall empfahl er wegen der offenbar aus Kindheitstagen herrührenden Neigung des Jugendlichen zu Gewalttaten dringend eine spezielle psychotherapeutische Behandlung.
Die Anklage gegen die drei zur Tatzeit 16 und 17 Jahre alten mutmaßlichen Täter lautet auf gemeinschaftlich begangenen Mord aus Habgier. In der Nacht zum 9. März des vergangenen Jahres sollen sie den 45 Jahre alten Obdachlosen in der Wiesbadener Parkanlage „Warmer Damm“ mit Schlägen und Fußtritten gegen den Kopf so schwer verletzt haben, dass er keine Chance hatte, die Misshandlungen zu überleben. Die Täter hätten den Tod ihres Opfers „mindestens billigend in Kauf genommen“, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen die Angeklagten die ihnen zur Last gelegte Tat im Wesentlichen gestanden haben. Der psychiatrische Gutachter berichtete von teilweise erheblich unterschiedlichen Versionen. So habe sich einer der Sechzehnjährigen ihm gegenüber „voller Selbstmitleid“ als regelrechtes Unschuldslamm dargestellt, sagte Jöckel: Um einen der Mittäter vor dem Durchdrehen abzuhalten, habe er das Opfer lediglich einmal mit einem Fuß niedergedrückt, „ganz leicht, wie man einen kleinen Bruder berührt“.
„Bemerkenswert offen“, dabei aber vergleichsweise gleichmütig ist der andere Sechzehnjährige dem Gutachter nach dessen Darstellung begegnet. Auf die Fragen, wie es zu der brutalen Tat gekommen sei, habe der Jugendliche berichtet, man habe zunächst geplant, jemanden auszurauben. Als sie auf den schwer betrunkenen Mann getroffen seien, der in der Parkanlage habe übernachten wollen, sei es ihnen aber „nicht mehr ums Abrippen gegangen“. Vielmehr hätten alle drei „Lust gehabt“, ihn zu schlagen und zu treten - „eigentlich, weil er aus Litauen kam“.