21.02.2012 · Steinerne Zeugen einer Fehlplanung: Niemand weiß, was mit den unvollendeten Häusern im Wiesbadener Künstlerviertel geschieht.
Von Ewald Hetrodt, Wiesbaden"Die Probleme sind noch nicht endgültig gelöst", sagt Dietrich Schwarz, Geschäftsführer der Wiesbadener Stadtentwicklungsgesellschaft. Das ist eine verharmlosende Darstellung. Denn tatsächlich liegt eine Lösung nach wie vor in weiter Ferne. Seit zweieinhalb Jahren stehen im Künstlerviertel 16 Bauruinen, und niemand weiß, was aus ihnen wird. Es sind steinerne und stumme, aber beredte Zeugen einer denkwürdigen Fehlleistung der Stadt Wiesbaden.
Der frühere Stadtentwicklungsdezernent Joachim Pös (FDP) hatte den am östlichen Rand des neuen Quartiers gelegenen Betrieb des Holzhändlers Karl Ulrich Blum zu Unrecht überplanen und als Wohngebiet ausweisen lassen. In der unmittelbaren Nachbarschaft genehmigte die Stadt anschließend den Bau von 16 Reihenhäusern. Sie wurden an junge Familien mit schmalem Einkommen verkauft.
Die waren erschüttert, als Blums Anwalt Gerhard Strauch im August 2009 beim Verwaltungsgericht einen bis heute wirksamen Baustopp erwirkte. Aber sie kamen mit dem Schrecken davon. Ein knappes Jahr später kaufte die Stadt ihnen ihre Bauruinen für insgesamt rund 2,5 Millionen Euro ab. Seit dieser Zeit versucht sie, ihren Schaden zu begrenzen. So vertritt sie die Auffassung, dass der Bauträger Bien-Zenker sowie die Grundstückvermittlungsfirmen Deutsche Wohngrund und LBS Immobilien das Fiasko mit zu verantworten hätten. Als sie die Geschäfte mit den Bauherren abgeschlossen hätten, sei das von Blum eingeleitete und später von Erfolg gekrönte Normenkontrollverfahren gegen das Projekt schließlich schon im Gange gewesen. Auf dieses Risiko hätten sie die Familien aufmerksam machen müssen, meint die Stadt.
Weil die Gegenseite jede Mitschuld weit von sich wies, hat die Kommune sie inzwischen vor dem Landgericht Wiesbaden auf Schadenersatz verklagt. Für jedes der 16 Häuser gibt es ein Verfahren. Zwei hat die Stadt schon verloren. Damit sei keineswegs gesagt, dass die anderen 14 Urteile genauso ausfielen, sagt Peter Kühn, der Anwalt der Stadt. Sie würden von unterschiedlichen Richtern gefällt. Dass deren Einschätzungen keineswegs identisch seien, erkenne man schon daran, dass sie sich von den Prozessbeteiligten zurzeit ganz unterschiedliche Fragen beantworten ließen.
Im Übrigen habe eine Richterin, die gegen die Stadt entschieden habe, in der mündlichen Urteilsverkündung erklärt, dass man die Dinge auch anders sehen könne. Die Stadt werde darum gegen jede Entscheidung in Berufung gehen, die anders als erhofft ausfalle. Der größte Teil der noch ausstehenden Verhandlungen am Landgericht ist für die Monate März und April vorgesehen. Auch an der anderen Front, in den Gesprächen mit Blum, entwickeln die Dinge sich ungünstig. Der Versuch, die Holzhandlung zu einem Umzug in den Stadtteil Biebrich zu bewegen, um die Häuser im Künstlerviertel ungestört fertigstellen zu können, ist anscheinend gescheitert. "Die Lösung ist vom Tisch", sagt Strauch. Schon die extreme Überlastung der Biebricher Äppelallee sei ein unüberwindbares Hindernis.
Stattdessen pocht Strauch weiterhin auf eine Zusage, die die Stadt vor der Überplanung seines Betriebes gegeben habe. Danach sollte Blum von der Kommune ein Grundstück neben seinem jetzigen Areal kaufen können, um seinen Betrieb dort zu erweitern. Blum plane seit langem einen Fachmarkt und eine Halle für den Zuschnitt von Holz. Darüber müsse man reden. Kühn sagte, dass Blum keinerlei rechtlichen Anspruch auf das Areal habe und seine Idee sich auch praktisch gar nicht verwirklichen lasse. Denn das Grundstück sei inzwischen im Besitz einer Gruppe von Hausbesitzern, die es niemals hergeben würden, um den Bau eines Gewerbebetriebes vor ihrer Haustüre zu ermöglichen. Das Planungsamt ist derweil nach eigenem Bekunden damit beschäftigt, den ungültigen Bebauungsplan durch zwei neue zu ersetzen. Der eine gilt für die Wohnhäuser des Künstlerviertels, der andere für Blums Flächen. Sie sollen in der zweiten Jahreshälfte öffentlich ausgelegt werden.
Im Moment können trotz des fehlenden Bebauungsplanes einzelne Häuser gebaut werden - wenn sie sich gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches in die nähere Umgebung einfügen. Blum muss vor der Genehmigung die Gelegenheit gegeben werden, sich dazu als Nachbar zu äußern. Bislang hat er Toleranz walten lassen. Er droht aber damit, dass dies nicht so bleiben müsse. Die Stadt habe sich um die Häuslebauer fürsorglich gekümmert. Aber sie lasse ihn im Regen stehen.
Vor diesem Hintergrund könnte die Verabschiedung der neuen Bebauungspläne eine weitere juristische Auseinandersetzung auslösen. "Die Situation ist sehr verfahren" sagt Kühn. "Eine unbebaubare Wiese" nennt er das Ruinenfeld. Die eine Hälfte der Häuser ist im Rohbau fertig, die andere nur bis zur Kellerdecke. Je näher sie an der Grundstücksgrenze stehen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie abgerissen werden - früher oder später.