Home
http://www.faz.net/-gzg-6x2se
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Wiesbaden Straßenmusiker totgetreten: Haft für junge Männer

23.01.2012 ·  Den gewaltsamen Tod eines Litauers hat das Wiesbadener Landgericht mit hohen Jugendstrafen geahndet. Die drei Angeklagten im Alter von 18 und 17 Jahren nahmen die Urteile ungerührt zu Kenntnis.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (3)

Weil er mit zwei Komplizen einen Straßenmusiker tottrat, ist ein 18 Jahre alter Mann vom Landgericht Wiesbaden des Mordes schuldig gesprochen worden. Der junge Mann habe mit „unglaublicher Brutalität, ohne jede Gefühlsregung“ gehandelt, urteilte die Kammer am Montag und verhängte eine Jugendhaftstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Seine beiden 17 Jahre alten Komplizen verurteilten die Richter unter anderem wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Sie erhielten Jugendstrafen von sechs Jahren und drei Monaten sowie sieben Jahren und zehn Monaten.

Die drei, die zur Tatzeit im März vergangenen Jahres 16 und 17 Jahre alt waren, hatten zugegeben, den 45 Jahre alten Obdachlosen aus Litauen zu Tode getreten zu haben. Die Anklage hatte zwischen viereinhalb und achteinhalb Jahre Jugendhaft wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Opfer zufällig angetroffen

Die Täter, die alle geständig waren, hatten ihr Opfer in der Nacht zum 9. März im Kurpark in Wiesbaden zufällig angetroffen, als sie auf den Bus warteten. Der 45 Jahre alte Musiker wollte sich dort schlafen legen. Der Mann war stark betrunken. Die drei Angeklagten verwickelten ihn in ein Gespräch und rauchten mit ihrem späteren Opfer eine Zigarette. Dann beschloss einer, den Mann „abzuklatschen“. Es sei abgesprochen worden, wer den ersten Angriff ausführen sollte, sagte Richterin Ingeborg Bäumer-Kurandt in ihrer Urteilsbegründung.

Der älteste Angeklagte habe dem Opfer mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Die Richterin sprach von mindestens zwei Stampfschritten, als das Opfer schon wehrlos am Boden lag. Der Litauer habe dem - auch wegen seiner 3,3 Promille Alkohol im Blut - „nichts, aber auch gar nichts“ entgegenzusetzen gehabt. Alle drei hätten auf den Musiker eingetreten. Speziell der Älteste habe in Kauf genommen, dass der Litauer das nicht überleben würde.

„Das fühlt sich an wie Knete

Als einer der beiden Jüngeren ihn mit den Worten „Willst Du den umbringen?“ habe wegziehen wollen, habe der heute 18-Jährige nur gegrinst und noch einmal mit voller Wucht zugetreten. „Das fühlt sich an wie Knete“, soll er angesichts des völlig zertretenen Gesichts des Opfers gesagt haben. „Das ist Mord aus niedrigen Beweggründen“, urteilte die Kammer. Auch die beiden anderen Angeklagten hätten gewusst, dass es sich um lebensgefährliche Tritte handelte.

Einer der drei Täter habe während des letztlich tödlichen Angriffs Geld in der Tasche des Opfers klimpern gehört. Daraufhin nahm er dem Litauer die Tasche ab. Beim Teilen der Beute erhielt jeder der drei rund 60 Euro. Es sei aber nicht festzustellen, ob das Opfer überlebt hätte, wenn sofort Hilfe geholt worden wäre, so die Richter. Der 45-Jährige erstickte schließlich an seinem eigenen Blut. Die Tat der beiden 17-Jährigen wurde zusätzlich als versuchter Totschlag durch Unterlassen gewertet. Erst wenige Tage zuvor, hatten die drei Jugendlichen einen anderen alkoholisierten Mann in einem Wiesbadener Stadtteil krankenhausreif geschlagen. Dabei nahmen sie ihm Geld und Handy ab. Auch diese Tat wurde mit abgeurteilt.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Perspektivlosigkeit ist Gift

Von Rainer Schulze

Die Zukunft der Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte ist unklar. Das Land will sich von der Beteiligung trennen - Frankfurt hat die Hand gehoben. Eine Entscheidung tut not. Mehr