13.02.2012 · Ein dreiviertel Jahr nach einem Todesschuss in einem Frankfurter Jobcenter bescheinigt die Staatsanwaltschaft der Schützin Notwehr. Die Anklage ermittelt deshalb gegen die Beamtin nicht weiter.
Neun Monate nach dem tödlichen Schuss in einem Frankfurter Jobcenter sind die Ermittlungen gegen eine Polizistin eingestellt worden. Die 29 Jahre alte Beamtin habe die gewalttätige Hartz-IV-Empfängerin abwehren wollen und in Notwehr gehandelt, sagte ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft am Montag auf dpa-Anfrage. Zudem habe die Polizistin die Angreiferin mehrfach gewarnt, dass sie von ihrer Waffe gebrauchen machen werde.
Bei der Tat im Mai vergangenen Jahres war es in der Außenstelle für Wohnungslose und Menschen mit Suchtproblemen zuerst zu einer Auseinandersetzung zwischen der Hartz-IV-Empfängerin und dem Personal gekommen. Nachdem die Mitarbeiter des Jobcenters die Polizei zur Hilfe gerufen hatten, griff die Frau einen der Beamten mit einem Messer an, stach ihn in den Bauch und verletzte ihn schwer. Daraufhin schoss die Kollegin des Beamten der 39 Jahre alten Frau in den Bauch. Das Jobcenter wurde mittlerweile aufgelöst.
Die eigentlich Schuldigen
Peter Ries (zackzinnober)
- 13.02.2012, 20:07 Uhr