Es sah alles nach einem Schlussstrich aus: „Land Hessen und Mainova AG beenden ihren Rechtsstreit“, hieß es am 22.Mai. Und weiter: Die Mainova werde ihre Wasserpreise für die Jahre 2012 bis 2014 sowie rückwirkend für 2008 und 2009 um ein Viertel senken. „Dies ist ein schöner Erfolg für die rund 680.000 Bürger Frankfurts“, sagte Staatssekretär Steffen Saebisch (FDP). „Wir halten unseren aktuellen Wasserpreis nach wie vor für gerechtfertigt“, meinte Mainova-Chef Constantin Alsheimer. „Wir haben den Vergleich aber akzeptiert.“
Von Anfang klar war: Für Industriekunden gilt der Vergleich nicht. Was aber niemand sagte: Auch Tausende Privathaushalte sollen nach den Vorstellungen der Mainova von der Einigung, die das Kartellverfahren mit dem Wirtschaftsministerium beenden soll, nicht profitieren. Denn die Mainova interpretiert die Korrespondenz mit Wiesbaden so, dass sie die Preise nur bei Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 960 Kubikmetern senken müsse. Der Durchschnittsverbrauch einer Familie mit vier Personen liegt zwar bei lediglich 150 Kubikmetern. Doch in Mehrfamilienhäusern hat die Mainova in der Regel nur einen einzigen Wasserzähler im Keller eingebaut, an dem die Marke von 960 Kubikmetern mithin leicht überschritten wird. Bekannt wurde diese Obergrenze erst durch eine Mitteilung des Mieterschutzvereins, der es durch Mitglieder erfuhr.
Nachdem die Angelegenheit in der vergangenen Woche auch im Haupt- und Finanzausschuss der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung zum Thema wurde, hat Staatssekretär Saebisch der Mainova am Dienstag geschrieben, dass man deren Sichtweise des Vergleichs mitnichten teile. 960 Kubikmeter seien keineswegs eine Obergrenze, heißt es dort - von einem „formalen Klarstellungsbedarf“ ist die Rede. Mainova-Chef Alsheimer sagte in der Hauptversammlung seines Konzerns am Mittwoch dazu nur knapp, das Schreiben vom Vortag bedürfe „der vertieften rechtlichen Prüfung“.
Sowieso ein Defizit
Die Tücke liegt im Detail der Verfügung von 2007, mit der das Ministerium eine noch weitaus stärkere Senkung der Wasserpreise verlangt hatte. Um herauszubekommen, ob die Mainova zu viel von ihrer Kundschaft verlangt, mussten deren Preise mit denen in anderen Städten verglichen werden. Dazu wählte das Ministerium mehrere Beispiele - Typfälle, wie es in der Verfügung heißt. So rechnete man alles unter anderem für einen Jahresverbrauch von 150 und von 400 Kubikmetern durch. Der größte Typfall aber war eben jener von 960 Kubikmetern, mit dem das Ministerium glaubte, der großstädtischen Struktur Frankfurts Rechnung zu tragen - was misslang, wie sich nun zeigt. Aus Sicht des Ministeriums war offenbar klar, dass es zwar nur diese Fälle durchrechnet, die Mainova aber ihre Preise generell senken soll. Von einer Obergrenze ist in der Verfügung, an der sich der Vergleich orientiert, nicht die Rede. Im Versorgungsunternehmen aber heißt es, natürlich sei bei 960 Kubikmetern Schluss - über einen höheren Verbrauch finde sich schließlich nichts in den Unterlagen, nur bei kleineren Abnehmern sehe die Behörde zudem ein Schutzbedürfnis.
Die Frage, ob man nicht um der Gleichbehandlung willen auch bei höheren Abnahmemengen die Preise herabsetzen solle, wird von der Mainova mit dem Hinweis beantwortet, mit der Versorgung von Privatkunden erwirtschafte sie sowieso schon ein Defizit, das dürfe nicht noch größer werden. Dieses Vorgehen sei zudem in einem Rechtsgutachten bestätigt worden.
Spitzfindige Auslegung
Anderswo zeigte man sich großzügiger. Der Wetzlarer Versorger Enwag, der genauso mit dem Wirtschaftsministerium um eine Senkung der Wasserpreise gerungen hatte, setzte nach eigenen Angaben schließlich für alle Privatkunden die Tarife herab, obwohl dort der Typfall mit dem höchsten Jahresverbrauch sogar nur bei 400 Kubikmetern lag. Und auch in Berlin sollen alle Kunden von der Preissenkung profitieren, die dort das Bundeskartellamt Anfang der Woche per Verfügung verlangte, wie es in der Behörde heißt.
Die spitzfindige Auslegung der Schreiben des Ministeriums durch die Mainova dürfte nicht nur damit zu tun haben, dass die Fronten seit längerem verhärtet sind. Für den Konzern bedeutete eine Senkung der Preise auch bei den Anschlüssen mit höherem Verbrauch eine enorme zusätzliche Belastung. Der Frankfurter Kämmerer Uwe Becker (CDU) beziffert den Mehraufwand auf 40 Millionen Euro. Das sind immerhin vier Zehntel des Ergebnisses vor Steuern 2011. Wie vielen Haushalten die Wasserpreissenkung vorenthalten wird, ist nicht leicht zu sagen. Rudolf Ridinger, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft, schätzt, dass mindestens 90.000 Wohnungen darunter fallen. Frank Junker, Geschäftsführer der ABG Holding, sagt, „das Gros“ der Bewohner der Wohnungen dieses Konzerns werde von dem Preisnachlass nicht profitieren. Allein die ABG hat 50.000 Wohnungen.
Wie sich die Mainova verhält, wird maßgeblich vom öffentlichen Druck abhängen. Bisher hat nur die Linke Kritik geübt. Im Aufsichtsrat, dem die Oberbürgermeisterin vorsitzt, sind die großen Parteien vertreten. Ihre Vertreter dürften hin- und hergerissen sein zwischen sozialer und finanzpolitischer Verantwortung. Denn ein Einbruch der Gewinnausschüttungen der Mainova bringt die städtischen Finanzen noch weiter in Schieflage - mit dem Geld wird der Betrieb von Bahnen, Bussen und Bädern in Frankfurt finanziert. Der zweite Eigentümer der Mainova, die Thüga in München, hat es leichter: Dorthin fließt eine Garantiedividende. Bislang ist es dem im Römer gut vernetzten Mainova-Chef Alsheimer gelungen, Aufregung um das von ihm geführte Unternehmen zu vermeiden. Zumindest hat er angekündigt, rasch über das weitere Vorgehen zu entscheiden: Die Prüfung des Briefes aus Wiesbaden werde wohl nächste Woche abgeschlossen, sagte er während der Hauptversammlung.