Die Hells Angels in Frankfurt bleiben verboten. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen der beiden Ortsgruppen (Charter) des Rockerclubs, Frankfurt und Westend, gegen das Verbot des hessischen Innenministeriums abgewiesen, wie er in Kassel mitteilte. Die Revision wurde nicht zugelassen. Innenminister Boris Rhein (CDU) sieht in dem Urteil eine Grundlage für andere Bundesländer, die umstrittenen Rocker zu verbieten.
Für Hessens Innenminister Boris Rhein ist das erfolgreiche Verbot der Rockergruppe Hells Angels in Frankfurt ein rechtlicher Durchbruch. Andere Länder könnten die hessische Verbotsverfügung als Blaupause für Vereinsverbote nutzen, sagte der CDU-Politiker am Dienstag in Wiesbaden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte zuvor die 2011 erlassenen Verbote gegen zwei Gruppen des Rockerclubs, Frankfurt und Westend, bestätigt.
„Lupenreines organisiertes Verbrechen“
Die Hells Angels seien kein Kleingartenverein, sondern „lupenreines organisiertes Verbrechen“, sagte Rhein. „Wir haben diese beiden Charter verboten, weil wir es mit herausragenden, zurechenbaren Straftaten zu tun hatten.“ Sein Ministerium prüfe, ob dies auch auf andere Rockerclubs in Hessen zutreffe.
Das hessische Innenministerium hatte die Verbote im September 2011 vor allem damit begründet, dass Zweck und Tätigkeit beider Vereine den Strafgesetzen zuwider liefen und auf eine Regelung des Grundgesetzes verwiesen. Diese Auffassung stützte das Ministerium auf zahlreiche Straftaten der Mitglieder und Anhänger. Diese Einschätzung bestätigte der VGH in der mündlichen Verhandlung am 21. Februar. „Im Zentrum ihrer Tätigkeit stehen Drogenhandel, Prostitution und Menschenhandel“, hatte Rhein 2011 zur Begründung gesagt und von „lupenreinem organisierten Verbrechen“ gesprochen.
Rhein (CDU) begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Kriminelle Banden haben in Hessen nichts verloren“, sagte er nach Angaben eines Sprechers. „Wir haben mit unserem Verbotsverfahren rechtliches Neuland betreten; das Gericht bestätigt die Richtigkeit dieses Vorgehens“, sagt Rhein laut Mitteilung. „Jetzt haben andere Länder die Möglichkeit, unsere Vorgehensweise als Vorbild zu nutzen, nämlich das Verbotsverfahren auf schwere Straftaten der einzelnen Mitglieder aufzubauen, wie beispielsweise Totschlag oder Vergewaltigung.“
Angels-Anwalt: Gründe abwarten
Der Anwalt der Hells Angels, Michael Karthal, äußerte sich zunächst nicht: „Wir nehmen erst Stellung dazu, wenn wir die Entscheidungsgründe des Gerichts kennen“, sagte er.
Einzelheiten der VGH-Entscheidung sind noch nicht bekannt. Die vollständigen Urteile mit der Begründung der Entscheidung werden den Parteien erst in zwei bis drei Wochen zugestellt, wie der VGH ankündigte. Dann beginnt die Frist von einem Monat, innerhalb der die Hells Angels beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einlegen können.
So richtig überzeugend ist das nicht
Peter Krupp (PeterKrupp)
- 06.03.2013, 17:15 Uhr
Deutsche Vereinigungen werden verboten, ausländische Banden bleiben
unbehelligt
Gerhard Rohlfs (gerhardrohlfs)
- 06.03.2013, 16:18 Uhr
Haben alle Angst .....???
Burkhard Bortz (vonBartenstein)
- 05.03.2013, 22:01 Uhr
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert...
Art Bleiglass (bleiglass)
- 05.03.2013, 21:03 Uhr
"Drogenhandel, Prostitution und Menschenhandel"..
Michael Meier (never1)
- 05.03.2013, 16:30 Uhr

