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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Urteil Hessische Gaststätten dürfen Sportwetten vermitteln

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Gaststätteninhaber dürfen in Hessen Sportwetten vermitteln. Das Verwaltungsgericht Kassel hob in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil ein Verbot der Stadt Kassel auf (Az: 4 K 692/11.KS). Der Inhaber einer Gaststätte hatte ohne Erlaubnis einen Sportwettenterminal aufgestellt, mit dem Gäste im Internet Seiten internationaler Wettveranstalter aufrufen konnten. Gegen das Verbot der Stadt klagte der Mann im Jahr 2007.

Nach Angaben des Gerichts wurde das Verfahren aber ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof (8. September 2010) und das Bundesverwaltungsgericht (24. November 2010 und 1. Juni 2011) die Rechtslage grundsätzlich geklärt hatten.

Nun entschieden die Kasseler Richter zugunsten des Klägers. Es gebe zwar keine Genehmigung, jedoch werde mit dem staatlichen Wettmonopol - damit war das Verbot begründet worden - gegen EU-Recht verstoßen, urteilte das Gericht. Die Stadt kann noch gegen das Urteil vorgehen.

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