20.12.2011 · Im Landtags-Untersuchungsausschuss zur Besetzung des Chefpostens bei der hessischen Bereitschaftspolizei hat ein Zeuge Volker Bouffier und Boris Rhein der Falschaussage bezichtigt.
Von Ralf Euler, WiesbadenIm Landtags-Untersuchungsausschuss zur Besetzung des Chefpostens bei der hessischen Bereitschaftspolizei hat ein Zeuge den Ministerpräsidenten Volker Bouffier und den Innenminister Boris Rhein (beide CDU) der Falschaussage bezichtigt. Der bei der Vergabe der Behördenleiterstelle unterlegene Bewerber, Wolfram Ritter, blieb auch bei seiner zweiten Vernehmung bei seinen bisherigen Angaben.
Anders als vom damaligen Innenminister Bouffier dargestellt, sei er über die Ernennung eines anderen Kandidaten zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei Mitte 2009 erst informiert worden, als diese bereits vollzogen gewesen sei, sagte Ritter am Dienstag in Wiesbaden. Mit diesem Vorgehen sei ihm rechtswidrig die Chance genommen worden, sich juristisch gegen die Stellenvergabe zu wehren. Ritter wirft zudem dem heutigen Innenminister und damaligen Innenstaatssekretär Rhein vor, er habe den Inhalt zweier persönlicher Gespräche mit ihm falsch wiedergegeben. Rhein will Ritter schon im März 2009 mitgeteilt haben, dass keinesfalls Chef der Bereitschaftspolizei werde. Ritter beharrte hingegen gestern: „Das ist falsch, das hat er so nicht gesagt. Im Innenausschuss des Landtags sowie vor dem Untersuchungsausschuss hatte Rhein zudem im vergangenen Jahr zudem geäußert, er habe Ritter „förmlich klar eröffnet“, dass das erste Besetzungsverfahren beendet und ein neues eingeleitet worden sei. Auch das bestreitet Ritter: Ein zweites Verfahren sei in Gesprächen mit ihm „nie thematisiert“ worden.
Die Opposition erwartet nun mit Spannung die abermalige Vernehmung von Innenminister Rhein in einer der nächsten Ausschusssitzungen. Ob auch Bouffier ein zweites Mal aussagen muss, ist offen. In dem Ausschuss soll die Frage geklärt werden, ob Bouffier gegen Beamtenrecht verstoßen hat, als er Hans Langecker 2009 zum Präsidenten der Bereitschaftspolizei ernannte. Ritter hatte nach einer ersten Entscheidung für seinen Konkurrenten im Dezember 2008 vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) einen Beschluss erstritten. Darin wurde dem damaligen Innenminister Bouffier untersagt, die Stelle vor Abschluss eines zweiten Auswahlverfahrens zu besetzen.
Bouffier behauptet, dieses zweite Verfahren habe stattgefunden, allerdings sei es nicht öffentlich gewesen und nur rudimentär dokumentiert. Dem Ansinnen des VGH sei damit aber Rechnung getragen worden. Ritter hat das Land inzwischen auf die Zahlung von Schadenersatz verklagt, weil ihn Bouffier bei der Besetzung der Stelle übergangen habe.
Mal so - mal so
Katja Werner (kwfazmeinung)
- 22.12.2011, 10:02 Uhr