02.01.2012 · Advent, Advent, ein Hochhaus blinkt: In den Wochen vor Weihnachten hat es der Bauherr des Tower 185, die CA Immo, wohl etwas übertrieben.
Von Rainer SchulzeAdvent, Advent, ein Hochhaus blinkt: In den Wochen vor Weihnachten hat es der Bauherr des Tower 185, die CA Immo, wohl etwas übertrieben. Wild glomm, blinkte, flackerte und leuchtete die computergesteuerte LED-Beleuchtung am Kopf des jüngsten Zuwachses der Frankfurter Skyline. Damit sich der Büroturm "in den nächtlichen Glanz der Stadt" gut einfüge, wollte das Unternehmen das von dem Architekten Christoph Mäckler und den Lichtplanern "Day and Light" entwickelte Lichtdesign erproben. Doch einige Anwohner empfanden die Lichtspiele nicht als vorweihnachtlich, sondern als aufdringlich. Beim Regierungspräsidium gingen Beschwerden ein.
Kaum einer der Frankfurter Türme liegt nachts im Dunkeln. Die Beleuchtung eines Hochhauses ist aber eine Grauzone. Da es sich nicht um eine Werbeanlage handelt, die eine bestimmte Werbebotschaft vermittelt, muss sie auch nicht von der städtischen Bauaufsicht genehmigt werden. Wie er sein Gebäude in Szene setze, könne der Eigentümer weitgehend selbst entscheiden, sagt der stellvertretende Leiter der Frankfurter Bauaufsicht, Rainer Kling. Der Immissionschutz setze der Beleuchtung allerdings Grenzen.
Um das Einhalten der immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen kümmert sich das Regierungspräsidium in Darmstadt. Die Mitarbeiter der zuständigen Abteilung für Arbeitsschutz und Umwelt, die in Frankfurt angesiedelt ist, prüfen zum Beispiel, ob beim direktem Anleuchten durch Flutlicht die zulässigen Werte überschritten werden. Die von einem Länderausschuss aufgestellten "Hinweise zur Messung von Lichtimmissionen" sehen vor, dass in allgemeinen Wohngebieten das Schlafzimmer nachts nur höchstens um ein Lux von außen aufgehellt werden darf.
Zwar wird bei dem Hochhaus nur das Gebäude direkt angestrahlt, noch dazu der Kopf in gut 200 Meter Höhe. Da das Licht an der Spitze in den ersten Tagen aber relativ hell und kalt wirkte, können die Werte durchaus überschritten worden sein, meint der Sprecher des Regierungspräsidiums. Da vor Weihnachten zwei Beschwerden eingingen, haben seine Mitarbeiter nachgemessen. Das Ergebnis lag gestern allerdings noch nicht vor.
Außerdem darf die Beleuchtung eines Hochhauses den Flugverkehr nicht stören. Rote Warnleuchten kennzeichnen alle Türme, um sie als Hindernisse sichtbar zu machen. Bei der Deutschen Flugsicherung sind im konkreten Fall noch keine Beschwerden von Piloten eingegangen, die sich von der starken Beleuchtung des Hochhauses irritiert fühlten. In der Vergangenheit kam es aber schon vor, dass Piloten etwa durch auf Dächern von Diskotheken montierte Scheinwerfer gestört wurden.
Der Bauherr CA Immo hat inzwischen reagiert und die Beleuchtung reduziert. Wie ein Sprecher sagt, habe man nur die Leistungsfähigkeit des Beleuchtungssystems getestet. Das eigentliche Programm, eine ruhige, für das Auge kaum wahrnehmbare Wellenbewegung, werde derzeit noch programmiert. "Las Vegas am Himmel ist nicht in unserem Sinne."