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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Tod im Club „U 60311“ Hohe Haftstrafen im Türsteher-Prozess gefordert

 ·  Dreizehneinhalb Jahre Haft für den einen Türsteher und elfeinhalb Jahre für seinen Kollegen: Dies fordert die Anklage im Prozess um den Tod eines Gastes im Frankfurter Club „U 60311“.

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Im Frankfurter Totschlagsprozess gegen drei Türsteher und einen Diskotheken-Mitarbeiter hat die Staatsanwaltschaft hohe Haftstrafen gefordert. Die beiden 36 und 30 Jahre alten Türsteher sollen für dreizehneinhalb sowie elfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Für einen weiteren Türsteher und den Mitarbeiter des Clubs forderte die Anklagebehörde sieben Jahre Haft vor dem Landgericht.

In dem Verfahren geht es um den gewaltsamen Tod eines Diskothekengastes, der in der Nacht zum Ostermontag vergangenen Jahres in dem Club „U60311“ in der Frankfurter Innenstadt starb.

Verteidigung plädiert am Donnerstag

Die Hauptangeklagten hätten als erfahrene Kampfsportler gezielt auf die empfindlichsten Stellen des Opfers getreten und geschlagen, begründete, die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer. Die beiden 34 und 20 Jahre alten Mitangeklagten hätten bei dem Zwischenfall in der Diskothek vor allem hilfsbereite Gäste zurückgestoßen.

Die Verteidiger werden voraussichtlich in der kommenden Woche plädieren. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

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