12.10.2007 · 85 neue Stellen sind an der Frankfurter Goethe-Universität mit den Millioneneinnahmen aus den Studiengebühren geschaffen worden. Unterdessen bereiten Juristen eine Klage gegen die Gebühren vor.
Rund elf Millionen Euro an Studiengebühren nimmt die Frankfurter Universität im Wintersemester ein. Für das Geld seien unter anderem 85 neue Stellen in der Lehre geschaffen worden, berichtete die Hochschulleitung am Freitag. 31 Mitarbeiter seien bereits eingestellt worden, sagte Vizepräsident Professor Andreas Gold. 70 Prozent des Geldes sollen direkt in die einzelnen Fachbereiche fließen. 30 Prozent werden für zentrale Aufgaben verwendet, darunter für neue Seminarräume, Verbesserung der Ausstattung in den Hörsälen und Studienberatung.
Prüfungsgebühren werden abgeschafft - für Prüfungen in Bachelor-Studiengängen waren beispielsweise bisher 150 Euro fällig. „Die Mittel sollen bei denen ankommen, die sie bezahlen“, sagte Gold. Die zentrale Universitätsbibliothek ist künftig bis 21.30 Uhr geöffnet - bisher wurde bereits um 20.00 Uhr geschlossen. Damit die Verbesserungen schon zu Beginn des Semesters sichtbar sind, hat die Hochschule drei Millionen Euro vorgestreckt.
Rückgang der Studentenzahl
Zehn Prozent der Studenten müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen keine Studiengebühren bezahlen. Für die Auswahl dieser hochbegabten Studenten hat Frankfurt ein Modell entwickelt, nach dem 30 Prozent der Betroffenen nach ihrer Abiturnote ausgewählt werden und 70 Prozent nach ihrer Studienleistung in der zweiten Hälfte des Studiums.
Der Rückgang der Studentenzahl in Franfurt von 34.809 im vergangenen Wintersemester auf 32.807 liegt nach Angaben der Hochschulleitung niedriger als erwartet. „Die Zahlen signalisieren nichts Dramatisches“, sagte der Vizepräsident der Universität, Professor Ingwer Ebsen (siehe: Hochschule: Keine Massenflucht aus den Hörsälen). Die Zahl der Langzeitstudenten sei um 1100 gesunken, außerdem hätten sich rund 1000 Studenten beurlauben lassen.
Gute Ansatzpunkte für Klage gegen Studiengebühren
Die mit der Volksklage gegen die Studiengebühren betrauten Juristen sehen gute Ansatzpunkte für einen Erfolg vor dem Staatsgerichtshof. Mehrere Bestimmungen des Gesetzes verstießen gegen die Landesverfassung, erklärte der Gießener Rechtswissenschaftler Professor Thomas Groß am Freitag in Wiesbaden bei der Vorstellung der Klageschrift. So dürften Gebühren nur von Studenten erhoben werden, deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit das zulasse. Diese Leistungsfähigkeit könne das Land aber nicht mit günstigen Krediten für die Studenten herstellen.
Auch der geplante Studienfonds, in den bis zu zehn Prozent der Gebühren fließen sollen, sieht Groß kritisch. Der Fonds soll immer dann einspringen, wenn ehemalige Studenten ihren Kredit samt Zinsen nicht zurückzahlen können. Diese Gelder dienten nicht der Verbesserung der Lehre, sondern seien eine unzulässige Sonderabgabe, sagte Groß. Damit subventionierten Studenten andere Studenten. Nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers müssten dazu Steuergelder eingesetzt werden.
Aus juristischer Sicht ist das Gesetz laut Groß auch deshalb angreifbar, weil es formal als „Ausgestaltung“ des Artikels 59 der Landesverfassung angelegt ist. Das darin festgeschriebene Grundrecht auf kostenlose Bildung werde mit dem Gesetz aber nicht „ausgestaltet“, sondern beschränkt.
Seit dem Herbstsemester müssen Studenten in Hessen mindestens 500 Euro pro Semester zahlen. Dagegen haben auch die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen geklagt. Auch Landesanwältin Ute Sacksofsky hält die Gebühren für verfassungswidrig. Die vom DGB Hessen, Studenten und einem Bündnis für soziale Gerechtigkeit getragene Volksklage hatten rund 80.000 Bürger per Unterschrift unterstützt.