Das hessische Wappen prangt auf Flaggen und auf Briefpapier, Briefmarken, Porzellan, Hausschlappen und sogar auf Gullydeckeln. Den rot-weißen Löwen auf blauem Grund mit seiner goldener Krone hat der Künstler Gerhard Matzat 1949 entworfen - ohne aber ausreichend dafür bezahlt worden zu sein, wie seine Witwe meint. Deshalb fordert Avietta Matzat-Rogoschina (79) vom Land Lizenzgebühren - und geht jetzt gegen das Innenministerium vor. „Es geht um die Grundsatzfrage, um Anerkennung, nicht ums Geld“, sagte Anwältin Helga Müller am Donnerstag und bestätigte damit Medienberichte.
Das Land habe die Rechte für die Verwertung, Nutzung oder Vervielfältigung des Wappens vom Künstler nie erworben. Denn mit der Überlassung der ersten Zeichnungen habe der 1994 gestorbene Matzat „auf keinen Fall“ auf jegliche Namensnennung als Urheber verzichtet, sagte Müller. „Er hat sich auch nicht sämtlicher Nutzungsrechte begeben“, heißt es in einem 33-seitigen Schreiben der Anwältin an Innenminister Boris Rhein (CDU). Das Ministerium will die Vorwürfe prüfen, sagte ein Sprecher.
Nur ein Almosen
Müller spart nicht mit Kritik am Politikstil. Matzat habe nur ein Almosen erhalten. Ausgezahlt worden seien ihm zunächst 180 Mark für den Entwurf - „obwohl 300 Euro ausgelobt waren“. Zwischen 1992 und 1994 erhielt er vom Land Hessen zudem einen monatlichen sogenannten Ehrensold in Höhe von 2000 Mark, von dem seine Witwe nach wie vor 500 Euro im Monat bekommt.
wenns nur daran liegt
Matthias Roll (Ghosti10)
- 12.02.2013, 12:50 Uhr
Wenn es nicht ums liebe Geld ginge...
Friedrich Gottwald (Tada)
- 07.02.2013, 19:42 Uhr
na...
eduard felson (eddie_f)
- 07.02.2013, 19:10 Uhr