Die Gedenkfeier aus Anlass der Pogromnacht am 9. November hat ein juristisches Nachspiel. Einem unbekannten Autor wird vorgeworfen, auf den Internetseiten des NPD-Kreisverbands Aschaffenburg-Miltenberg und des Rings Nationaler Frauen (RNF) den Stadtrat beleidigt zu haben. Die Stadt Aschaffenburg erstattete Anzeige, die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermitteln.
Die Stadt war nach Auskunft von Ordnungsreferent Meinhard Gruber von verschiedenen Seiten darüber informiert worden, dass im Internet rechtsradikales Gedankengut verbreitet werde. Der Internet-Beitrag war am 9. November nach der städtischen Gedenkveranstaltung ins Netz gestellt worden. In dem Text heißt es unter anderem, dass die gesamte Gedenkveranstaltung dem Aschaffenburger Stadtrat nur als Alibi-Gedenken gedient habe, um die „ganz große Nummer im NSU-Terror zu werden“. Schamlos sei eine tönerne Brücke von der NPD zu dieser „vom Verfassungsschutz geborenen vermeintlichen „Terrorzelle“ gebaut worden. Weiter bezeichnete der Autor die Rede des Oberbürgermeisters als „unerträgliches Gefasel vor dem Gedenkstein“.
Vermeintliche Opferrolle
„Der Fokus der Ermittlungen liegt auf dem Tatbestand der Beleidigung“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Schmitt. Es werde geprüft, wer für diesen Artikel verantwortlich sei. Eine Beleidigung wird nur auf Antrag strafrechtlich verfolgt.Oberbürgermeister Klaus Herzog hat, laut Gruber, bereits Strafantrag gestellt. Die Stadtratsfraktionen werden noch in dieser Woche in ihren Sitzungen beraten, ob sie dies ebenfalls tun. So neigt der CSU-Stadtrat Winfried Bausback, der auch dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtags angehört, dazu, Strafantrag zu stellen. Viel gravierender als die Kollektivbeleidigung des Stadtrats ist für Bausback allerdings die Textpassage, in der dem Verfassungsschutz unterstellt wird, eine Terrorzelle geboren zu haben. „Das ist Volksverhetzung“, so Bausback, der deswegen eventuell zusätzlich noch Strafanzeige erstatten will. Allerdings dürfe die NPD über so eine Auseinandersetzung nicht aufgewertet werden. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Giegerich nimmt an, dass die SPD-Stadträte ebenfalls Strafantrag stellen werden. Er sprach von einer „Gratwanderung“, dem Thema dürfe nicht zuviel Raum gegeben werden. Der Fraktionsvorsitzende Karsten Klein (FDP) möchte noch etwas Bedenkzeit, um sicherzustellen, dass ein Strafantrag auch juristische Erfolgschancen hat.
Der Aschaffenburger Stadtrat hatte schon Anfang November vor der Gedenkveranstaltung einstimmig eine Resolution für Demokratie und Meinungsfreiheit verabschiedet. Anlass waren Vorfälle bei denen Menschen aus der Region von Mitgliedern rechtsextremer Gruppen eingeschüchtert worden waren. In einem Fall hatte der Aschaffenburger GEW-Vorsitzende Reinhard Frankl „Hausbesuch“ vom NPD-Kreisvorsitzenden Falko Schüßler und dessen Frau Sigrid, Bundesvorsitzende der NPD-Organisation Ring Nationaler Frauen (RNF), erhalten. Sigrid Schüßler nutzte die Gedenkveranstaltung am 9. November, um sich mit Plakaten vor dem Gedenkstein zur Erinnerung an die Opfer des Holocausts als Ziel einer „Hexenjagd gegen Andersdenkende“ zu inszenieren.
Ein Foto der Aktion ist ebenfalls auf der Internetseite der NPD zu sehen. Der Vorfall veranlasste Josef Pechtl, den Vorsitzenden des Förderkreises „Haus Wolfsthalplatz“ zur Bewahrung des jüdischen Erbes der Stadt Aschaffenburg, gegen Sigrid Schüßler Anzeige zu erstatten. Er wirft ihr Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und die Beleidigung von Opfern der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft vor. Frau Schüßler habe absichtlich den Ort des Gedenkens und die Gedenkfeier für die Opfer des Holocaust gewählt, um in pervertierender Weise auf sich und ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Sie habe die Opfer des Holocaust für ihre vermeintliche Opferrolle missbraucht, so Pechtl.

