Der Energiekonzern RWE darf für die vorübergehende Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B auf Schadenersatz hoffen. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel ließ am Mittwoch die Klage des AKW-Betreibers zu (Az.: 824/11.T und 6 C 825/11.T).
Der Konzern will klären lassen, ob es rechtmäßig war, dass das
Land Hessen das Werk nach der Atom-Katastrophe in Japan für einige
Zeit stillgelegt hat. RWE führte in dem Verfahren an, dem Unternehmen
sei als Betreiber ein Schaden von insgesamt rund 187 Millionen Euro
entstanden.
Ob die Anordnung des Ministeriums gerechtfertigt war, wurde aber
noch nicht entschieden. Ein Termin dafür steht noch aus.
Schadenersatz müsste der Energiekonzern vor einem Zivilgericht
erstreiten.
Das Umwelt- und Energieministerium in Wiesbaden hatte nach dem
Unglück von Fukushima im März 2011 angeordnet, den Betrieb in den
Blöcken Biblis A und B für drei Monate einzustellen. Als Grund waren
Sicherheitsüberprüfungen angeführt worden. Die beiden Atomreaktoren
sind nach dem Atomausstieg-Beschluss endgültig vom Netz gegangen.