20.08.2003 · Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat den Umgang des Finanzamts Frankfurt V mit möglichen Steuerflüchtigen im Sommer 2001 als "angemessen und sinnvoll" verteidigt. Weimar sagte in der ...
Der hessische Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat den Umgang des Finanzamts Frankfurt V mit möglichen Steuerflüchtigen im Sommer 2001 als "angemessen und sinnvoll" verteidigt. Weimar sagte in der Sondersitzung des Haushaltsausschusses des Landtags, mit der Behördenverfügung an die Steuerfahnder, nur noch bei Auslandsguthaben von mehr als 500 000 Mark von vornherein eine Steuerstraftat anzunehmen und die mindergewichtigen Fälle an die Wohnsitzfinanzämter der möglichen Steuersünder abzugeben, sei eine eventuelle Verjährung vermieden worden. Hessen habe damit Steuerschulden in beträchtlicher Höhe eintreiben können.
Der Finanzminister versicherte, kein Fall sei unbearbeitet geblieben. Er verwies darauf, daß es in den Zeiten der rot-grünen Regierung eine ähnliche Verfügung gegeben habe. In der rot-grünen Regierung Eichel/von Plottnitz sei unter SPD-Finanzminister Karl Starzacher im März 1998 eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt erlassen worden, wonach Ermittlungen "nur mit vertretbarem Zeitaufwand durchzuführen, ansonsten einzustellen" seien.
Weimar räumte gleichwohl ein, daß Mitarbeiter der Steuerfahndung Bedenken gegen die Verfügung von Sommer 2001 geäußert hätten. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt, so erläuterte vor dem Haushaltsausschuß der Behördenchef Albrecht Pfister, sah aber hinter den Bedenken vor allem das Bestreben, in der behördeninternen Statistik gut dazustehen. Weimar erinnerte vor dem Ausschuß an die damalige Situation der Frankfurter Steuerfahndung. 1998 seien in Deutschland zahlreiche Kreditinstitute durchsucht worden, auch in der Stadt am Main. Es sei dabei umfangreiches Material sichergestellt worden, dessen Auswertung außerordentlich aufwendig gewesen sei. Gleichzeitig hätten die Steuerfahnder auch noch andere Delikte verfolgen müssen. Deswegen habe die Frankfurter Steuerfahndung in Absprache mit der Oberfinanzdirektion Mitte 2001 knapp 3700 noch offene Verfahren minderer Bedeutung an die Finanzämter an den Wohnsitzen der möglichen Steuersünder abgegeben.
Nach Angaben des Ministers hat Hessen aus den sogenannten "Bankenverfahren" bisher Steuerforderungen von knapp 600 Millionen Euro eingetrieben und Strafen von insgesamt 108 Millionen Euro festgesetzt. Gemessen an seiner Größe habe Hessen damit ein vergleichbares Ergebnis erzielt wie Nordrhein-Westfalen. Die SPD monierte jedoch, daß von den 3700 Fällen, die an die Wohnsitzfinanzämter abgegeben worden seien, nur 184 Fälle zu einem Strafverfahren geführt hätten. Der SPD-Abgeordnete Norbert Schmitt nannte diese Zahlenrelation unvereinbar mit dem Anspruch der CDU-Landesregierung, jede Straftat konsequent zu verfolgen. Die Grünen bezweifelten Weimars Begründung. Nach Ansicht des Grünen-Abgeordneten Mathias Wagner ist nicht nachvollziehbar, wie durch das gewählte Verfahren ein Effizienzgewinn zustande gekommen sein soll. Die FDP fand keinen Grund zur Beanstandung. Nach den Worten des FDP-Abgeordneten Roland von Hunnius ist das Verfahren "rechtlich einwandfrei und fachlich wahrscheinlich geboten". Nach Ansicht des CDU-Abgeordneten Gottfried Milde ist "alles korrekt gelaufen". Das "Kartenhaus der Opposition" sei erwartungsgemäß zusammengebrochen. Die SPD hielt jedoch an ihrem Vorwurf einer "Amnestie durch die Hintertür" fest. (ptn.)